Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Famy3
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Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Famy3 »

Wir wohnen in einem 2 Familienhaus. Jeder hat seinen Sitzplatz, die grosse Wiese ist für beide Parteien.
Wir haben für unsere Kinder bereits vor 6 Jahren ein Trampolin im Garten aufgestellt.
Unsere Nachbarin hat keine Kinder und benutzt die Wiese nie. Nun hat sie des öfteren Besuch und schmeisst Partys bis in den frühen Morgen. Ein riesen Lärmpegel bis zum Ende. Das geht ja alles noch. Aber es kommt wiederholt vor, dass mehrere Männer gleichzeitig das Trampolin benutzen. Zum Teil betrunken und auch noch mit Zigaretten.
Ich habe ihr bereits gesagt, dass ich keine Erwachsenen auf dem Trampolin möchte. Es ist nicht mehr das neueste und auch nicht ohne Ende belastbar. Sie akzepziert es einfach nicht. Ist gestern zu einem grossem Streit gekommen.
Habe ich das Recht die Mitbenützung des Trampolins zu verbieten? Wir haben es auch selbst bezahlt und es ist in dem Sinn Privateigentum. Der Vermieter war einverstanden. Oder wie ist das?

*Tina*
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von *Tina* »

Hmm ich wür sege du dörfsch es ihre verbüte. Mit hend au en Gmeinschaftsgarte und es isch zum Bispiel au so das wenn irgendöppis passiert Du haftbar bisch. Obs jetz anderi Ind sind wo's bruched oder erwachseni.... vorallem mit zigis uf es Trampolin wo eim nid ghört goht mol garnid... [-]
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NinaB
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von NinaB »

Ich finde das Verhalten deiner Nachbarin total daneben, geht ja wohl gar nicht und das von Erwachsenen....
Zu deiner Frage: ich würde auch sagen, dass du die Benützung verbieten darfst, ist ja schliesslich dein Trampolin!

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Stella*
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Stella* »

Selbstverständlich kannst du die Mitbenutzung verbieten. Das Trampolin gehört ja schliesslich euch - auch wenn es auf der Wiese steht, die von beiden genutzt wird. Finde es sogar ziemlich frech, dass sie es einfach so benutzen und nicht mal verstehen, dass du damit nicht einverstanden bist. Wenn etwas passiert, könntest du haftbar gemacht werden. Sollte aber das Trampolin kaputt gehen, würde sicher niemand dafür zahlen wollen... :?

Wenn das Trampolin ein Netz hat, würde ich unten am Reissverschluss ein Schloss anbringen. Freunde von uns haben des aus Sicherheitsgründen so gemacht, weil sie nicht für allfällige Unfälle haften wollten. Sie haben ein Zahlenschloss genommen, so dass ihre Kinder trotzdem selber auf's Trampolin gehen konnten.

Ich würde die Nachbarin und auch die Verwaltung darüber informieren, dass du dies machst, weil du nicht willst, das auf dem Trampolin etwas passiert und du dafür haftbar gemacht werden möchtest.

jupi2000
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von jupi2000 »

Wie Stella
Du darfst denen das Verbieten. Es gehört ja dir. Stell dir vor, ein betrunkener Typ bricht sich auf eurem Trampolin etwas oder es passiert schlimmeres...dann wirds unangenehm!
Zahlenschloss finde ich super!
Komische Leute gibts :roll:

Andrea82
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Andrea82 »

Liebe Frauen
Ich verstehe euren Unmut - Aber!!!

Rechtlich steht das Trampolin auf dem gemeinschaftlichen Grubdstück und alle Eigentümer haften bei Unfällen! Egal ob Unfällen bei Kindern oder Erwachsenen. Wenn du Ihr die Benutzung verbietest, dann kann sie verlangen dass es einfach abgebaut werden muss! Also wäre ich sehr vorsichtig!

Das einfach als Info der rechtlichen Seite.

Ob richtig oder falsch das sie dein Trampolin nutzt wird dabei mal aussen vor gelassen.

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Phase 1
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Phase 1 »

Famy ihr müsst euch weder den enormen Lärmpegel noch das benutzen eures Privateigentums gefallen lassen!
Meldung an den Vermieter wenn sie es nicht akzeptieren.
Ansonsten wäre ich bei so einem aroganten verhalten auch nicht zu schade die Polizei kommen zu lassen!

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Famy3
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Famy3 »

Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich dachte schon ich sei falsch gewickelt...
Ein Schloss anzubringen habe ich mir auch schon überlegt, ist aber eher schwierig. Es hat zwar ein Netz, jedoch keinen Reissverschluss. Der Eingang überlappt sich und man muss quer einsteigen.
Kann sie wirklich verlangen, dass wir es abbauen? Hat das nicht der Vermieter zu entscheiden?

nadja_t
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von nadja_t »

bin auch der meinung dass sie das verbot akzeptieren muss. voll mühsam sowas und dann auch noch wiedersprechen. aber mit nachbarn hab ich schon so viel [-] erlebt! ruhig bleiben!! die drohung mit dem abbauen macht sie doch nur weil sie weiss, dass du das nicht willst. besetzt das trampolin denn die ganze wiese? ich würd mal mit dem vermieter sprechen, damit er die ganze info hat. vielleicht kommt dort noch eine idee auf?

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Famy3
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Famy3 »

nadja_t
Bis jetzt hat sie nich nicht mit dem Abbau gedroht. Es wurde geschrieben sie könne das gesetzlich verlangen.
Das Trampolin besetzt nur eine Ecke der Wiese. Der Umschwung ist recht gross.

Caipi16
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Caipi16 »

@Famy
Wenn das Trampolin Euch gehört, haftet Ihr - und zwar vollumfänglich. Und Ihr müsst alle erforderlichen Massnahmen treffen, dass keine Unfälle passieren, dass Trampolin immer gewartet wird, in betriebssicherem Zustand ist, usw. Ist es das nicht (mehr), würde ich es an Eurer Stelle abbauen - weil es einfach zu gefährlich ist.

Wegen der Nutzung durch die Nachbarn: Stinkfrech! Keine Frage. Aber: Es steht auf der Wiese, die allen Mietern gehört bzw. die zum Haus gehört und in dem Sinn durch die Allgemeinheit genutzt werden darf. Von daher ist das mit dem Verbot der Nutzung durch die Nachbarn so eine Sache - ist schlichtweg nicht durchsetzbar.

Und richtig: Wenn das Trampolin auf der Wiese steht, die von allen genutzt werden darf (egal, wie gross die Wiese ist und egal, wo das Trampolin steht), müssen auch alle Mieter damit einverstanden sein bzw. können Mieter oder die Verwaltung auch jederzeit verlangen, dass es abgebaut wird. Rein rechtlich habt Ihr keinen Anspruch, ein Trampolin auf der Gemeinschaftswiese aufzustellen - auch nicht, wenn es nun schon einige Jahre dort steht.

Von daher würde ich nochmals versuchen ruhig mit der Nachbarin zu sprechen und Ihr zu erklären, warum Ihr nicht möchtet, dass es durch Sie und Ihre Freunde genutzt wird. Nützt das nichts, würde ich es abbauen (Ihr habt es ja nun schon seit 6 Jahren, d.h. Eure Kinder sind wahrscheinlich auch nicht mehr so klein).

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Phase 1
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Phase 1 »

Caipi oh dann geh ich hin und benutze auch einfach Eigentum anderer weil wenn es auf dem öffentlichen Raum steht dann darf ich das ja nach deiner Aussage. Geil ich brauch kein Auto mehr kaufen schliesslich stehen so viele auf öffentlichen Plätzen da muss mir der Besitzer nicht kommen das gehöre ihm :mrgreen:


Nein keiner hat das Recht Eigentum anderer zu benutzen selbst wenn es auf einer gemeindschaft Wiese steht!
Das ist Fakt und gesetzt!
Die TE darf also das benutzen verbieten und nur weil es seit sechs Jahren dort steht heisst das nicht das ihre Kinder zu klein dafür sind!

An die TE melde das ganze der Verwaltung!
Auch das sie Lärm machen ect und das dann die Polizei dazu ziehen wenn es nach 22 Uhr noch Krach gibt!
Dazu wenn sie das Trampolin nutzen dann sofort und subito rausschmeissen!
Ich würde noch weiter gehen und der Verwaltung den Vorschlag machen das der Garten geteilt wird und ihr dann euren Teil habt.
Ansonsten besteht die Möglichkeit das Trampolin so zu versetzen das es nicht mehr im Blickfeld der Nachbarin ist?
Vielleicht könntest du es ja in eure Nähe stellen so das definitiv signalisiert wird das das nur euch gehört?

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chnurzi
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von chnurzi »

könnt ihr das trampolin nicht bei eurem sitzplatz aufstellen?
somit wärst du auf der sicheren seite.....

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Famy3
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Famy3 »

Als wir das Trampolin montiert haben, hielt ich Rücksprache mit der Nachbarin. Sie war einverstanden.
Gerade vor 4 Wochen habe ich das Netz und die Umrandung erneuert.
Es ist ja bicht so, dass sie es grundsätzlich nicht benutzen darf.
Ich habe ihr von Anfang an gesagt falls sie Kinder zu Besuch hat dürfen sie es gerne benutzen. Aber keine Erwachsenen. Am Samstag waren dann gleichzeitig 6 Kinder und 2 Männer am hüpfen. Die Sprungmatte hat es fast bis zum Boden durchgebogen. Ich ging dann raus und bat sie, die Männer runter zu schicken. Das hat sie dann erstmal gemacht. Doch je mehr Alkohol floss, umso mehr Männer gingen wieder rauf. Sie machten sich darüber lustig. Hab mich sowas von genervt...
Von wegem man kann alles nutzen was dort steht. Ich gehe auch nicht und hole einfach ihren Grill oder was sie sonst rumstehen hat.
Scheinbar geht es wirklich nur über den Vermieter.
Bei dem Sitzplatz können wir es nicht aufstellen da der Boden uneben ist...

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Lotus
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Lotus »

Wollte nur mal fragen, wenn ein Erwachsener das Trampolin benutzt, wohl kaum der Besitzer haftet, wenn das Trampolin nicht selbst gefährlich ist (Defekte mit Verletzungsgefahr)...??? Bei Kindern ja, wenn es halt frei zugänglich ist...aber sonst?? Irgendwie scheint hier auf Swissmom immer alles rechtliche Konsequenzen zu haben ;)
Wenn ein Besoffener Erwachsener trotz mündlich ausgesprochenem Verbot auf ein intaktes Trampolin springen geht, ist er m.M.n selbstschuld falls was passiert, und wenns kaputt geht haftbar!

Grüssli Lotus
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain

Caipi16
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Caipi16 »

Bei Gartenwohnungen ist immer klar geregelt, was dem Mieter gehört - und meistens ist das der geplättlete Teil des Gartensitzplatzes. Je nachdem gehört noch ein Beet oder ein Stück Wiese dazu (dann steht das aber auch im Mietvertrag). Bei diesen 0-8-15-EG-Mietwohnungen (nicht abschätzig gemeint!) gehört zu 99.9% immer nur der geplättelte Teil zu den Wohnungen, d.h. was dort drauf steht (Grill, Gartenmöbel, Töpfe, etc.) gehört ganz klar den Mietern. Aber eben: Wenn es vorne eine Wiese hat, die von allen (auch von allfällig oberen Wohnungen!) genutzt werden darf, dann ist das mit den Sachen, die dort draufstehen, halt so eine Sache...

Bei der Verwaltung reklamieren würde ich nicht. Die mögen solchen Mieter-Knatsch nämlich gar nicht und lösen solche Probleme meistens ganz einfach: Trampolin verbieten bzw. generell verbieten, dass man auf der Wiese dauerhaft etwas hinstellt und dann ist Ruhe :wink: . Das ist übrigens auch in vielen Siedlungen so geregelt - eben genau um solche Diskussionen und Streitereien zu vermeiden. Und das ist ja sicher nicht das, was Ihr wollt.

@Haftung
Klar, da wird immer der individuelle Fall angeschaut. Dass die Besitzer des Trampolins haften, ist einfach mal rein grundsätzlich - aber eben: Logo würde - falls etwas passieren würde - der individuelle Fall (wer, wie, etc.) angeschaut werden. Mir wäre das trotzdem zu gefährlich bzw. ich hatte so ein Trampolin nur mal, als wir einen privaten Garten hatten, der rundherum abgeschlossen war, so dass ich wirklich auch sicherstellen konnte, wer wann dieses Trampolin benutzt. So eines auf einer allgemeinen Wiese aufzustellen, wo quasi "Hinz und Kunz" dran kann, wäre für mich persönlich ein No-Go bzw. auf den Ärger (den sowas früher oder später fast zwangsläufig in irgendeiner Form mit sich bringt) kann ich gut verzichten :wink: .

@Phase
Sorry, aber auf Deine "Argumente" gehe ich gar nicht ein - sinnlos :wink: .

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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Phase 1 »

Ach caipi wieso sinnlos?
Du sagst ja alles was ich mor kaufe und auf meinen geplättelten Sitzplatz stelle gehört mir mir wenn ich aber hingege und meinen Grill auf die Wiese davor stelle dann gehört der mir nur noch bedingt sondern ich muss akzeptieren das dann ändere das auch benutzen, steht ja nicht mehr nur noch auf meinen Platz.
Weist du das ist chabis!

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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Allegra85 »

@famy
das tönt richtig verzwickt!
Wie wäre es mit einem Schild am Trampolinnetz, dass es nur von Kindern bis 50kg genützt werden darf? Das könnte eventuell Besuch der Nachbarn ein bisschen in die Schranken weisen.
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Krambambuli »

ja also weisst du was ich gemacht hätte?? meinen freund geholt trampolin umgedreht und gesagt sorry leute. ihr seid zu schwer. das ding ist nicht für erwachsene! googelt mal es gibt hallen die sind voll mit trampolin( trampolinen/trampolins?) dort könnt ihr ja mal hin. hättet ihr freude wenn die situation umgekehrt wäre? PUNKT.

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Krambambuli
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Krambambuli »

und ab jetzt. schliesst es ab. fotografiert das schloss und legt das bild ad akta. so kann keiner behauptet es stünde einfach frei zugänglich da. (haltet noch ein blatt mit datum ins bild.)

ich hatte mal ein ähnliches problem.

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