Sitze fest
Moderator: conny85
Re: Sitze fest
Auszug von der BAG-Website:
III. Behandlungen/Leistungen im Ausland
1. Werden die Kosten von Behandlungen im Ausland von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen?
In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip, was
bedeutet, dass nur die in der Schweiz von zugelassenen Leistungserbringern erbrachten Pflichtleistungen bezahlt werden.
Ausnahmen von diesem Prinzip gelten während vorübergehenden Auslandaufenthalten, wobei
nach Ländern unterschieden werden muss:
In EU-/EFTA-Ländern haben Sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die Sie
von Ihrem Krankenversicherer erhalten haben, Anspruch auf alle Sachleistungen, die sich
unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als
medizinisch notwendig erweisen. Sie haben Anspruch auf Vergütung der gleichen Leistungen
wie die in diesem Land versicherten Personen. Nähere Informationen finden Sie unter
www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/ver ... nkenversic
herung-versicherte-mit-wohnsitz-in-der-schweiz/versicherungspflicht/touristinnen-auslandweltreisende.html.
Ausserhalb der EU-/EFTA-Länder übernimmt der Versicherer höchstens den doppelten Betrag
der Kosten, die er vergüten würde, wenn die Behandlung in der Schweiz stattgefunden hätte.
Im Fall von stationären Behandlungen bedeutet dies, dass er höchstens 90% der Kosten
übernimmt, die diese Hospitalisation in der Schweiz kosten würde (Grund: bei Spitalbehandlungen in der Schweiz übernehmen die Kantone einen Anteil von mindestens 55% der
Kosten, was bei Hospitalisationen im Ausland nicht der Fall ist).
In Fällen, in denen Sie sich für eine medizinische Behandlung ins Ausland begeben müssen, weil
die Behandlung in der Schweiz nicht verfügbar ist, muss Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt einen begründeten Antrag an die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt Ihres
Krankenversicherers einreichen. Der Versicherer entscheidet unter Beratung durch seinen vertrauensärztlichen Dienst, ob die Kosten der Behandlung im Ausland übernommen werden können.
Für weitere Detailfragen müsstest Du Dich direkt an Deine Krankenkasse wenden (wieso "Angst" davor? Es ist halt jetzt wie es ist. Kannst Du ja eh nicht mehr ändern - und fragen bringt Dir keine Nachteile).
III. Behandlungen/Leistungen im Ausland
1. Werden die Kosten von Behandlungen im Ausland von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen?
In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip, was
bedeutet, dass nur die in der Schweiz von zugelassenen Leistungserbringern erbrachten Pflichtleistungen bezahlt werden.
Ausnahmen von diesem Prinzip gelten während vorübergehenden Auslandaufenthalten, wobei
nach Ländern unterschieden werden muss:
In EU-/EFTA-Ländern haben Sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die Sie
von Ihrem Krankenversicherer erhalten haben, Anspruch auf alle Sachleistungen, die sich
unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als
medizinisch notwendig erweisen. Sie haben Anspruch auf Vergütung der gleichen Leistungen
wie die in diesem Land versicherten Personen. Nähere Informationen finden Sie unter
www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/ver ... nkenversic
herung-versicherte-mit-wohnsitz-in-der-schweiz/versicherungspflicht/touristinnen-auslandweltreisende.html.
Ausserhalb der EU-/EFTA-Länder übernimmt der Versicherer höchstens den doppelten Betrag
der Kosten, die er vergüten würde, wenn die Behandlung in der Schweiz stattgefunden hätte.
Im Fall von stationären Behandlungen bedeutet dies, dass er höchstens 90% der Kosten
übernimmt, die diese Hospitalisation in der Schweiz kosten würde (Grund: bei Spitalbehandlungen in der Schweiz übernehmen die Kantone einen Anteil von mindestens 55% der
Kosten, was bei Hospitalisationen im Ausland nicht der Fall ist).
In Fällen, in denen Sie sich für eine medizinische Behandlung ins Ausland begeben müssen, weil
die Behandlung in der Schweiz nicht verfügbar ist, muss Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt einen begründeten Antrag an die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt Ihres
Krankenversicherers einreichen. Der Versicherer entscheidet unter Beratung durch seinen vertrauensärztlichen Dienst, ob die Kosten der Behandlung im Ausland übernommen werden können.
Für weitere Detailfragen müsstest Du Dich direkt an Deine Krankenkasse wenden (wieso "Angst" davor? Es ist halt jetzt wie es ist. Kannst Du ja eh nicht mehr ändern - und fragen bringt Dir keine Nachteile).
Re: Sitze fest
Ja, ich würde jetzt mal die KK anrufen, wie das wäre, falls du bis zur Geburt nicht mehr in die Schweiz kommst. Da hast du doch nix zu verlieren. Ist ja ne sehr spezielle Situation gerade. Im einfachsten Fall übernehmen sie alles, was sie auch in CH übernehmen. Ist noch die Frage, ob das nur für die Phase der Grenzschliessung zählt oder auch danach. Irgendwann, vermutlich noch vor der Geburt, werden ja grenzen wieder öffnen und flüge stattfinden. Und dann kann es sein, dass andere Konditionen gelten.
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Re: Sitze fest
.... ich verstehe nicht ganz vor was du Angst hast?..
die Kosten der SS oder das man dich in die Schweiz repartiert? unf du deshalb den Anruf an die KK scheust?
Lg
die Kosten der SS oder das man dich in die Schweiz repartiert? unf du deshalb den Anruf an die KK scheust?
Lg
Re: Sitze fest
Ich finde die Frage ist Corona-unabhängig. Wenn du sagst, dein Freund kann nicht remote arbeiten, heisst das, dass du wahrscheinlich sowieso alleine in der Schweiz gebären müsstest (ausser du hast einen geplanten KS oder dein Freund kann rund um den Termin einen Monat frei machen), oder dich für eine Geburt in Malta entscheiden müsstest. Und da musst du mit der Krankenkasse klären, wie es aussieht mit den Geburtskosten. Ich finde die Kosten der Geburt sind die höchsten und das musst du gut klären. Schwangerschaftskontrollen braucht es in der Regel gar nicht so viele, und die erste findet meistens eh nicht vor der 8. Woche statt. Da lohnt sich sicher auch ein Nachfragen, aber das würde mir jetzt nicht so Angst machen. Ich war bei meiner ersten Schwangerschaft gerade auf Reisen und kam erst zum Ersttrimestertest wieder in die Schweiz, meine FÄ fand das völlig ok. Somit kannst du eventuell auch einfCh mal abwarten, falls du keine Beschwerden hast.
Re: Sitze fest
Ich bin mir auch nicht sicher, ob eine KK auf einer Repatriierung bestehen könnte. Unter normalen Umständen kann eine KK sicher einen Rückflug in die Schweiz erwarten, aber aktuell ist es ja nicht so, als ob man einfach mal in die Schweiz einfliegen könnte, ggf ist es lockerer als Sonst. Das müsstest du einfach mal abklären, was sie in welchem Fall übernehmen. Die normalen Kontrollen sind nicht so schlimm von den Kosten her, aber falls mal was ist (hofft man ja nicht) und dann beim Spezialisten x Abklärungen machen muss, dann wird es halt auch schnell teuer.
Re: Sitze fest
eine KK kann dich nicht zwingen, zurück zu kommen, die Frage ist viel mehr, ob sie die Behandlung im Ausland bezahlen, das kommt wohl u.a. auch darauf an wie die versichert bist. Information kostet nichts, ruf an und frag nach - auch wie es aussieht, wenn du im Moment gar nicht zurück kannst, dann kannst du entscheiden was du machst.
(die Grenzen werden übrigens nicht so lange zu bleiben, dass du nicht mehr zurückkommen kannst, die Frage ist eher, wann der FLugbetrieb wieder aufgenommen wird)
(die Grenzen werden übrigens nicht so lange zu bleiben, dass du nicht mehr zurückkommen kannst, die Frage ist eher, wann der FLugbetrieb wieder aufgenommen wird)
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Sitze fest
Erst mal herzliche Gratulation zur SS!
Ich würde mir keine Sorgen machen. Ich war während allen meinen Schwangerschaften überwiegend im Ausland bei meinem Freund und hab auch einige der Kontrollen im Ausland machen lassen, das war überhaupt kein Problem und kostet auch nicht so viel. Deine KK kann dich sicher nicht zwingen, in die Schweiz zurück zu kehren, da kannst du ohne Problem nachfragen, welche Kosten sie übernehmen.
Falls sie die Behandlungen auf Malta nicht bezahlen, würde ich dir raten, dich zu informieren, ob du dich dort allenfalls krankenversichern kannst. Da wo ich wohne (EU), kann man sich für einen geringen monatlichen Betrag versichern und bezahlt dann nichts für solche Untersuchungen.
In welcher Woche bist du denn? Wie schon geschrieben wurde, macht eine zu frühe Kontrolle auch gar keinen Sinn und beim ersten Mal wird sowieso nur festgestellt, ob sich der Embryo am richtigen Ort befindet, das ist keine grosse Untersuchung und wird auch nicht viel kosten. Ich rechne auch damit, dass die Grenzen (zumindest innerhalb Europas) nicht mehr allzu lange zu sein werden (auf jeden Fall hoffe ich das, ich bin nämlich auch gerade im Ausland und müsste aus verschiedenen Gründen bald mal wieder zurück). Ich denke, dass es dann auch wieder Flüge geben wird, wenn die Grenzen wieder öffnen, dann kannst Du dann auch in der Schweiz zur Kontrolle.
Für mich war immer klar, dass meine Kinder in der Schweiz zur Welt kommen sollen, trotzdem hatte ich am Wohnort meines Freundes im Ausland ein "Notfall"-Szenario für den Fall, dass dort etwas passieren sollte (das Baby zum Beispiel viel früher kommen sollte als geplant etc.), da ich jeweils erst drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in die Schweiz gereist bin. Von daher würde ich dir unabhängig von offenen oder geschlossenen Grenzen raten, dir zu überlegen, wohin du dich wenden kannst (öffentliches oder privates Krankenhaus, Geburtshaus, Hebamme etc.), falls etwas ist.
Ich würde mir keine Sorgen machen. Ich war während allen meinen Schwangerschaften überwiegend im Ausland bei meinem Freund und hab auch einige der Kontrollen im Ausland machen lassen, das war überhaupt kein Problem und kostet auch nicht so viel. Deine KK kann dich sicher nicht zwingen, in die Schweiz zurück zu kehren, da kannst du ohne Problem nachfragen, welche Kosten sie übernehmen.
Falls sie die Behandlungen auf Malta nicht bezahlen, würde ich dir raten, dich zu informieren, ob du dich dort allenfalls krankenversichern kannst. Da wo ich wohne (EU), kann man sich für einen geringen monatlichen Betrag versichern und bezahlt dann nichts für solche Untersuchungen.
In welcher Woche bist du denn? Wie schon geschrieben wurde, macht eine zu frühe Kontrolle auch gar keinen Sinn und beim ersten Mal wird sowieso nur festgestellt, ob sich der Embryo am richtigen Ort befindet, das ist keine grosse Untersuchung und wird auch nicht viel kosten. Ich rechne auch damit, dass die Grenzen (zumindest innerhalb Europas) nicht mehr allzu lange zu sein werden (auf jeden Fall hoffe ich das, ich bin nämlich auch gerade im Ausland und müsste aus verschiedenen Gründen bald mal wieder zurück). Ich denke, dass es dann auch wieder Flüge geben wird, wenn die Grenzen wieder öffnen, dann kannst Du dann auch in der Schweiz zur Kontrolle.
Für mich war immer klar, dass meine Kinder in der Schweiz zur Welt kommen sollen, trotzdem hatte ich am Wohnort meines Freundes im Ausland ein "Notfall"-Szenario für den Fall, dass dort etwas passieren sollte (das Baby zum Beispiel viel früher kommen sollte als geplant etc.), da ich jeweils erst drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in die Schweiz gereist bin. Von daher würde ich dir unabhängig von offenen oder geschlossenen Grenzen raten, dir zu überlegen, wohin du dich wenden kannst (öffentliches oder privates Krankenhaus, Geburtshaus, Hebamme etc.), falls etwas ist.
Re: Sitze fest
Ich stelle die erste Schwangerschaft auf einer Indienreise fest. Bis ich wieder zurück war, war ich in der 15. Woche und ging erstmals zum FA. Beim 2. Kind ging in der 12. Woche erstmals zum FA. Ich hätte auch bei einem 3. die Erstuntersuchung erst in der 12 Woche gemacht, weil dann die kritischen 3 Monate bezüglich Fehlgeburt vorbei sind. Auf swissmom hat es auch weitere Informationen (ab wann finden die Schwangerschaftskontrollen statt, 11./12. Woche). Alles Gute für die SS.
Meitli 12/05
Bueb 06/07
Bueb 06/07