Haus gegenseitige Absicherung
Moderator: conny85
Haus gegenseitige Absicherung
Guten Morgen,
ich glaube, hier bereits einmal etwas dazu gelesen zu haben, finde aber leider die Diskussion nicht mehr, daher frage ich hier nochmals.
Mein Mann und ich haben letztes Jahr ein Haus gebaut, unsere Kids sind 18 und 16. Wir möchten uns gern gegenseitig begünstigen, falls einem von uns etwas passieren würde. Das heisst, die Kinder sollen erst nach dem Tod beider Elternteile Zugriff aufs Haus bekommen.
Gibt es da bereits Vordrucke oder kann man sich selber vorbereitet auf den Weg zum Notar machen?
Vielen Dank für Euren Input.
LG tipu
ich glaube, hier bereits einmal etwas dazu gelesen zu haben, finde aber leider die Diskussion nicht mehr, daher frage ich hier nochmals.
Mein Mann und ich haben letztes Jahr ein Haus gebaut, unsere Kids sind 18 und 16. Wir möchten uns gern gegenseitig begünstigen, falls einem von uns etwas passieren würde. Das heisst, die Kinder sollen erst nach dem Tod beider Elternteile Zugriff aufs Haus bekommen.
Gibt es da bereits Vordrucke oder kann man sich selber vorbereitet auf den Weg zum Notar machen?
Vielen Dank für Euren Input.
LG tipu
Re: Haus gegenseitige Absicherung
Einfach als Hinweis - ich weiss, dies wird sehr oft so geregelt, aber es hat auch Nachteile:
stirbt der Eine und ist der andere ein Pflegefall muss das Haus verkauft werden und das Geld geht für die Pflege drauf - Kinder haben dann gar kein Erbe
Ich habe meinen Eltern aus diesem Grund von dieser Lösung abgeraten.
stirbt der Eine und ist der andere ein Pflegefall muss das Haus verkauft werden und das Geld geht für die Pflege drauf - Kinder haben dann gar kein Erbe
Ich habe meinen Eltern aus diesem Grund von dieser Lösung abgeraten.
Re: Haus gegenseitige Absicherung
Wirklich? Den Pflichtteil haben die Kinder doch immer zugute oder verwechsle ich da etwas?
2010, 2013, 2015
- stella
- Mod. im Ruhestand
- Beiträge: 8285
- Registriert: Do 6. Nov 2003, 10:45
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Re: Haus gegenseitige Absicherung
Ja, das ist so. Nur finde ich, muss man die Kosten, soweit es geht, selber tragen. Und wenn Vermögen in Form einer Liegenschaft vorhanden ist, dann gehört dieses Vermögen an die Pflege. Es kann ja nicht sein, dass dann die Allgemeinheit die Pflege bezahlt und die Liegenschaft bei den Kindern bleibt.Ups... hat geschrieben: ↑Fr 4. Jan 2019, 09:17 Einfach als Hinweis - ich weiss, dies wird sehr oft so geregelt, aber es hat auch Nachteile:
stirbt der Eine und ist der andere ein Pflegefall muss das Haus verkauft werden und das Geld geht für die Pflege drauf - Kinder haben dann gar kein Erbe
Ich habe meinen Eltern aus diesem Grund von dieser Lösung abgeraten.
Und ich denke aber, dass die Erbschaft der Kinder nicht angetastet werden würde, wenn sie eben als Erben eingesetzt sind. Das kann bestimmt vertraglich geregelt werden.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: Haus gegenseitige Absicherung
@stella
nein, das finde ich auch nicht, dass die Allgemeinheit die Pflege zahlt - aber die Chance, dass die Kinder das Haus bekommen und dafür Geld geben ist so da, ansonsten eben nicht... es geht mir darum
nein, das finde ich auch nicht, dass die Allgemeinheit die Pflege zahlt - aber die Chance, dass die Kinder das Haus bekommen und dafür Geld geben ist so da, ansonsten eben nicht... es geht mir darum
Re: Haus gegenseitige Absicherung
Ups, auch das kann man heute mittels Ehe- und Erbvertrag regeln.
Re: Haus gegenseitige Absicherung
@bodega
ja, aber nur wenn man daran denkt. oder?
ja, aber nur wenn man daran denkt. oder?

Re: Haus gegenseitige Absicherung
Ja, das stimmt, wir liessen den Ehe-und Erbvertrag machen. Kostete zwar etwas, war bei uns aber auch etwas kompliziert, deshalb hat es sich gelohnt.
Re: Haus gegenseitige Absicherung
Die Kinder können ja auch einfach aufs Erbe verzichten.
Dann braucht es keinen Vertrag und nichts.
Oder denkt ihr, eure Kinder bestehen dann auf das Erbe?
In Bezug aufs Eingangsposting.
Ich frage, weil ich meinem Mann schon ein paar Mal gesagt habe, dass wir das mal machen sollten. (Haus gehört uns 50 zu 50)
Er meinte, das werde ja nur ein Problem, wenn ein Kind auf das Erbe bestehe. Seht ihr das auch so?
Dann braucht es keinen Vertrag und nichts.
Oder denkt ihr, eure Kinder bestehen dann auf das Erbe?
In Bezug aufs Eingangsposting.
Ich frage, weil ich meinem Mann schon ein paar Mal gesagt habe, dass wir das mal machen sollten. (Haus gehört uns 50 zu 50)
Er meinte, das werde ja nur ein Problem, wenn ein Kind auf das Erbe bestehe. Seht ihr das auch so?
Re: Haus gegenseitige Absicherung
@Huckepack
ja, das sehe ich auch so - drum machen meine Eltern da nichts...
Mir können Sie voll vertrauen... Meinem Bruder???
Das Problem ist dann aber- wenn nun ein Kind beim Sozialamt ist, oder sehr viele Schulden hat (Betreibungsamt, Lohnpfändung etc.) darf er allenfalls das Erbe gar nicht ablehnen... Es spielen unglaublich viele Seiten da mit rein...
ja, das sehe ich auch so - drum machen meine Eltern da nichts...
Mir können Sie voll vertrauen... Meinem Bruder???
Das Problem ist dann aber- wenn nun ein Kind beim Sozialamt ist, oder sehr viele Schulden hat (Betreibungsamt, Lohnpfändung etc.) darf er allenfalls das Erbe gar nicht ablehnen... Es spielen unglaublich viele Seiten da mit rein...
Re: Haus gegenseitige Absicherung
Und nur volljährige Kinder können aufs Erbe verzichten...
Re: Haus gegenseitige Absicherung
Danke Ups.
Das merke ich mir einfach mal vor...
Aber Jamiro, was heisst das denn bei minderjährigen Kindern? Die muss man ja nicht auszahlen, oder?
Das merke ich mir einfach mal vor...
Aber Jamiro, was heisst das denn bei minderjährigen Kindern? Die muss man ja nicht auszahlen, oder?
Re: Haus gegenseitige Absicherung
Bei minderjährigen Kindern schaltet sich die KESB ein und die kann so weit ich weiss schon verlangen, dass man die Kinder auszahlen muss, um ihr Erbe zu schützen.
Verstehe ich ja auch ein Stück weit, wenn er überlebende Ehepartner aus Geldnot das Haus verkauft und das Geld verbraucht, ist das Erbe der Kinder weg.
Aber was, wenn man das Haus nicht halten kann, wenn man die Kinder auszahlen muss?? Das wäre ja dann noch ein weiterer Schicksalsschlag obendrauf.
Verstehe ich ja auch ein Stück weit, wenn er überlebende Ehepartner aus Geldnot das Haus verkauft und das Geld verbraucht, ist das Erbe der Kinder weg.
Aber was, wenn man das Haus nicht halten kann, wenn man die Kinder auszahlen muss?? Das wäre ja dann noch ein weiterer Schicksalsschlag obendrauf.
2010, 2013, 2015
Re: Haus gegenseitige Absicherung
Ja genau Leela! Wir haben den Ehevertrag genau darum gemacht! Wenn wir nichts geschrieben hätten, müsste der überlebende Ehegatte das Wohneigentum wohl verkaufen. Ausserdem finden wir, dass das von uns erwirtschaftete Geld in 1. Priorität uns gehört! Wenns dann für die Kinder noch etwas gibt, mögen wir ihnen das von Herzen gönnen.
Man weiss nie was das Leben bringt, wie sich die Kinder entwickeln, wen sie heiraten. Es gibt so viele Erbstreitigkeiten, da wollten wir vorbeugen.
Man weiss nie was das Leben bringt, wie sich die Kinder entwickeln, wen sie heiraten. Es gibt so viele Erbstreitigkeiten, da wollten wir vorbeugen.
- danci
- Foren-Guru
- Beiträge: 8189
- Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Kt. Bern
Re: Haus gegenseitige Absicherung
Wir haben es einfach so gemacht, dass das Haus zunächst ins Eigentum des anderen kommt und nicht in die Erbmasse. In diese kommt "nur" der Betrag, welcher der Verstorbene bei einer Teilung zugute hat. So können die Erben gar nicht direkt auf das Haus zugreifen, dieses wird grundbuchamtlich auf den überlebenden Ehegatten übertragen. Dies hat unser Notar gleich in Kaufvertrag reingenommen. Ist zwar thematisch nicht ganz richtig, aber letztlich rechtlich bindend und wir mussten so nicht zwei Verträge machen resp. bezahlen. Dem Verkäufer schadet diese Bestimmung ja nicht.
Die Erben können auch dann die Forderung stehen lassen und mit dem Einfordern abwarten, ohne ganz darauf zu verzichten. Zusätzlich haben wir jedoch eine gemischte Lebensversicherung (3a) zugunsten des anderen, diese fällt nicht in die Erbmasse, da der Begünstigte der andere Ehegatte ist, mit der eine Auszahlung theoretisch möglich wäre. Spätestens nach der Pensionierung wird diese jedoch ohnehin ausbezahlt (beim Todesfall eben vorher) und dann haben wir die Möglichkeit dieses Geld anders sicherzustellen, damit es vorhanden ist, wobei ich mir zur Zeit eh nicht vorstellen kann, nach dem Auszug der Kinder da wohnen zu bleiben. Ist ein typisches Familienhaus, ich will etwas kleineres, pflegeleichtes
Die Erben können auch dann die Forderung stehen lassen und mit dem Einfordern abwarten, ohne ganz darauf zu verzichten. Zusätzlich haben wir jedoch eine gemischte Lebensversicherung (3a) zugunsten des anderen, diese fällt nicht in die Erbmasse, da der Begünstigte der andere Ehegatte ist, mit der eine Auszahlung theoretisch möglich wäre. Spätestens nach der Pensionierung wird diese jedoch ohnehin ausbezahlt (beim Todesfall eben vorher) und dann haben wir die Möglichkeit dieses Geld anders sicherzustellen, damit es vorhanden ist, wobei ich mir zur Zeit eh nicht vorstellen kann, nach dem Auszug der Kinder da wohnen zu bleiben. Ist ein typisches Familienhaus, ich will etwas kleineres, pflegeleichtes

Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Re: Haus gegenseitige Absicherung
@Huckepack: Doch, natürlich müsste man sie auszahlen. Wie Leela richtig schreibt, vertritt die KESB dann die Interessen der minderjährigen Kinder.
@Leela: Ich denke jetzt mal, die wenigsten in meinem Bekanntenkreis könnten die Kinder auszahlen und das Haus trotzdem behalten. Aus genau diesem Grund macht man ja ein Testament oder einen Ehevertrag. Aus meiner Sicht ein Muss bei Wohneigentum.
@Leela: Ich denke jetzt mal, die wenigsten in meinem Bekanntenkreis könnten die Kinder auszahlen und das Haus trotzdem behalten. Aus genau diesem Grund macht man ja ein Testament oder einen Ehevertrag. Aus meiner Sicht ein Muss bei Wohneigentum.
Re: Haus gegenseitige Absicherung
Als mein Vater erkrankte waren wir beim Notar. Ich und meine Geschwister unterzeichneten das wir auf alles verzichten. Also das nach seinem Tod alles an meine Mutter geht.
Als mein Vater starb bekamen wir ein Schreiben ob das für uns immer noch stimme oder ob wir diesen Verzicht anfechten wollen. Wir mussten dann ein Formular einsenden mit der Unterschrift das wir immer noch verzichten. Fand ich irgendwie schräg und zeigte mir das man sich gar nicht zu 100% absichern kann.
Als mein Vater starb bekamen wir ein Schreiben ob das für uns immer noch stimme oder ob wir diesen Verzicht anfechten wollen. Wir mussten dann ein Formular einsenden mit der Unterschrift das wir immer noch verzichten. Fand ich irgendwie schräg und zeigte mir das man sich gar nicht zu 100% absichern kann.
Re: Haus gegenseitige Absicherung
@Jamiro: Was macht man denn am schläusten?
Die Kinder auf den Pflichtteil setzen?
Was könnte man denn mittels Ehevertrag regeln, um einem solchen Szenario vorzubeugen?
Ich merke schon, ich sollte das endlich in Angriff nehmen....
Die Kinder auf den Pflichtteil setzen?
Was könnte man denn mittels Ehevertrag regeln, um einem solchen Szenario vorzubeugen?
Ich merke schon, ich sollte das endlich in Angriff nehmen....

2010, 2013, 2015
Re: Haus gegenseitige Absicherung
Wir haben nur ein Testament, da wir keine nennenswerten vorehelichen Vermögenswerte besitzen. Da ist der Erbteil der Kinder sowie das lebenslange Wohnrecht geregelt.
Das Ganze war keine grosse Sache: ein Termin beim Notar, der uns alles detailliert erklärte und die bestmögliche Lösung für unsere Situation
vorschlug. Danach schickte er uns ein Muster, welches wir von Hand ab- und unterschreiben mussten. Das wars.
Das Ganze war keine grosse Sache: ein Termin beim Notar, der uns alles detailliert erklärte und die bestmögliche Lösung für unsere Situation
vorschlug. Danach schickte er uns ein Muster, welches wir von Hand ab- und unterschreiben mussten. Das wars.
Re: Haus gegenseitige Absicherung
klingt alles einleuchtend, sich so abzusichern, vor allem bei erwachsenen kindern ... aber was ich mich fragen: was für ein interesse hätte die KESB, bei minderjährigen kindern, die auszahlung des erbteils zu verlangen?
Das wäre ja gleichbedeutend damit, dass die kinder dann wohnort/schule etc. wechseln müssten, dies zusätzlich zum tod eines elternteils.
Das wäre ja gleichbedeutend damit, dass die kinder dann wohnort/schule etc. wechseln müssten, dies zusätzlich zum tod eines elternteils.