Ich bin schon seit 8j vom Vater der Tochter getrennt. Sie besucht die 2. Klasse und es geht ihr da überhaubt nicht gut. Die Schule ist am Ende mit Lösungen, nun steht im Raum sie soll nochmals auf ADHS abklären lassen, um dann in eine Sonderschule zu kommen.

Das kommt für mich üüüüberhaubt nicht in Frage, da sie ein ganz normales Mädchen ist, welches sehr sensiebel ist und überfordert mit den vielen Kindern, Schulstunden, Lehrern usw...
Da sie wirklich leidet, kommt für mich nur noch ein Wechsel in eine Privatschule in Frage, z.b Steinerschule.
Nun, will der Vater dem aber nicht zustimmen und ist für die 2. Abklärung auf ADHS (wurde vor 1j gemacht und kein adhs bestätigt!) damit sie dann in eine Sonderschule soll, was aber auch ers in ca 1.5j möglich wäre da zu viele Kinder warten...
Eas tun? Kennt sich jemand damit aus?
Ich würde die Kosten mit Hilfe meines Partners usw selber tragen d.h da kann er nichts sagen, kann er wirklich als vater einspruch erheben gegen das Kindeswohl?
Im Scheidungsurteil steht, da gemeinsames Sorgerecht natürlich das grosse Dinge wie Schulwechsel abgestimmt werden müssen aber was in so einem Fall?

