Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Moderator: conny85
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Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Mein Mann ist unerwartet verstorben vor einem Jahr und seither versuche ich, unser Familienleben zu meistern. Leider ist mir nun ein verheerendes Missgeschick passiert, indem ich die Einsprachefrist gegen den def. Steuerbescheid (Veranlagung) verpasst habe. Da ich eine unterjährige Steuererklärung einreichen musste und die prov. Veranlagung korrekt war, ist mir der Fehler bei der def. nicht aufgefallen. Dort stimmen zwar Einkommen und Vermögen, der steuersatzbestimmende Betrag ist jedoch utopisch und komplett unrealistisch. Bis dahin wusste ich ehrlich gesagt gar nicht, was das ist, und deshalb habe ich darauf nicht geachtet. Der zu zahlende Betrag erschien mir für ein Jahr richtig, erst im Nachhinein merkte ich, dass das ja nur für die unterjährige Zeit (1.5 Monate) zu zahlen wäre, der Rest folgt. Nun weigert sich die Steuerbehörde, den Fehler zu korrigieren, weil ich die Frist verpasst habe.
Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit? Sie machen einen Fehler in der Berechnung und ich darf ihn nun ausbaden, weil ich den Fehler nicht rechtzeitig bemerkt habe? Ich bin verzweifelt ...
Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit? Sie machen einen Fehler in der Berechnung und ich darf ihn nun ausbaden, weil ich den Fehler nicht rechtzeitig bemerkt habe? Ich bin verzweifelt ...
Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Hast Du eine Rechtsschutz-Versicherung? Oder ein Abo beim Beobachter oder Ktipp? Ich bin keine Juristin, aber ich hoffe, dass welche mitlesen... könntest Du da evtl. ein Wiedererwägungsgesuch stellen? Also wenn der Fehler offensichtlich bei der Steuerbehörde liegt... geben sie den Fehler denn zu?
Zuletzt geändert von Zwacki am Di 6. Apr 2021, 19:24, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Danke dir. Nein, ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und bin auch nicht Mitglied beim Beobachter oder Ktipp. Und ja, sie geben den Berechnungsfehler zu, verweisen aber darauf, dass ich den hätte bemerken sollen ...
Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Bei unserer Gemeinde gibt es einmal im Monat eine unentgeltliche Rechtsauskunft, aber evtl. müsste man da schneller reagieren. Erkundige Dich doch mal, ob es das bei Euch auch gibt. Auf die Schnelle hab ich nur das hier gefunden:
https://www.kgeld.ch/artikel/artikeldet ... -moeglich/
Oben habe ich Wiedererwägung geschrieben, es kann aber auch sein, dass das "Revision" heisst.
Ich kann Dir leider nicht konkreter helfen, wünsche Dir aber alles Gute!
https://www.kgeld.ch/artikel/artikeldet ... -moeglich/
Oben habe ich Wiedererwägung geschrieben, es kann aber auch sein, dass das "Revision" heisst.
Ich kann Dir leider nicht konkreter helfen, wünsche Dir aber alles Gute!
Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Liebe Hunki
Bei solchen Geschichten seitens Steuerbehörden könnte ich jedes Mal wieder die Wände hochgehen...
.
Mein Rat: Wenn es Dir finanziell möglich ist, nimm Dir einen Anwalt - ich denke, dass sich das trotz der Kosten lohnen würde.
Sonst hätte ich Dir wie Zwacki eine unentgeltliche Rechtsauskunft empfohlen - obwohl die halt auch immer nur sehr oberflächlich helfen können.
Und ansonsten: Danci hier im Forum ist Juristin, soweit ich weiss auf Familienrecht (nicht auf Steuerrecht) spezialisiert, aber evtl. kann sie Dir trotzdem einen Tipp/Rat geben oder kennt zumindest eine Anlaufstelle, wo man Dich unterstützen könnte. Schreib ihr sonst doch mal eine PN.
Drücke Dir ganz fest die Daumen, dass Du das lösen kannst!
Bei solchen Geschichten seitens Steuerbehörden könnte ich jedes Mal wieder die Wände hochgehen...




Mein Rat: Wenn es Dir finanziell möglich ist, nimm Dir einen Anwalt - ich denke, dass sich das trotz der Kosten lohnen würde.
Sonst hätte ich Dir wie Zwacki eine unentgeltliche Rechtsauskunft empfohlen - obwohl die halt auch immer nur sehr oberflächlich helfen können.
Und ansonsten: Danci hier im Forum ist Juristin, soweit ich weiss auf Familienrecht (nicht auf Steuerrecht) spezialisiert, aber evtl. kann sie Dir trotzdem einen Tipp/Rat geben oder kennt zumindest eine Anlaufstelle, wo man Dich unterstützen könnte. Schreib ihr sonst doch mal eine PN.
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Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Danke dir für den tipp.
Ja, ich bin gerade in meinem Gerechtigkeitssinn gestört.. Es kann doch nicht sein, dass die Steuetbehörde Fehler machen darf und wenn ich die nicht rechtzeitig bemerke, ich dann zahlen muss. Ich verstehe gerade die Welt nicht mehr
Ja, ich bin gerade in meinem Gerechtigkeitssinn gestört.. Es kann doch nicht sein, dass die Steuetbehörde Fehler machen darf und wenn ich die nicht rechtzeitig bemerke, ich dann zahlen muss. Ich verstehe gerade die Welt nicht mehr
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Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
@ Hunki: hast du dies schriftlich, dass die Steuerbehörde einen Fehler gemacht hat oder mündlich? Wann war die Einsprachefrist fertig?
Ansonsten frag mal in der FB Gruppe „Rechtsberatung Schweiz“.
Viel Glück
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Viel Glück
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

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Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Die Steuerbehörde schreibt, dass auch sie Fehler machen kann, ich die aber innert der Frist hätte erkennen müssen...
Danke, ich versuche über fb mehr Unterstützung zu bekommen.
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Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Vielleicht kannst Du geltend machen, dass Du durch einen „erheblichen Grund“ daran gehindert warst, die Veranlagung rechtzeitig zu prüfen:
https://www.swiss-tax.ch/Einsprache.htm
https://www.swiss-tax.ch/Einsprache.htm



Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Aber das ist doch unglaublich, hier muss man doch einfach an den gesunden Menschenverstand und an die Kulanz appellieren. Klar wäre es wohl Deine Pflicht gewesen, die Veranlagung zu prüfen aber Du bist ja auch nicht Steuerexperte und ein solches Ereignis mit einer unterjährigen Steuererklärung ist auch nicht der Normalfall.Die Steuerbehörde schreibt, dass auch sie Fehler machen kann, ich die aber innert der Frist hätte erkennen müssen...
Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
In welchen Kanton wohnst du?
Der Kanton Luzern kennt beispielsweise die Möglichkeit einer formlosen Korrektur bei Schreibversehen und Rechnungsfehlern. Dies ist aber je nach Kanton unterschiedlich. Ein Treuhänder in deinem Kanton sollte dir eine Einschätzung geben können, ob du eine Möglichkeit hast, trotz Rechtskraft der Veranlagung noch etwas unternehmen zu können. Viel Glück!
Der Kanton Luzern kennt beispielsweise die Möglichkeit einer formlosen Korrektur bei Schreibversehen und Rechnungsfehlern. Dies ist aber je nach Kanton unterschiedlich. Ein Treuhänder in deinem Kanton sollte dir eine Einschätzung geben können, ob du eine Möglichkeit hast, trotz Rechtskraft der Veranlagung noch etwas unternehmen zu können. Viel Glück!
Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Also wenn es sich um einen Rechnungsfehler oder Schreibversehen handelt, kann die Veranlagung innert fünf Jahren berichtigt werden. Dieser Sachverhalt muss aufgrund Art. 52 StHG in allen Kantonen vorhanden sein. Beim Bund ist die Berichtigung in Art. 150 DBG geregelt.
Jedoch ist nicht klar ob es sich wirklich um einen Rechnungsfehler handelt (Umrechnung für die Satzbestimmung) oder ob ein Fehler bei der Zuteilung von regelmässig fliessenden Einkünften (Umrechnung) bzw. nicht regelmässig fliessenden Einkünften (keine Umrechnung) erfolgt ist.
Jedoch ist nicht klar ob es sich wirklich um einen Rechnungsfehler handelt (Umrechnung für die Satzbestimmung) oder ob ein Fehler bei der Zuteilung von regelmässig fliessenden Einkünften (Umrechnung) bzw. nicht regelmässig fliessenden Einkünften (keine Umrechnung) erfolgt ist.
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Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Hallo Yuri-2, danke für deine Antwort. Wer entscheidet denn, ob es ein Rechenfehler ist oder nicht? Ich vermute, der Fehler ist passiert, weil die Steuerbehörde nicht zwischen einmaligen Zahlungen (Lohnnachgenuss, Boni) und normalem Einkommen unterschieden hat bei det Umrechnung auf 12 Monate. Aber wie soll ich als Laie das beurteilen können?
Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Du kannst die Steuerveranlagung auch von einem Steuerexperten prüfen lassen. Kostet für Privatpersonen nicht viel und kann sich auf jeden Fall lohnen, um zu wissen, ob ein Fehler gemacht wurde und was man für Möglichkeiten hat.
Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Der Entscheid fällt die gleiche Behörde, die die Veranlagung vorgenommen hat. (mit Rechtsmitteln). Falls gewünscht, kann ich den Fall mal anschauen. Habe beruflich mit Steuern zu tun. In diesem Fall gerne per PN.
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Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Hallo yuri-2, habe dir eine pn geschrieben, herzlichen Dank!
- Ursi71
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Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Nicht ganz richtig. Idee des Rechtsmittels ist ja eine unabhängige Überprüfung, weshalb es eine unabhängige Behörde sein muss. Den Entscheid fällt die Rechtsmittelbehörde, ist in der Rechtsmittelbelehrung angegeben. Dies ist nur beim erstinstanzlichen Rechtsmittel (Einsprache) die Veranlagungsbehörde. Die Einsprache ist bei Huki offensichtlich schon durch. Nächster Schritt wäre Rekurs/Beschwerde an das Steuerrekursgericht (oder wie auch immer das in deinem Kanton heisst, steht in der Rechtsmittelbelehrung, auch hier gilt eine Frist). Bei einem Unterliegen wäre das Verfahren kostenpflichtig (vermutlich rund Fr. 500.00).
Ich bearbeite Fälle wie diesen fast wöchentlich. Aus Erfahrung aus meinem Kanton muss ich dir leider sagen, dass deine Erfolgschancen äusserst gering sind. Im Kanton Zürich ist eine Anpassung nach verpasster Rechtsmittelfrist so gut wie unmöglich. Vielleicht ist die Steuerbehörde in deinem Kanton ja kulanter. Ohne die Unterlagen gesehen zu haben, kann ich eh kein genaueres Urteil abgeben.
Was die Rechnungsfehler angeht: Berichtigungsfehler sind Fehler, die im Zusammenhang mit einem handwerklichen, mechanischen Vorgang begangen werden. Dazu gehören auch Ablese-, Übertragungs- und Kommafehler. Im weitesten Sinne Tippfehler. Es gibt im Übrigen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts Luzerns, wo die unterlassene Umrechnung von ordentlichen Einkünften bei einer unterjährigen Steuerpflicht (also wenn die Jahreseinkommen fälschlicherweise nicht auf die Monate der Steuerpflicht herabgerechnet wurden) explizit KEIN berichtigungsfähiger Rechnungsfehler ist.
Wenn du es genauer wissen möchtest, kannst du mir eine PN schreiben.
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Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Danke Ursi71, habe dir eine pn gemacht
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Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
An all jene, die mit mir mitgefühlt haben und mir Tipps gegeben haben ...
schlussendlich bin ich an die Ombudsstelle gelangt und oh Wunder, die Steuerbehörde korrigiert meine def. Veranlagung! Wie schön, dass der gesunde Menschenverstand gesiegt hat.
Ich bin soo glücklich
schlussendlich bin ich an die Ombudsstelle gelangt und oh Wunder, die Steuerbehörde korrigiert meine def. Veranlagung! Wie schön, dass der gesunde Menschenverstand gesiegt hat.
Ich bin soo glücklich

Re: Einsprachefrist Steuerveranlagung verpasst
Das freut mich sooo für dich, habe mit dir gelitten!
LG
Konfetti
LG
Konfetti