Errungenschaftsbeteiligung/Hauskauf

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Schlitzohr
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Errungenschaftsbeteiligung/Hauskauf

Beitrag von Schlitzohr »

Hallo an die rechtlich Versierten

Folgende Situation: nach der Heirat wird ein Haus gekauft.
Das Paar lebt im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Da die Konten teilweise schon vor der Heirat zusammengelegt wurden, liegt keine Aufstellung über das Vermögen der Eheleute vor der Heirat vor. Beide haben Eigenmitteln zum Hauskauf beigesteuert.
Wie sieht das nun bei einer Scheidung aus, wenn eine Person die andere auszahlen möchte? Wie legt man den geschuldeten Betrag fest - einfach Eigenmitteln durch 2?

Gruss Schlitzohr
Sibeschläfer (26.11.04) & Zwerg Nase (29.3.06)

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Se-Da
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Re: Errungenschaftsbeteiligung/Hauskauf

Beitrag von Se-Da »

Evtl hilft dieser Artikel weiter:
http://mobile2.tagesanzeiger.ch/article ... bc12000073

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Zaryna
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Re: Errungenschaftsbeteiligung/Hauskauf

Beitrag von Zaryna »

Im Prinzip ja, in gewissen Fällen, kann man um die Eigenmitteln zu errechnen die Letzte Steuerabklärung bei der Steuerverwaltung einfordern und damit die Eigenmitteln vor der Hochzeit errechnen. Was aber eher aufwändig ist.

Nausika
Member
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Re: Errungenschaftsbeteiligung/Hauskauf

Beitrag von Nausika »

also wir hatten zum schluss uns auch geeinigt die eigenmittel aufzuteilen, also ich hab meinem ex seinen anteil ausbezahlt.. kurzfristig wollte er dass wir das haus mit einem hypothetischen verkaufswert bewerten müssten.. dann hätte ich ihm viiiel mehr zahlen müssen.. (und dann hätte ich ihn nicht auszahlen können..)
hatten aber keine anwälte..
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Schlitzohr
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Re: Errungenschaftsbeteiligung/Hauskauf

Beitrag von Schlitzohr »

Danke für eure Antworten.
@wispi: ja, zu 50% nach Grundbuch, aber er hat mehr Eigenmittel gebracht - der genaue Betrag, ist schwierig abzuschätzen...

@Nausika: habe ich dich richtig verstanden, dass ihr den Wert des Hauses beim Kauf geteilt habt - da ich davon ausgehe, dass das Haus jetzt einiges mehr Wert ist als beim Kauf vor 10 Jahren, würde der ausbezahlte Partner ja um diesen Mehrwert "betrogen". Da hätte ich ein schlechtes Gewissen...

@se-da: danke für den Artikel, werde ich lesen...

@Zaryna: danke für den Tipp mit der Steuererklärung. Wie kann belegt werden, welches Geld in die Ehe eingebracht wurde. Theoretisch könnte man ja auch das eingebrachte Geld bereits ausgegeben haben, es steht dann nur der Betrag fest, aber nicht ob genau dieses Geld schon vor der Ehe da war. Verstehst du, was ich meine?
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danci
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Re: Errungenschaftsbeteiligung/Hauskauf

Beitrag von danci »

@ Schlitzohr
Habt Ihr Miteigentum oder Gesamteigentum?

Was man nicht genau nachweisen kann, wird als Errungenschaft angeschaut und als Miteigentum je zur Hälfte (also jetzt das Konto, von dem die Eigenmittel aufgebracht wurden, nicht das Haus). Daher wird die Einlage zunächst als Errungenschaft betrachtet, kann einer nachweisen, dass es sich um voreheliches Erspartes handelt, dann kommt es je zur Hälfte ins Eigengut. Wenn die Einlagen, wie bei Euch ungleich waren, würde ich mich bereits heute auf je einen Betrag einigen und das so festhalten. Solche Sachen sind immer lieber in Friedenszeiten zu klären. Evtl. geht es noch, wie Zaryna gesagt mit den letzten Steuererklärungen vor der Heirat.

Danach wird geschaut, was eben eingebracht wurde (Eigenmittel, Eigenleistungen, Hypothek, evtl. WEF) und wie gross der Mehrwert ist. Dieser wird dann entweder hälftig (bei Gesamteigentum) oder anteilsmässig an den Einlagen (bei Miteigentum) verteilt. Wer das Haus behält, muss dem anderen dessen Einlage plus Mehrwertanteil plus evtl. seinen Anteil der Amortisation der Hypothek bezahlen und ihn natürlich aus der Schuld entlassen. Auch sind seine WEF-Mittel sofern vorhanden, zurückzubezahlen. Je nach Situation ist das jedoch mit dem restlichen Vermögen zu verrechnen.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

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