Grosseltern für Kinderbetreuung entlöhnen

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Benutzeravatar
Doani84
Member
Beiträge: 461
Registriert: Mi 6. Nov 2013, 15:54
Geschlecht: weiblich

Grosseltern für Kinderbetreuung entlöhnen

Beitrag von Doani84 »

Liebe Forümler

Folgende Situation: ich arbeite extern und wir möchten ab Sommer 2020 unseren Sohn durch die Grosseltern betreuen lassen (2 Tage pro Woche).

Bis anhin wurde er durch die KiTa betreut. Wir würden gerne die Grosseltern mit dem Betrag entlöhnen, welchen wir bis jetzt für die KiTa bezahlt haben (inkl. AHV und BU bzw. NBU) und einen "ordentlichen" Arbeitsvertrag erstellen. Die Grosseltern sind mit dem Vorgehen einverstanden (Grosi ist 61 und Grospapi ist 62).

Nun habe ich heute mit Erschrecken festgestellt, dass wir, wenn wir es so lösen würden, an den GAV für Hausangestellte gebunden wären und uns dies erheblich teurer kommen würde :shock:

Es ist nicht so, dass uns das Geld reuen würde, aber finanziell würde dies gar nicht drinn liegen.

Hat jemand von euch bereits Erfahrung gemacht mit einer ordentlichen Anstellung der Grosseltern?

Danke für eure Feedbacks!

sonrie
Urgestein
Beiträge: 12175
Registriert: Do 27. Mai 2010, 19:40
Geschlecht: weiblich

Re: Grosseltern für Kinderbetreuung entlöhnen

Beitrag von sonrie »

Betreuen die Grosseltern deinen Sohn denn bei dir zu Hause? Ansonsten fallen sie nicht unter das Hausangestelltengesetz.

Aber ja, generell lohnt sich eine Nanny finanziell erst ab 2-3 Kindern, davor ist die KiTa günstiger.
Ein pragmatischer Ansatz wäre es, dass du die Grosseltern halt einfach für weniger Stunden anstellst als dass sie dann tatsächlich bei euch betreuen. Also zb. 20 CH/ Stunde Mindestlohn - Vertrag auf 15 Stunden pro Woche anstatt auf 20 Std, sodass dein Total sich am ende rechnet. Ist ja nicht anzunehmen, dass die grosseltern dann auf ihr Recht laut Vertrag beharren und nach 15h einfach nach Hause gehen ;-)
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

bluecloudy
Newbie
Beiträge: 11
Registriert: Sa 5. Sep 2015, 10:55
Geschlecht: weiblich

Re: Grosseltern für Kinderbetreuung entlöhnen

Beitrag von bluecloudy »

Und warum machst du nicht die gleichen Ansätze wie bei einer Tagesmutter? Da gibt es ja auch Vorlagen.

Benutzeravatar
Doani84
Member
Beiträge: 461
Registriert: Mi 6. Nov 2013, 15:54
Geschlecht: weiblich

Re: Grosseltern für Kinderbetreuung entlöhnen

Beitrag von Doani84 »

@sonrie: aufgrund Kindergarten im Dorf und Wohnsitz weiter weg der Grosseltern "muss" er bei uns zuhause betreut werden.
Deine Idee hatte mein Mann auch schon 😁 sehr wahrscheinlich werden wir es dann tatsächlich so lösen.

@bluecloudy: weil dies gegen den GAV verstösst. Sobald jemand bei dir zuhause dein Kind mehr als 5 Stunden pro Woche betreut, tritt dieser in Kraft.

sonrie
Urgestein
Beiträge: 12175
Registriert: Do 27. Mai 2010, 19:40
Geschlecht: weiblich

Re: Grosseltern für Kinderbetreuung entlöhnen

Beitrag von sonrie »

Tagesmutteransatz gilt nur, wenn das Kind bei der TaMu betreut wird.

@Doani: ich würde doch noch mal abklären, ob Grosseltern da auch darunter fallen... ich hab hier (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokum ... 35736.html) was gefunden (ist allerdings aus 2010) dass Grosseltern bei dem Mindestlohn nicht erfasst sind... wenn du aber ganz nach unten scrollst findest du weitere Infos bzw. auch die Adresse des Herausgebers, ruf doch dort mal an.
Nicht anwendbar auf Beschäftigungen von weniger als 5 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber
Im NAV Hauswirtschaft wird ein verbindlicher Mindestlohn für Hausangestellte in privaten Haushalten festgesetzt. Kollektive Haushalte wie Heime, Pensionen, Anstalten, Krankenhäuser usw. sind davon nicht erfasst. Der NAV gilt nur bei Arbeitsverhältnissen mit einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber. Weiter sind gewisse Kategorien von Erwerbstätigen ausgenommen, insbesondere Arbeitnehmende in Ausbildungs- und Praktikumsverhältnissen, Personen, die vorwiegend Kinder betreuen (Tagesmütter und Babysitter) sowie Ehegatten, Konkubinatspartner und eingetragene Partner. Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern-Kindern und Grosseltern-Grosskindern sind ebenfalls nicht erfasst. Hausangestellte in landwirtschaftlichen Haushalten fallen nicht darunter, wenn ein kantonaler NAV in der Landwirtschaft auf ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

Benutzeravatar
Doani84
Member
Beiträge: 461
Registriert: Mi 6. Nov 2013, 15:54
Geschlecht: weiblich

Re: Grosseltern für Kinderbetreuung entlöhnen

Beitrag von Doani84 »

Danke, sonrie, werde mich mal schlau machen 🙂

Antworten