Putzfrau ist selbständig
Moderator: conny85
Putzfrau ist selbständig
Hi ihr
eine Frage, vielleicht weiss das grad jemand:
Ich hatte jahrelang eine Putzfrau angestellt, hab also AHV/IV etc. für sie bezahlt. Nun gibts einen Wechsel und die neue Putzfrau sagt, sie ei selbständig erwerbend und würde mir einfach Ende des Monats eine Rechnung senden. Für mich soweit ok, aber nun zu meiner Frage:
- muss ich irgendwie prüfen ob sie tatsächlich angemeldet ist bzw. das versteuert? Oder ist das nicht mein Problem?
- muss ich in diesem Fall auch eine Unfallsversicherung für sie abschliessen oder gilt das nur wenn ich sie anstelle?
Danke, sonrie
eine Frage, vielleicht weiss das grad jemand:
Ich hatte jahrelang eine Putzfrau angestellt, hab also AHV/IV etc. für sie bezahlt. Nun gibts einen Wechsel und die neue Putzfrau sagt, sie ei selbständig erwerbend und würde mir einfach Ende des Monats eine Rechnung senden. Für mich soweit ok, aber nun zu meiner Frage:
- muss ich irgendwie prüfen ob sie tatsächlich angemeldet ist bzw. das versteuert? Oder ist das nicht mein Problem?
- muss ich in diesem Fall auch eine Unfallsversicherung für sie abschliessen oder gilt das nur wenn ich sie anstelle?
Danke, sonrie
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Putzfrau ist selbständig
Die Ausgleichskasse stellt den selbständig Erwerbenden eine Bestätigung aus. Diese würde ich mir zeigen lassen. Unfallversicherung ist in diesem Fall Sache der Putzfrau.
Re: Putzfrau ist selbständig
super, danke
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Putzfrau ist selbständig
@sonrie
Noch eine kleine Ergänzung: Kontrolliere auf der Rechnung, ob MWST drauf ist. Falls sie welche verrechnet, muss auch ihre MWST-Nummer auf der Rechnung sein. Hier kannst du ihre MWST-Nr. prüfen https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/ ... ummer.html
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich viele Leute nicht mit der MWST auskennen und sie einfach verrechnen, obwohl sie gar nicht MWST-pflichtig sind. Manchmal hat es auch einfach eine "Phantasie-MWST-Nummer" auf der Rechnung.
Noch eine kleine Ergänzung: Kontrolliere auf der Rechnung, ob MWST drauf ist. Falls sie welche verrechnet, muss auch ihre MWST-Nummer auf der Rechnung sein. Hier kannst du ihre MWST-Nr. prüfen https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/ ... ummer.html
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich viele Leute nicht mit der MWST auskennen und sie einfach verrechnen, obwohl sie gar nicht MWST-pflichtig sind. Manchmal hat es auch einfach eine "Phantasie-MWST-Nummer" auf der Rechnung.

Re: Putzfrau ist selbständig
ok, danke für den Hinweis
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Re: Putzfrau ist selbständig
Liebe sonrie. Da läuten bei mir ein paar Alarmglocken. Das riecht irgendwie nach Schwarzarbeit. Putzhilfen sind nach Sozialversicherungsrecht fast immer angestellt, es sei denn sie haben eine eigene GmbH. Es ist fast nicht möglich, rechtlich korrekt selbständig zu sein. Ich würde mir eine entsprechende Bestätigung der Ausgleichskasse, dass sie als selbständige angemeldet ist, vorlegen lassen. Macht sie das nicht, arbeitet sie womöglich schwarz und dann würdest du hängen, wenn sie in deinem Haushalt verunfallt. Schau mal hier:
https://www.mobiliar.ch/versicherungen- ... korrekt-an
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Re: Putzfrau ist selbständig
Warum denkst du müsste es zwingend eine GmbH sein und nicht einfach ein Einzelunternehmen?
Ich weiss wie man jemanden anstellt, hatte sowohl Nannys als auch Putzfrauen angestellt. Sie sagt eben sie sei selbständig und würde eine Rechnung ausstellen (was gegen schwarzarbeit spricht) und diese Ende Monat schicken, so wie eine Reinigungsfirma halt.
Ich weiss wie man jemanden anstellt, hatte sowohl Nannys als auch Putzfrauen angestellt. Sie sagt eben sie sei selbständig und würde eine Rechnung ausstellen (was gegen schwarzarbeit spricht) und diese Ende Monat schicken, so wie eine Reinigungsfirma halt.
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Re: Putzfrau ist selbständig
Sie bestimmt nicht selber, ob sie selbständig ist, das wird von der Ausgleichskasse entschieden (nach den gesetzlichen Vorgaben). Gemäss Rechtsprechung sind Putzhilfen in der Regel nicht selbständig. Kann schon sein, dass Sie ein Einzelunternehmen ist, aber ich glaube nicht, das das rechtlich verhebet. Ich würde mir die Anmeldung bei der SVA zeigen lassen.
Re: Putzfrau ist selbständig
Reinigungskräfte, die nur in einem Haushalt putzen, werden als Angestellte angesehen. (gilt übrigens nicht nur in der Reinigungsbranche)
Putzt die Reinigungskraft an mehreren Orten kann sie sich als selbständig Erwerbend anmelden und erhält entsprechend eine Bestätigung der Ausgleichskasse
Putzt die Reinigungskraft an mehreren Orten kann sie sich als selbständig Erwerbend anmelden und erhält entsprechend eine Bestätigung der Ausgleichskasse
Re: Putzfrau ist selbständig
Genau so ist es. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Einzelunternehmen oder eine GmbH ist.conny85 hat geschrieben: ↑Fr 27. Okt 2023, 09:48 Reinigungskräfte, die nur in einem Haushalt putzen, werden als Angestellte angesehen. (gilt übrigens nicht nur in der Reinigungsbranche)
Putzt die Reinigungskraft an mehreren Orten kann sie sich als selbständig Erwerbend anmelden und erhält entsprechend eine Bestätigung der Ausgleichskasse
Sofern sie dir keine Bestätigung der Ausgleichskssse bringt, gilt sie als Angestellte. Würde ihr so lang den AHV-Abzug machen, bis du die Bestätigung hast. So bist du auf der sicheren Seite.
Re: Putzfrau ist selbständig
ja passt, danke, die Info mit der Ausgleichskasse hat mir geholfen, wollte nur wissen wie ich sicherstellen kann DASS sie selbständig ist.
Mich hats nur wegen der GmbH verwirrt, alleine eine GmbH als Putzfrau gründen macht keinen Sinn und EInzelunternehmen wäre ja durchaus möglich.
Mich hats nur wegen der GmbH verwirrt, alleine eine GmbH als Putzfrau gründen macht keinen Sinn und EInzelunternehmen wäre ja durchaus möglich.
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