Berufung Obergericht
Moderator: conny85
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Re: Berufung Obergericht
Das Obergericht wird den Fall nochmals ¨beurteilen. Ob Ihr dafür nochmals in Person antraben müsst, hängt Kanton und vom Gericht hab, dass ist nicht zwingend vorgegeben, kann aber glaubs von beiden Parteien oder vom Gericht verlangt werden. Falls nicht würde das Gericht nochmals beide Parteien zur schriftlichen Stellungnahme auffordern.