Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Moderator: conny85
Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Völlig unerwartet ist mein Schwiegervater verstorben. Nebst dem Verlust, beschäftigt mich grad folgendes auch sehr. Wir sind vor 2 Jahre in sein Haus gezogen, er wohnte oben und wir unten. Es ist sein Haus, aber hat noch eine recht hohe Hypothek drauf, welche noch 9 Jahre läuft (keine Ahnung ob fest, variabel oder was auch immer). Er ist nun verstorben und mich plagen jetzt natürlich noch zusätzlich die Gedanken, was nun mit uns ist. Das Haus kostet zuviel, als dass wir dies übernehmen könnten. Hat jemand Erfahrungen gemacht, was es für Lösungen gibt, ausser Verkauf? Es sind 3 Geschwister und eine getrennt lebende Ehefrau da, also insgesamt 5 Erbberechtigte. Wir zahlen jetzt einfach Mietzins an einen Verstorbenen? Wird das dann quasi zur Erbmasse nehme ich an?
Es ist grad echt schrecklich...nicht zu wissen, ob wir schon bald hier raus müssen und nebst dem Verlust noch das dazu kommt, gerade jetzt wo wir uns langsam eingelebt haben und es geniessen.
Es ist grad echt schrecklich...nicht zu wissen, ob wir schon bald hier raus müssen und nebst dem Verlust noch das dazu kommt, gerade jetzt wo wir uns langsam eingelebt haben und es geniessen.
Re: Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Erstmals mein herzliches Beileid.
Ich wünsche euch viel Kraft in dieser schweren Zeit.
Könnt ihr ev. seinen Hausteil möglichst schnell vermieten? So könntet ihr weiterhin im Haus bleiben und die laufenden Kosten wären gedeckt. Ihr könnt euch ja dann später damit auseinandersetzen, ob/wer das Haus behält oder ob es verkauft werden soll. Aber durch die Vermietung wärt ihr nicht unter Zeitdruck. Oder ihr findet einen Käufer, der die Hypothek übernimmt und euch als Mieter behält.
Es ist richtig, dass eure Miete in die Erbmasse geht. Von der Erbmasse werden ja auch weiterhin die Hypothek,... bezahlt.

Könnt ihr ev. seinen Hausteil möglichst schnell vermieten? So könntet ihr weiterhin im Haus bleiben und die laufenden Kosten wären gedeckt. Ihr könnt euch ja dann später damit auseinandersetzen, ob/wer das Haus behält oder ob es verkauft werden soll. Aber durch die Vermietung wärt ihr nicht unter Zeitdruck. Oder ihr findet einen Käufer, der die Hypothek übernimmt und euch als Mieter behält.
Es ist richtig, dass eure Miete in die Erbmasse geht. Von der Erbmasse werden ja auch weiterhin die Hypothek,... bezahlt.
Re: Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Gebe Stella recht.
Aber ihr müsst eine Vermietung natürlich mit allen erben absprechen
Aber ihr müsst eine Vermietung natürlich mit allen erben absprechen
Re: Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Mein Beileid. Es gibt sicher diverse Lösungen ausser Verkaufen. Waren sie den geschieden oder nur getrennt lebend? Immobilen die man vermietet werden einfacher finanziert als selber bewohnte. Die Hypothek könnte auch auf alle 4 gesplittet werden und ihr zahlt dann einfach Miete. Aber ich denke es kommt halt sehr darauf an, was die Geschwister wollen. Wisst ihr das schon?
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Re: Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Mein Beileid; ich wünsche Euch viel Kraft in dieser schwierigen Zeit.
War dein Schwiegervater Alleineigentümer oder war seine getrennt von ihm lebende Frau Miteigentümerin?
Falls kein Testament vorhanden ist, erbt die Ehefrau die Hälfte von seinem Vermögen und die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Das heisst, falls Dein Schwiegervater Alleineigentümer vom Haus war, erbt seine Ehefrau 50% und Dein Mann und seine Geschwister je 16.7%.
Eine Möglichkeit wäre, die andere Wohnung zu vermieten (falls niemand anders aus der Familie dort einziehen will).
Der Ertrag sind dann die Mieteinnahmen minus Hypotekarkosten sowie andere Kosten und Rückstellungen für allfällige Reparaturen.
Dieser Ertrag wird auf alle Erbberechtigte verteilt.
Das ist heutzutage (je nach Hypothek) oft sicherer und attraktiver als eine andere Geldanlage.
Wenn aber einer oder mehrere Erbberechtigte diesen Vorschlag ablehnen, dann muss diese Person ausbezahlt werden.
Wenn die finanziellen Möglichkeiten fehlen, um diese Erbberechtigten auszuzahlen, muss verkauft werden.
Eine Möglichkeit wäre, dass ihr die Wohnung kauft, in der ihr wohnt und die andere wird verkauft.
Da müsste genau festgelegt werden, was erlaubt wird und was nicht. Und bleibt trotzdem heikel, weil ihr nur zwei Parteien seid.
War dein Schwiegervater Alleineigentümer oder war seine getrennt von ihm lebende Frau Miteigentümerin?
Falls kein Testament vorhanden ist, erbt die Ehefrau die Hälfte von seinem Vermögen und die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Das heisst, falls Dein Schwiegervater Alleineigentümer vom Haus war, erbt seine Ehefrau 50% und Dein Mann und seine Geschwister je 16.7%.
Eine Möglichkeit wäre, die andere Wohnung zu vermieten (falls niemand anders aus der Familie dort einziehen will).
Der Ertrag sind dann die Mieteinnahmen minus Hypotekarkosten sowie andere Kosten und Rückstellungen für allfällige Reparaturen.
Dieser Ertrag wird auf alle Erbberechtigte verteilt.
Das ist heutzutage (je nach Hypothek) oft sicherer und attraktiver als eine andere Geldanlage.
Wenn aber einer oder mehrere Erbberechtigte diesen Vorschlag ablehnen, dann muss diese Person ausbezahlt werden.
Wenn die finanziellen Möglichkeiten fehlen, um diese Erbberechtigten auszuzahlen, muss verkauft werden.
Eine Möglichkeit wäre, dass ihr die Wohnung kauft, in der ihr wohnt und die andere wird verkauft.
Da müsste genau festgelegt werden, was erlaubt wird und was nicht. Und bleibt trotzdem heikel, weil ihr nur zwei Parteien seid.
Re: Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Vielen Dank. Die Vermietung an fremde ist so gut wie ausgeschlossen. Es wurde aus einem Einfamilienhaus ein zweifamilienhaus gemacht. Die obere Wohnung ist sehr unattraktiv (Küche ca 4qm, kein Balkon...) und äusserst ringhörig. Es ging jetzt so, aber das die Wohung fremdvermietet wird, ist kaum eine Option.
Testament gibts bisher nichts, desegen kann es sein, dass sie die Hälfte erben wird. Von den Geschwistern will niemand hier wohnen und alle möchten, dass wir hier wohnen können...aber wenn wir die Hypothekzins und NK nicht zahlen können, seh ich grad keine Lösung ausser Verkauf.
Testament gibts bisher nichts, desegen kann es sein, dass sie die Hälfte erben wird. Von den Geschwistern will niemand hier wohnen und alle möchten, dass wir hier wohnen können...aber wenn wir die Hypothekzins und NK nicht zahlen können, seh ich grad keine Lösung ausser Verkauf.
Re: Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Ich würde mich sonst mal beraten lassen. Der Hypothekarzins und NK sind ja eigentlich günstiger als eine Wohnung mieten, das Problem ist halt das Kapital für die Anzahlung die Erben müssten ja dann von euch aus bezahlt werden. Ich würde es mal in der Familie besprechen. Es gibt sicher Varianten. Den Verkaufspreis bestimmt ihr ja zusammen, allenfalls einen Erbvorbezug seitens der Schwiegermutter. Die Hypothek wird gesplitet und ihr zahlt Miete. Oder ihr nehmt Geld aus der Pensionskasse.
Re: Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Mein Schwiegervater hat gut sehr gut verdient. Die Immobilie/Grundstück ist zwischen 1.4-1 8 Mio wert (1 Mio ist noch Hypothek drauf). Deswegen ist ein Kauf unsererseits ausgeschlossen, auch mit Erbvorbezug würden wir mit unserem Gehalt die von der Bank geforderte Tragbarkeit nicht erreichen. Aber ja, es scheint mir, dass wir uns wohl im Moment mit der ungewissheit zufrieden geben müssen...klarheit kann wohl nur eine Beratung, sowie die Meinung der anderen. Ich hoffe immer noch, dass irgendwo doch noch ein Testament auftaucht. Seine Schwester hat gesagt, dass er sich diese Woche mit ihr treffen wollte, um ein paar Sachen in diese Richtung zu besprechen. Vielleicht ist er nun einfach 3 Tage zu früh gestorben und hat tatsächlich nichts geregelt.
Doof ist eben, dass er seit 20 Jahren bald getrennt lebt, aber sie haben aus finanziellen Gründen die Scheidung nie eingereicht.
Doof ist eben, dass er seit 20 Jahren bald getrennt lebt, aber sie haben aus finanziellen Gründen die Scheidung nie eingereicht.
Re: Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Hallo Lilyrose
Erstmal mein herzliches Beileid an Dich und deine Familie.
Bevor nun voreilig Schlüsse gezogen und mögliche Lösung aufgezeigt werden, müssen die Fakten auf den Tisch. Folgende Unterlagen werden benötigt:
Matchentscheidend sind wohl die Anteile der einzelnen Erbberechtigten.
Die Erbengemeinschaft könnte Dir und deinem Mann auch ein Wohnrecht einräumen.
m
Erstmal mein herzliches Beileid an Dich und deine Familie.
Bevor nun voreilig Schlüsse gezogen und mögliche Lösung aufgezeigt werden, müssen die Fakten auf den Tisch. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Erbschein (wird den gesetzlichen Erben von amteswegen zugestellt)
- Eigentumsnachweis (kann auf dem Grundbuchamt eingeholt werden) oder Grundbuchauszug (darin sind auch die Schuldbriefe aufgeführt)
- Güterstand des Vaters (kann auf dem Zivilstandesamt des Wohnortes eingeholt werden)
- Erbvertrag, Testament, Verzichtserklärung (soweit vorhanden)
- Hypothekarschuldbrief
- Ich würde auch ein amtliches Inventar beantrage, da dies es mit sich zieht, dass ein Rechnungsruf gestartet wird. Somit weiss man nach Ablauf der Frist, was an Verbindlichkeiten noch ansteht. Ist die Frist abgelaufen, können keine Forderungen mehr gestellt werden.
Matchentscheidend sind wohl die Anteile der einzelnen Erbberechtigten.
Die Erbengemeinschaft könnte Dir und deinem Mann auch ein Wohnrecht einräumen.
m
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
Re: Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Vielen Dank für eure Rückmeldungen. In 3 Mlnaten wird scheinbar das Erbe eröffneg oder wie nan das halt nennt, wo dann klar ist, was ist vorhanden usw. Wahrscheinlicv werden sich die Kinder dann auch beraten lassen, da der Vater ein Riesenpuff hatte und kaum was klar ist. Sie möchten schon, dass wir da bleiben können, aber dbrn wird wohl nicht ganz einfach. Ich meinerseits vermute, dass die Mutter (sind sein 20 Jahren getrennt, abef nicht geschieden) auf die Idee kommen wird, dass sie die Wohnung oben übernehmen könnte. Völlig zu recht, da ihr wohl so wies aussieht 50%des Erbes zufallen wird. Aber das möchte ich nicht, da wir uns nicht wahnsknnic gut verstehen und ich nicht irgendwann ein zweites Mal sowas mitmachen möchte oder noch schlimmer zuhause stirbt.
Re: Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Hilfe, wie vermutet hat die Mutter uns heute eröffnet, dass sie oben einziehen möchte. Das kann ich mir aber einfach nicht vorstellen. Nun frage ich mich, als Ehefrau hat sie meines Wissens das Anrecht drauf. Aber da die Hypothek 1Mio beträgt, müsste sie ja diese übernehmen oder? Und da sie im Januar pensioniert wird und kein Vermögen hat, ausser was sie nun erben wird, wird das ja auch eher unwahrscheinlich sein, dass die Bank einverstanden ist vorallem, wenn wir als Mieter wegfallen (haben ca 3/4 des Zinses über die Miete bezahlt). Und sie müsste die andrren Erben ja auch noch auszahlen (ausser jemand würde verzichten, wobei 2 definitiv auf Auszahlung bestehen würden).
Ach je, ich glaub das wird doof
Ach je, ich glaub das wird doof
Re: Hypothek/Wohneigentum im Todesfall
Ob die hypothekgebende Bank der Mutter auf die Finanzierung einsteigt, hängt von mehreren Faktoren ab:
wie hoch wird der Verkehrswert der Liegenschaft tatsächlich geschätzt (je nach Lage tendenziell sinkend)
wie hoch ist die Amortisation
wie hoch ist die Zinsbelastung
welche Mietzinseinnahmen können generiert werde (aus beiden Wohnungen)
welche Sicherheiten kann die Mutter gegebenenfalls einlegen (PK-Gelder)
Ich habe schnell ein Modell gerechnet und komme darauf, dass die Liegenschaft mindestens 1'500'000.- Verkehrswert darstellen und 30'000.- Mietzinseinnahmen generieren müsste, damit sich die Bank überhaupt überlegt, den Deal einzugehen.
wie hoch wird der Verkehrswert der Liegenschaft tatsächlich geschätzt (je nach Lage tendenziell sinkend)
wie hoch ist die Amortisation
wie hoch ist die Zinsbelastung
welche Mietzinseinnahmen können generiert werde (aus beiden Wohnungen)
welche Sicherheiten kann die Mutter gegebenenfalls einlegen (PK-Gelder)
Ich habe schnell ein Modell gerechnet und komme darauf, dass die Liegenschaft mindestens 1'500'000.- Verkehrswert darstellen und 30'000.- Mietzinseinnahmen generieren müsste, damit sich die Bank überhaupt überlegt, den Deal einzugehen.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken