Ups... hat geschrieben: ↑Di 31. Jul 2018, 12:11
@stella
Ja, aber es dünkt mich leider eher so, dass Arbeitnehmer (sehr oft schwangere und Mütter) nur ans nehmen denken...
Das gilt aber mitnichten nur für Arbeitnehmer, eigentlich sind es eher öfters Arbeitgeber, die nur ans nehmen denken...
Auch gerade durch die Gruppe Stillen Schweiz habe ich von sehr vielen Fällen gehört, wo es plötzlich ging, wenn jemand etwas bewegte. Nur wird kaum ein Arbeitgeber auf einen zukommen und sagen: Hier, das ist Dein Stillzimmer. Gerade bei Personen mit Schichtarbeiten an Maschinen etc. gibt es auch Möglichkeiten von kürzeren Schichten oder längerer Mittagspause. Eine Kindergartentag geht ja nicht 9 Stunden am Stück. Selbst wenn von 8.15-12.00 Uhr nicht abgepumpt werden kann, so kann das am Mittag gemacht werden. Ich kenne auch Lehrerinnen, die aufgrund des Stillens von der Pausenaufsicht in der grossen Pause befreit wurden, so ergab das 20 Min Stillpause. Auto/Zug ist meistens möglich für Leute, die unterwegs sind.
Natürlich braucht es Flexibilität, auf beiden Seiten. Ich habe bei Kind 2 auch auf dem WC abgepumpt, weil mir klar war, dass in einem Büro, das aus allen Nähten platzt, wir gerade prüfen, wie man im Gang noch einen Arbeitsplatz einrichten könnten, sich zwei Anwälte ein Büro teilen und der Belegungsplan des Sitzungszimmer übervoll ist, ich nicht auch noch damit kommen kann, dass ich einen Raum brauche. Und ich konnte ja schlecht meine Kollegin 2-3 Mal am Tag für 20 Min vor die Türe stellen.
Zur Ursprungsfrage:
maple hat recht. Stillende Mütter können der Arbeit fernbleiben, allerdings ohne Lohnfortzahlung oder Kündigungsschutz. Ich würde aber auch eher versuchen, eine Vertragsauflösung zu machen. Es könnte sich beim RAV allerdings auswirken, sofern du einen andere Stelle suchst.