Wer kann mir mehr darüber sagen? Braucht es diesen dringend auch für Verheiratete ohne Eigenheim o.ä.? Ist es korrekt, dass mit dem neuen Gesetz ich nicht mehr automatisch gesetzliche Vertreterin meines (Ehe)Partners bin, wenn er urteilsunfähig würde? So dass von aussen (KESB) eine Person gestellt würde, welche seine Interessen wahrt?
Blicke im Moment nicht mehr so durch . Vielen Dank schon mal!!
Der Vorsorgeauftrag ist dafür da, dass du jetzt bestimmen kannst, wer sich um deine Angelegenheiten kümmern soll, wenn du urteilsunfähig wirst. Du befreist andere gegenüber dieser Person von der Schweigepflicht, etc. Der Ehepartner kann neu laut
Gesetz Alltagsangelegenheiten erledigen, ohne dass dazu eine weitere Ermächtigung nötig ist. Der Vorsorgeauftrag geht jedoch viel weiter. Auch möglich ist noch die Patientenverfügung (ob du lebensverlängernde Massnahme wünschst, etc) und Anordnung im Todesfall (erdbestattung, kremation, etc).
meine Mutter und mein Onkel (arbeiten beide in dem Bereich) haben uns grad dringendst dazu geraten weil eben neu wenn du Pflegefall wirst nicht mehr automatisch dein Mann entscheidungsberechtigt ist sondern die KESB entscheidet... geht nicht nur um eigentum... wir müssens auch dringend machen...