Muss beim Auszug der Estrich gestrichen werden?
Moderator: conny85
Muss beim Auszug der Estrich gestrichen werden?
Hallo...
Wer weiss da Bescheid? Wir haben ein Estrich, der direkt mit unserer Wohnung verbunden ist. Diesen haben wir in einer kräftigen Farbe gestrichen. Müssen wir beim Auszug diese Wände wieder weiss streichen? Es ist wie gesagt, nicht Wohnfläche sondern ein Estrich. Gelten da andere Regeln?
Wer weiss da Bescheid? Wir haben ein Estrich, der direkt mit unserer Wohnung verbunden ist. Diesen haben wir in einer kräftigen Farbe gestrichen. Müssen wir beim Auszug diese Wände wieder weiss streichen? Es ist wie gesagt, nicht Wohnfläche sondern ein Estrich. Gelten da andere Regeln?
Re: Muss beim Auszug der Estrich gestrichen werden?
Es ist eigentlich alkes in dem Originalzustand zurück zu geben... Auch wenn du die Garage gestrichen hättest, müsstest du diese zurück malen...
Re: Muss beim Auszug der Estrich gestrichen werden?
Simmt eben nicht ganz. Es wird zwischen normaler und abnormaler Abnutzung unterschieden. Da können Farbtöne ein Unterschied machen... ob kräftig oder nicht. Wenn ich richtig informiert bin.
Re: Muss beim Auszug der Estrich gestrichen werden?
Gemäss Beobachter musst du neu streichen https://www.beobachter.ch/wohnen/miete/ ... wieder-weg
Obwohl es ein Estrich ist, habt ihr in ohne Einwilligung des Vermieters (?) verändert.
Obwohl es ein Estrich ist, habt ihr in ohne Einwilligung des Vermieters (?) verändert.


Re: Muss beim Auszug der Estrich gestrichen werden?
@judeli
Du bist total falsch informiert
.
Definitiv: Die Wohnung ist in Originalzustand zurückzugeben, d.h. die Wände müssen wieder die Farbe haben, die sie bei Einzug hatten.
Ausnahmen:
Frag mal den Vermieter, ob er nach Eurem Auszug eh neu streichen will. Bei mir war das damals so (Anstrich war 11jährig und er wollte deshalb die ganze Wohnung neu streichen) und somit wurde "im gleichen Rutsch" auch grad die farbige Wand (von uns) überstrichen, d.h. wir konnten sie mit der farbigen Wand abgegeben. Wir hätten höchstens so CHF 50.- bis CHF 100.- draufzahlen müssen, falls man diese Wand wegen der starken Farbe 2x hätte streichen müssen, d.h. mehr Aufwand gehabt hätte, als beim Überstreichen der anderen Wände. Dies war aber nicht so - somit hat es uns keinen Franken gekostet.
Und bei der vorherigen Wohnung, wo wir auch eine farbige Wand hatten, wollten die Nachmieter diese so übernehmen. Damit blieb uns das Überstreichen auch erspart. Sie haben somit das "Problem" der farbigen Wand übernommen, d.h. wenn die dann mal ausziehen, müssen die wieder übermalen.
Aber eben: Ansonsten müssen farbige Wände "rückgängig gemacht" werden - egal, ob es ein Estrich, ein Keller oder eine Garage ist. Alles hat im Originalzustand zurückzugeben zu werden (ausser man kann sich mit dem Vermieter oder Nachmieter eben anders einigen).
Du bist total falsch informiert

Definitiv: Die Wohnung ist in Originalzustand zurückzugeben, d.h. die Wände müssen wieder die Farbe haben, die sie bei Einzug hatten.
Ausnahmen:
Frag mal den Vermieter, ob er nach Eurem Auszug eh neu streichen will. Bei mir war das damals so (Anstrich war 11jährig und er wollte deshalb die ganze Wohnung neu streichen) und somit wurde "im gleichen Rutsch" auch grad die farbige Wand (von uns) überstrichen, d.h. wir konnten sie mit der farbigen Wand abgegeben. Wir hätten höchstens so CHF 50.- bis CHF 100.- draufzahlen müssen, falls man diese Wand wegen der starken Farbe 2x hätte streichen müssen, d.h. mehr Aufwand gehabt hätte, als beim Überstreichen der anderen Wände. Dies war aber nicht so - somit hat es uns keinen Franken gekostet.
Und bei der vorherigen Wohnung, wo wir auch eine farbige Wand hatten, wollten die Nachmieter diese so übernehmen. Damit blieb uns das Überstreichen auch erspart. Sie haben somit das "Problem" der farbigen Wand übernommen, d.h. wenn die dann mal ausziehen, müssen die wieder übermalen.
Aber eben: Ansonsten müssen farbige Wände "rückgängig gemacht" werden - egal, ob es ein Estrich, ein Keller oder eine Garage ist. Alles hat im Originalzustand zurückzugeben zu werden (ausser man kann sich mit dem Vermieter oder Nachmieter eben anders einigen).
Re: Muss beim Auszug der Estrich gestrichen werden?
Ja, man muss die Wohnung so zurückgeben, wie man sie übernommen hat.
Ich kenne jemand, der die Wohnung sogar noch putzen musste, obwohl das ganze Haus danach abgerissen wurde. Kein Witz.
Ich kenne jemand, der die Wohnung sogar noch putzen musste, obwohl das ganze Haus danach abgerissen wurde. Kein Witz.
Re: Muss beim Auszug der Estrich gestrichen werden?
@juppi
Ja, das war bei mir auch der Fall. Zuerst die Kündigung wegen Eigenbedarf (das haben wir eigentlich gewusst und hatten auch genügend Zeit um unser neues Zuhause zu suchen). Aber dann habe ich durch die Dorfpresse erfahren, dass das Haus abgerissen wird. Habe den Vermieter dann darauf hingewiesen ob dies stimme und wie es dann mit putzen aussehe. Ob "normal" sauber auch reiche. Oder ob die Storen etc. geschrubbt werden müssen. Nein auf keinen Fall werde das Haus abgerissen, die Wohnung werde anschliessend wieder bezogen.
Bei der Übergabe war er dann extrem pingelig, wollte noch, dass ich den Dampfabzug auseinandernehme um zu schauen, ob ich ihn auch geputzt habe, bzw. wieder alleine zusammen bringe
Tja, 3 Wochen nach unserem Auszug wurde das Haus abgerissen. War froh, dass ich selber geputzt hatte und niemanden dafür bezahlt habe!
Ja, das war bei mir auch der Fall. Zuerst die Kündigung wegen Eigenbedarf (das haben wir eigentlich gewusst und hatten auch genügend Zeit um unser neues Zuhause zu suchen). Aber dann habe ich durch die Dorfpresse erfahren, dass das Haus abgerissen wird. Habe den Vermieter dann darauf hingewiesen ob dies stimme und wie es dann mit putzen aussehe. Ob "normal" sauber auch reiche. Oder ob die Storen etc. geschrubbt werden müssen. Nein auf keinen Fall werde das Haus abgerissen, die Wohnung werde anschliessend wieder bezogen.
Bei der Übergabe war er dann extrem pingelig, wollte noch, dass ich den Dampfabzug auseinandernehme um zu schauen, ob ich ihn auch geputzt habe, bzw. wieder alleine zusammen bringe

Tja, 3 Wochen nach unserem Auszug wurde das Haus abgerissen. War froh, dass ich selber geputzt hatte und niemanden dafür bezahlt habe!
... dankbar & glücklich...
Re: Muss beim Auszug der Estrich gestrichen werden?
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Zuletzt geändert von 5erpack am Mo 10. Jan 2022, 08:49, insgesamt 1-mal geändert.
wenn ich wieder einmal Vorurteile habe, mache ich die Augen zu und denke mit meinem Herzen 
Re: Muss beim Auszug der Estrich gestrichen werden?
Nagala, echt mies und bescheuert sowas!