Hoi zusammen
Ich habe einige Fragen zum Arbeitsrecht.
Zurzeit arbeite ich 60%. Im April erwarten wir unser 3. Kind. Ich habe dem Arbeitgeber zu Beginn der Schwangerschaft mitgeteilt, dass ich gerne stillen möchte und habe um weitere 4 Wochen unbezahlten Urlaub nach dem Mutterschaftsurlaub gebeten. Heute wurde dies abgelehnt, mit der Aussage, dass ich ja eh schon genug lange fehle und auch an den Betrieb denken muss. Nun habe ich im Internet gelesen, dass ich - wenn ich stille - das Recht auf unbezahlten Urlaub habe. Hat jemand Erfahrungen in ähnlicher Situation gemacht? Darf ich - wenn das Stillen klappt - auf einen Monat unbezahlten Urlaub bestehen?
Ausserdem wurde mir mitgeteilt, dass ich nach dem Mutterschaftsurlaub mein Pensum auf 80% erhöhen muss. Kann der Arbeitgeber dies einfach verlangen? Dieses Pensum kommt für mich nicht infrage, das ist mir zu hoch. Muss ich dann kündigen?
Herzlichen Dank schon im voraus für eure Antworten.
Fragen Arbeitsrecht
Moderator: conny85
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Re: Fragen Arbeitsrecht
Stillende Mütter dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden:
http://www.stillen.ch/files/4313/6354/7 ... 533624.pdf
Will heissen: Wenn du nicht arbeiten willst, kann der Arbeitnehmer nicht drauf bestehen. Du musst halt damit rechnen, dass er dir danach kündigt. Das darf er aber erst 16 Wochen nach der Niederkunft:
http://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/use ... schaft.pdf
Bsp: Am 15. März laufen die 16 Wochen nach der Geburt ab. Der AG darf dir dann kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt am 1. April zu laufen. Beträgt sie 2 Monate, endet das Arbeitsverhältnis Ende Mai.
Die gleichen Fristen gelten für die Änderung des Arbeitspensums. Könnt ihr euch nicht einigen, wird das auf eine Änderungskündigung rauslaufen. Der AG kündigt dir und unterbreitet dir gleichzeitg einen neuen Vertragsvorschlag. Akzeptierst du ihn, arbeitest du ab dem 1. Juni 80%, akzeptierst du ihn nicht, endet das Arbeitsverhältnis Ende Mai.
Ganz grundsätzlich empfehle ich dir das Gespräch und die Suche nach einem Kompromiss. Du kommst zB nach 14 Wochen wieder, kannst aber auf 60% bleiben.
http://www.stillen.ch/files/4313/6354/7 ... 533624.pdf
Will heissen: Wenn du nicht arbeiten willst, kann der Arbeitnehmer nicht drauf bestehen. Du musst halt damit rechnen, dass er dir danach kündigt. Das darf er aber erst 16 Wochen nach der Niederkunft:
http://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/use ... schaft.pdf
Bsp: Am 15. März laufen die 16 Wochen nach der Geburt ab. Der AG darf dir dann kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt am 1. April zu laufen. Beträgt sie 2 Monate, endet das Arbeitsverhältnis Ende Mai.
Die gleichen Fristen gelten für die Änderung des Arbeitspensums. Könnt ihr euch nicht einigen, wird das auf eine Änderungskündigung rauslaufen. Der AG kündigt dir und unterbreitet dir gleichzeitg einen neuen Vertragsvorschlag. Akzeptierst du ihn, arbeitest du ab dem 1. Juni 80%, akzeptierst du ihn nicht, endet das Arbeitsverhältnis Ende Mai.
Ganz grundsätzlich empfehle ich dir das Gespräch und die Suche nach einem Kompromiss. Du kommst zB nach 14 Wochen wieder, kannst aber auf 60% bleiben.
sie 2009
er 2010
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Re: Fragen Arbeitsrecht
@ LovingSoul
Wo hast du gelesen, dass du beim Stillen Anrecht auf unbezahlten Urlaub hast?
Kann es sein, dass dein AG dich loshaben möchte? Oder ist es für dich ersichtlich, dass du plötzlich auf 80% erhöhen sollst?
Wo hast du gelesen, dass du beim Stillen Anrecht auf unbezahlten Urlaub hast?
Kann es sein, dass dein AG dich loshaben möchte? Oder ist es für dich ersichtlich, dass du plötzlich auf 80% erhöhen sollst?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

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Re: Fragen Arbeitsrecht
@Malaga1: Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich werde sicherlich nochmals das Gespräch mit dem AG suchen und dann mal weiterschauen.
@ Nette: Hier der Link: http://www.vsao-tg.ch/unbezahlter-urlaub-mutterschaft/
Dort steht: Gemäss Art. 35a des eidgenössischen Arbeitsgesetzes (ArG) dürfen Schwangere und stillende Frauen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. Die Stillzeit darf dabei maximal ein Jahr dauern. Sofern Sie also Ihr Kind stillen, haben Sie Anspruch auf einen unbezahlten Urlaub von maximal einem Jahr. Sie müssen in diesem Fall dem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie von Ihrem Recht gemäss Art. 35a ArG Gebrauch machen und nicht ohne Ihr Einverständnis beschäftigt werden möchten.
Das mit den 80% vom AG kann ich schon nachvollziehen. Jetzt mit 60% arbeite ich an 3 Tagen jeweils 10 bis 12 Stunden. Der AG möchte das 80% Pensum auf 4 bis 5 Tage aufteilen. Das ist mir halt definitiv zu viel. Ich werde nochmals mit dem AG sprechen, vielleicht gibt's ja noch eine andere Lösung.
@ Nette: Hier der Link: http://www.vsao-tg.ch/unbezahlter-urlaub-mutterschaft/
Dort steht: Gemäss Art. 35a des eidgenössischen Arbeitsgesetzes (ArG) dürfen Schwangere und stillende Frauen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. Die Stillzeit darf dabei maximal ein Jahr dauern. Sofern Sie also Ihr Kind stillen, haben Sie Anspruch auf einen unbezahlten Urlaub von maximal einem Jahr. Sie müssen in diesem Fall dem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie von Ihrem Recht gemäss Art. 35a ArG Gebrauch machen und nicht ohne Ihr Einverständnis beschäftigt werden möchten.
Das mit den 80% vom AG kann ich schon nachvollziehen. Jetzt mit 60% arbeite ich an 3 Tagen jeweils 10 bis 12 Stunden. Der AG möchte das 80% Pensum auf 4 bis 5 Tage aufteilen. Das ist mir halt definitiv zu viel. Ich werde nochmals mit dem AG sprechen, vielleicht gibt's ja noch eine andere Lösung.
- mariposa_2
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Re: Fragen Arbeitsrecht
Lovingsoul wenn du 60% angestellt bist und aber 10-12h an 3 Tagen pro Woche arbeitest, dann hast du sicher viele Überstunden oder? Vielleicht kannst du diese einziehen anstatt unbezahlten Urlaub zu machen.
Und noch etwas zum Stillen
Stillen und Arbeiten schliessen sich nicht aus. Du hast im ersten Jahr das Recht auf Zeit um abzupumpen/zu stillen. Mit etwas Organisation lässt sich das gut meistern.
Ich finds nicht unbedingt sympathisch, wenn man Gesetzte durchdrücken will. Ich kann ein AG verstehen, der nicht allzu lange auf seine MA verzichten will. Ich kann dich aber auch verstehen, dass du noch etwas länger MU haben möchtest. Rede mit ihm, nur so könnt ihr euch eventuell einig werden. Ansonsten sitzt er halt schon am längeren Hebel.
Was das Abpumpen am Arbeitsplatz angeht ist es aber mMn ein Muss, eine Lösung zu finden. Ich hätte nach 4 Monaten mindestens 2 Mal abpumpen müssen, ansonsten wären meine Brüste ausgelaufen.
Und noch etwas zum Stillen
Stillen und Arbeiten schliessen sich nicht aus. Du hast im ersten Jahr das Recht auf Zeit um abzupumpen/zu stillen. Mit etwas Organisation lässt sich das gut meistern.
Ich finds nicht unbedingt sympathisch, wenn man Gesetzte durchdrücken will. Ich kann ein AG verstehen, der nicht allzu lange auf seine MA verzichten will. Ich kann dich aber auch verstehen, dass du noch etwas länger MU haben möchtest. Rede mit ihm, nur so könnt ihr euch eventuell einig werden. Ansonsten sitzt er halt schon am längeren Hebel.
Was das Abpumpen am Arbeitsplatz angeht ist es aber mMn ein Muss, eine Lösung zu finden. Ich hätte nach 4 Monaten mindestens 2 Mal abpumpen müssen, ansonsten wären meine Brüste ausgelaufen.
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Re: Fragen Arbeitsrecht
@ Lovingsol, ich verstehe deinen Wunsch, aber ich verstehe auch deinen AG. Für viele AG ist es schwierig, wenn eine AN länger ausfällt ..
Versuche mit dem AG eine Lösung zu finden, ansonsten befürchte ich, dass du die Kündigung bekommst, wenn du fix auf dein Recht beharrst..
Versuche mit dem AG eine Lösung zu finden, ansonsten befürchte ich, dass du die Kündigung bekommst, wenn du fix auf dein Recht beharrst..
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

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Re: Fragen Arbeitsrecht
Herzlichen Dank für eure Antworten.
Ja, ich habe einige Überstunden, ich werde mal nachfragen ob ich diese nach dem MU beziehen kann. Wobei ich dann eben auch ein paar Wochen fehlen würde. Naja, mal schauen. Bei 80% läuft es sowieso auf eine Kündigung raus.
Ja, ich habe einige Überstunden, ich werde mal nachfragen ob ich diese nach dem MU beziehen kann. Wobei ich dann eben auch ein paar Wochen fehlen würde. Naja, mal schauen. Bei 80% läuft es sowieso auf eine Kündigung raus.