Nun will er den Unterhaltsvertrag neu berechnen lassen. Er zahlte bisher 520.- Nun, mit seinem kleinen 60% Einkommen, welches unter dem Existenzminimum liegt, werde ich wohl für meinen Sohn mit gar nichts mehr rechnen können
Da ich gesundheitlich selber angeschlagen bin und aufdessen die Kündigung erhalten hatte, bin ich momentan finanziell ebenfalls auf dem Existenzminimum. Ohne Alimente sogar einiges darunter.
Habe ich, obwohl mein Ex nicht zahlungsfähig ist, trotzdem das Recht auf Alimentenbevorschussung?
Er hat kein ärztliches Zeugnis dass er nur 60% arbeitsfähig ist. Dies war nur die Meinung der Ärztin dass er die 100 oder auch 80 oder 90% nicht schaffen könnte.
Ich weiss aber auch dass er faul ist und nicht gerne arbeitet. Daher frage ich mich ob er wirkli h nicht mehr als 60 arbeiten kann oder er einfach nicht mehr will.
Damals beim Unterhaltsbertrsg vor 6 Jahren sagte er vor der Sozialarbeiterin, dass er sicher nicht 100% arbeiten gehe, er hätte lieber einen Tag mehr frei...
Daher finde ich es total unfair seinem Sohn gegenüber. Ichbi. Gesundheitlich auch angeschlagen, muss 70% arbeiten gehen und nun ohne Alimente sicher 90 wenn nicht 100 da ich auch mehr Kinderbetreuung zu zahlen hätte.
Auch wenn ich mit der Alumentenbevorschussung das minimum von 470.-bekäme, immer noch besser als gar nichts. Aber eben, habe ich überhaupt dss Recht diese zu beziehen wenn der Vater sowieso keine Möglichkeit haz diese zurück zu zahlen?
Danke für eure Infos und Erfahrungen
Liebe Grüesse