Überstunden teilzeit schwanger

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Leben85 »

hallo zusammen
Bin auf 80% angestellt 33stunden woche.
Darf ich überstunden machen wenn ja wieviel?

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Ups...
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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Ups... »

9 STunden / Tag ist erlaub - grob gesagt, es gibt Einschränkungen je nach Arbeit, Tätigkeit, ob GAV oder nicht etc.

Man muss zwischen Überstunden und Überzeit unterscheiden - im Sprachgebrauch ist es dasselbe, rechtlich gesehen nicht.

https://www.informaternite.ch/in_erwart ... en?lang=de

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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Leben85 »

Wenn ich in der woche 36stunden arbeite und aber laut vertrag 33angstellt bin, was sind dann die 3Stunden?????

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Ups...
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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Ups... »

Überstunden = wenn man mehr als die vertraglich festgelegte oder die im Betrieb übliche Arbeitszeit arbeitet (das zwischen abgemacht und 45 oder 50 Stunden / Woche)
Überzeit = wenn man mehr als die gesetzliche Höchstarbeitszeit arbeitet (also mehr als 45 oder 50 STunde / Woche)

die 3 Stunden wären also Überstunden

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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Leben85 »

Ich hab gemeint gelesen zu haben dass man in der schwangerschaft keine überstunden machen darf???

sonrie
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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von sonrie »

hier steht es recht detailliert:
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/ ... lende.html

(klick da auch mal auf den Link "Mutterschaft und Arbeitszeitgestaltung" in dem text)
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

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ChrisBern
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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von ChrisBern »

stern87 hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 11:33 Ich hab gemeint gelesen zu haben dass man in der schwangerschaft keine überstunden machen darf???
Naja, wenn man 100% arbeitet, hat man vermutlich 8.2 h, da ist bis 9 h ja nicht mehr viel Platz. ;-)

Lilyrose
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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Lilyrose »

Du darfst Überstunden verweigern, wenn es dir aber nichts ausmacht, dann "darfst" du machen. Aber der AG kann dich nicht dazu zwingen...ich selber achte da nicht drauf, solange es mir gut geht und ich die Arbeit leisten will.

Leela
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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Leela »

stern87 hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 11:33 Ich hab gemeint gelesen zu haben dass man in der schwangerschaft keine überstunden machen darf???
Das wäre ja noch schöner, natürlich darfst du machen, was du willst. Wer sollte das verbieten?
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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Ups... »

es ist explizit im Gesetz:

Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen nicht über die vereinbarte ordentliche Dauer der täglichen Arbeit hinaus beschäftigt werden (Art. 60 ArGv)

Heisst man darf keine machen, auch wenn man will - nur - wo kein Kläger da kein Richter... ich habe jedenfalls viele Überstunden gemacht während der Schwangerschaft...

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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Leela »

Echt? :shock:
Also ich auch.
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ChrisBern
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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von ChrisBern »

Also ich auch. Habe das aber nie in Frage gestellt. Wenn ich dafür einen schlechten Tag hatte, bin ich auch mal eher gegangen.

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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Leben85 »

Ich habe von meinem Arzt einen Stützgurt bekommen, da ich Rücken schmerzen hab.
Arbeite ab und zu in der Woche 36/38stunden obwohl ich im seco Unterstellt bin und laut Vertrag 33Stundenwoche hab.
Was soll ich machen ????

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Ups...
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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Ups... »

wie meinst du, was sollst du machen?
Stützgurt tragen. Unbedingt.

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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Alebri »

"Dem Seco unterstellt"? Weisst Du überhaupt, was das Seco ist? Das ist das Staatssekretariat für Wirtschaft. Dein AG ist kaum diesem unterstellt ;-). Dein AG ist höchstens - wie jeder AG in der CH - dem Arbeitsgesetz unterstellt (das Arbeitsgesetz ist aber nicht das Seco ;-)).

Aber so oder so - und wie schon geschrieben: Überstunden musst/darfst Du in der SS keine machen. Ob Du einen Stützgurt hast oder nicht, spielt dabei keine Rolle (müssen wir auch nicht wissen ;-)). "Ab und zu" mal 2-3 Stunden pro Woche mehr arbeiten, klingt zwar für mich nicht dramatisch, aber klar: Von der Rechtslage her keine Diskussion. Von daher: Sprich mit Deinem AG darüber - und sonst sprich halt mit Deinem Frauenarzt.

Alles Gute!

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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Stella* »

Ich würde nicht gleich mit dem Gesetz argumentieren, sondern zuerst überlegen, ob es mir möglich ist, diese Mehrstunden zu leisten. Wenn ja, wäre es ok (ich würde diese leisten) und sonst würde ich mit dem AG reden. Die Überstunden nur wegen dem Gesetz zu verweigern würde mir nie in den Sinn kommen.

Meiner Meinung nach ist es immer ein Geben und Nehmen. Irgendwann ist jeder AN auch in der Situation, dass er vom AG etwas möchte. Ist man selber etwas grosszügiger, kommt dies meistens bei einer anderen Gelegenheit wieder retour. Oftmals ist es ja so, dass Frauen nach dem MU das Pensum reduzieren möchten. Das ist dann für einen AG einen guten Moment, sich von einer MA zu trennen, die nur immer für sich selber schaut und nie ein Mü macht als nötig. :wink:

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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von sonrie »

stern87 hat geschrieben: Mi 18. Dez 2019, 07:20 Ich habe von meinem Arzt einen Stützgurt bekommen, da ich Rücken schmerzen hab.
Arbeite ab und zu in der Woche 36/38stunden obwohl ich im seco Unterstellt bin und laut Vertrag 33Stundenwoche hab.
Was soll ich machen ????
Wenn du gesundheitliche Probleme hast, dann solltest du mit deinem Arzt sprechen.
Wenn du schlichtweg nicht mehr arbeiten willst als die 33h, dann mit dem AG. Möchtest du denn nach dem MU das Pensum wie gehabt behalten oder weiter reduzieren? Hast du das mit deinem AG schon geklärt?
Je nachdem würde ich mir überlegen, ob du dem AG mit dem gesetz daher kommen willst, das kann der nämlich umgekehrt auch machen und muss dir da nicht entgegen kommen....
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Lilyrose
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Re: Überstunden teilzeit schwanger

Beitrag von Lilyrose »

Ich finde grundsätzlich auch, man kann aucv ychwanger Uberstunden machen, wenn man will...wobei ich dann jeden Tag 1h mehr doch happig finde. Ich arbeite aucv Teilzeit und bin schwanger, ab und an mal mehr ist vollig ok, geben und nehmen. Jeden Tag 1h mehr, wäre mir auch zu viel (wobei ich aber noch 2 kleine Kinder zuhause habe). Ich an deiner Stelle würde mit AG reden, wenn es dir zuviel ist und mitteilen, dass du diese nicht zu leisten vermagst...stützgurt spielt überhaupt keine Rolle dabei. Falls er dann findet, dass du diese leisten musst, dann kannst du immer noch mit dem Gesetz kommen. Aber grundsätzlich wurde ich einfach ganz normal das Gespräch suchen.

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