Ich erhalte jetzt zum 3. Mal in ca. 15 Monaten eine Ergänzung/Änderung zu meinem Arbeitsvertrag. Das erste Mal gings um den Arbeitsort, dann der Jobtitel und nun das Pensum und dementsprechend auch Lohn. Es steht dann jeweils sinngemäss drauf "in Ergänzung zum Arbeitsvertrag und allen dazugehörigen Anhängen folgt nun noch dieser Anhang".
Ist das so üblich, oder ab wann macht man grundsätzlich einen neuen Arbeitsvertrag?
Arbeitsvertrag Änderungen
Moderator: conny85
Re: Arbeitsvertrag Änderungen
Ist im normalfall weniger aufwändig als den ganzen Vertrag neu zu schreiben. Von dem her ja kann man so machen wenn sich sonst nichts am Vertrag ändert. Kommt halt immer auch drauf an wie umfangreich der Vertrag ist, da hab ich schon vieles gesehen und wenn im Vertrag das ganze Personalreglement mit drin steckt, dann ist eine Änderung zum Vertrag sicher einfacher.
Re: Arbeitsvertrag Änderungen
Wie geschrieben: Wenn es eine einzelne ("kleine", d.h. Arbeitsport, Pensum) Aenderung ist, macht eine Vertragsänderung sicher mehr Sinn als ganz ein neuer Vertrag. Bei Dir wurden Vertragsänderungen gemacht, weil die Aenderungen nacheinander kamen. Hätte man alle miteinander umgesetzt, hätte ein neuer AV in dem Moment sicher mehr Sinn gemacht.
Grundsätzlich spielt es aber - rein rechtlich gesehen - keine Rolle, ob man eine Vertragsänderung macht oder einen neuen Vertrag. Du kannst aber sicher einen neuen Vertrag verlangen.
Was einfach noch wichtig ist: Im gegenseitigen Einvernehmen kann man (fast) jede Vertragsänderung immer per sofort umsetzen. Wenn Du aber nicht einverstanden bin, kannst Du grundsätzlich auf eine Aenderungskündigung bestehen, d.h. dann hast Du Anspruch auf einen neuen Vertrag mit den neuen Konditionen - und Deine Kündigungsfrist muss bis zur Wirksamkeit eingehalten werden.
Das heisst, Du hast dann die Wahl, den neuen Vertrag anzunehmen oder nicht - wenn nicht, dann gilt er als Kündigung, in der verbleibenden Frist läuft das Arbeitsverhältnis noch zu Deinen alten Konditionen weiter und endet dann.
Grundsätzlich spielt es aber - rein rechtlich gesehen - keine Rolle, ob man eine Vertragsänderung macht oder einen neuen Vertrag. Du kannst aber sicher einen neuen Vertrag verlangen.
Was einfach noch wichtig ist: Im gegenseitigen Einvernehmen kann man (fast) jede Vertragsänderung immer per sofort umsetzen. Wenn Du aber nicht einverstanden bin, kannst Du grundsätzlich auf eine Aenderungskündigung bestehen, d.h. dann hast Du Anspruch auf einen neuen Vertrag mit den neuen Konditionen - und Deine Kündigungsfrist muss bis zur Wirksamkeit eingehalten werden.
Das heisst, Du hast dann die Wahl, den neuen Vertrag anzunehmen oder nicht - wenn nicht, dann gilt er als Kündigung, in der verbleibenden Frist läuft das Arbeitsverhältnis noch zu Deinen alten Konditionen weiter und endet dann.
Re: Arbeitsvertrag Änderungen
Danke für die Antworten.
Ich bin mit den Änderungen einverstanden, das ist alles so abgesprochen, ok und teils auch aus meiner Initiative.
Ich hab dann einfach 4 Dokumente (in 2 Sprachen...
) als 1 Vertrag und finde das langsam irgendwie unübersichtlich. Aber sei es drum.
Ich bin mit den Änderungen einverstanden, das ist alles so abgesprochen, ok und teils auch aus meiner Initiative.
Ich hab dann einfach 4 Dokumente (in 2 Sprachen...
