Krank/stundenlohn

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Nika
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Krank/stundenlohn

Beitrag von Nika »

Hallo zusammen, kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

Ich arbeite im stundenlohn. Jeweils am mittwoch und 1-2 samstage im monat. Manchmal werden die tage auch mal abgetauscht und manchmal haben wir noch (abend-) kurse.

Jetzt hätte ich vor zwei wochen am do & fr arbeiten müssen (statt mittwoch, eine kollegin wollte tauschen). Am dienstagabend begann bei meiner tochter (1,5) eine wahnsinnig starke magendarmgrippe, die bis sa/so dauerte. Ich konnte also nicht arbeiten gehen.

Am dienstag darauf, hat es mich leider auch erwischt und ich konnte am mittwoch auch nicht arbeiten gehen (samstag war ich wieder anwesend).

Ich bin die einzige mit kindern in diesem kleinen geschäft und unser chef hat selber nicht so die übersicht im arbeitsrecht (ich auch nicht :roll: ). Mein arbeitsvertrag ist dementsprechend notdürftig. Dort steht die ar eitszeit, lohn, kündigungsfrist und ferien, mehr nicht.

Was habe ich nun zu gut? Meiner meinung nach könnte ich die stunden für beide mittwoche aufschreiben?? Was ist richtig?
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Tante82
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Tante82 »

als gg im stundenlohn war und krank war, bekam er einfach 80% lohn für diese zeit. würde mich da unbedingt informieren!

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klipklap
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von klipklap »

Ich habe nichts bekommen wenn ich krank war. Ich bekam im Stundenlohn nur Lohn wenn ich anwesend war
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Nellino
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Nellino »

Ich war auch im STundelohn angestellt inkl allen versischerungen. Das war alles im Vertrag so drinnen.
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Stella*
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Stella* »

Grundsätzlich darfst du nicht schlechter gestellt sein als die Mitarbeitenden im Monatslohn. Gemäss Gesetz muss dir der Arbeitgeber während nicht selber verschuldeten Absenzen für eine bestimmte Zeit den Lohn zahlen.

Als deine Tochter krank war, warst du deswegen an der Arbeit verhindert. Es handelt sich hier um eine bezahlte Absenz, dh dein Arbeitgeber muss dir beide Tage zahlen (100%).

Deine eigene Krankheit gilt als Krankheitstag und muss ebenfalls bezahlt werden (100%).

Ich arbeite im Gesundheitswesen mit vielen Mitarbeitenden im Stundenlohn. Bei uns wird es so gehandhabt, dass die erste Krankheitswoche gemäss Dienstplan bezahlt wird und danach erfolgt die Vergütung gemäss Stellenprozenten.

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Nette
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Nette »

Hast du einen Abrufvertrag?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

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Mugger
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Mugger »

Schau doch mal Deine Lohnabrechnungen an: zahlst Du jeden Monat KTG-Prämien? Dann hat Dein Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung und Du hast Anspruch auf ein Taggeld für die Zeitspanne der Krankheit. Bin grad unsicher, ob die KTG-Versicherung nicht sogar obligatorisch ist, da weiss vielleicht jemand anderes Bescheid oder Google kann weiterhelfen. Du kannst ja auch noch nachsehen, ob Deine Branche einen Gesamtarbeitsvertrag hat, da wären solche Punkte auch geregelt.
Mugger mit Jonas *27.07.04 und Jasmin *12.05.02

Jamiro

Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Jamiro »

@Mugger: Die meisten KTG-Versicherungen haben aber eine Wartefrist von 30 Tagen! Das gäbe ja einen Wahnsinns-Papierkrieg, wenn jede Kurzabsenz der Versicherung gemeldet und diese dann 80% eines Tageslohnes ausbezahlen würde.

Lg Jamiro

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Lotus
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Lotus »

GG war lange im Stundenlohn angestellt- Wenn er krank war, bekam er gemäss Arbeitsvertrag ab dem 3. Krankentag ein Krankentaggeld!? gemäss seiner "erwarteten Anwesenheit/Arbeitsplan" Wenn ich nicht ganz falsch liege ;)
Grüssli
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain

Quest

Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Quest »

Ktg ist nicht obligatorisch.
Wenn keine Versicherung dann gemäss OR

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Vögeli
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Vögeli »

Ob du Geld bekommst oder nicht, hängt davon ab, ob dein AG eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat oder nicht. Ichzitiere aus der Seite des SECO:
"Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist vom Gesetz her nicht vorgeschrieben, wird jedoch zum Vorteil beider Vertragsparteien häufig im Arbeitsvertrag vorgesehen. (...)"
Falls eine Krankentaggeldversicherun besteht ist es aber auch möglich, dass du für so kurze Abwesenheiten kein Geld erhälts, da sog. Karenztage zulässig sein können:
"Nach der Gerichtspraxis sind vertragliche Abmachungen zulässig, wonach der Arbeitgeber während einigen wenigen Karenztagen keinen Lohn zahlen muss (je nach Gericht 1 - 3 Karenztage). (...)"
Wenn keine Krankentaggeldversicherung besteht:
Dann muss die Sache gemäss OR geregelt werden. Gem. Art. 324a Abs. 1 OR muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall den vollen Lohn für eine bestimmte Dauer pro Dienstjahr zu bezahlen hat, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Lohn für mindestens 3 Wochen und nachher angemessen länger zu entrichten (Art. 324a Abs. 2 OR).
Im Arbeitsvertrag, GAV oder NAV kann eine längere Dauer für die Lohnfortzahlungspflicht vorgesehen werden. Sofern GAV oder NAV keine für die Arbeitnehmenden günstigere Regelung enthalten, wenden die Gerichte die Skalen (Basler/Berner/Zürcher Skala) zur Bestimmung der genauen Dauer an.

Für mich stellt sich aber die Frage, ob du für die erste Abwesenheit Anrecht auf Lohnfortzahlung hättest. Denn bei dieser ersten Absenz warst ja nicht du krank, sondern deine Tochter.
Nika hat geschrieben: Jetzt hätte ich vor zwei wochen am do & fr arbeiten müssen (statt mittwoch, eine kollegin wollte tauschen). Am dienstagabend begann bei meiner tochter (1,5) eine wahnsinnig starke magendarmgrippe, die bis sa/so dauerte. Ich konnte also nicht arbeiten gehen.

Am dienstag darauf, hat es mich leider auch erwischt und ich konnte am mittwoch auch nicht arbeiten gehen (samstag war ich wieder anwesend).
Du hast zwar als Elternteil das Recht, zu Hause zu bleiben, wenn dein Kind krank ist, und musst keine Ferien beziehen. In einem solchen Fall ist für eine beschränkte Zeit der Lohn geschuldet nach denselben Regeln wie bei Krankheit eines nicht versicherten Arbeitnehmers.

Die Eltern haben sich allerdings zu bemühen, nach geeigneten Ersatzlösungen (z. B. Pflege des kranken Kindes durch Verwandte oder Bekannte) zu suchen. Diese Pflicht entfällt, wenn die Anwesenheit der Eltern notwendig ist (schwere Krankheit eines Säuglings).

Eine MDG ist bestimmt keine schwere Krankheit, welche die Anwesenheit der Eltern notwendig macht, und Dienstag Abend (Eintritt der Krankheit des Kindes) bis Donnerstag Morgen (Tag, an dem du wieder arbeiten musstest) finde ich persönlich eine genügend lange Zeit, um eine Ersatzklösung zu suchen.

Du siehst, die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Zunächst würde ich abklären, ob eure Firma eine KTG-Versicherung hat oder nicht, und ob Karenztage vereinbart wurden.

Gruss

Lunida
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Lunida »

@Vögeli
Die Krankentaggeldversicherung (ob und falls ja, was für eine vorhanden ist) spielt bei Kurzabsenzen nie eine Rolle! Gibt es keine KTG-Versicherung, muss der AG krankheitsbedingte Absenzen gemäss Basler, Berner oder Zürcher Skala zahlen. Bei Vorhandensein einer KTG-Versicherung kann man von einer Karenzfrist von 30-60 Tagen ausgehen (darunter habe ich es persönlich in 10 Jahren HR noch nie erlebt!) und zwischenzeitlich muss dann der AG bezahlen.

Von daher: Bei einer krankheitsbedingten Absenz, die nur ein paar Tage dauert, ist die Frage nach der KTG-Versicherung nie gegeben.

Christa
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Christa »

Ich kenne mich nicht genau aus.Aber ich würde nur mal deine Krankheit weiterverfolgen auch mal schauen
wie es die anderen handhaben im Betrieb.

Krankeit deiner Tochter ,finde ich kannst du sehr froh sein das du zu Hause sein durftest.Gerade da
du ja eigentlich ersetzt wärst ist es sicher nicht so einfach dich da zu ersetzen. Dann noch mit Lohnzahlung zu kommen würde ich aufpassen.Könnte dann bei der nächsten Krankheit deiner Tochter plötzlich heissen du
musst trotzdem arbeiten oder eben es wird dann schnell mal so das keine Mutter mehr angestellt wird etc.

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Vögeli
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Vögeli »

Lunida hat geschrieben:@Vögeli
Die Krankentaggeldversicherung (ob und falls ja, was für eine vorhanden ist) spielt bei Kurzabsenzen nie eine Rolle! Gibt es keine KTG-Versicherung, muss der AG krankheitsbedingte Absenzen gemäss Basler, Berner oder Zürcher Skala zahlen. Bei Vorhandensein einer KTG-Versicherung kann man von einer Karenzfrist von 30-60 Tagen ausgehen (darunter habe ich es persönlich in 10 Jahren HR noch nie erlebt!) und zwischenzeitlich muss dann der AG bezahlen.

Von daher: Bei einer krankheitsbedingten Absenz, die nur ein paar Tage dauert, ist die Frage nach der KTG-Versicherung nie gegeben.
ach so, wusste ich nicht. Danke!

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shiraz
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von shiraz »

Vögeli

Arbeites Du in einer Branche mit GAV?
Dann düfte darin auch die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Erfüllung von Familienpflichen abgehandelt sein.

Beim Begriff "Karenzzeit" muss man zwischen:
- Karenzzeit, bis der Arbeitgeber Lohn entrichten muss
und
- Karenzzeit, bis die Versicherung einspringt
unterscheiden.


Beispiel aus der Praxis:
a) Karenzfrist bis zur Lohnfortzahlung = 1 Tag
b) Karenzfrist der Versicherung = 30 Tage

Das heisst:
- ab dem 2. Krankheitstag erhältst Du Krankentaggeld (der %-Satz variiert je nach nach Versicherung/Branche), welche der Arbeitgeber aus der eigenen Tasche bezahlen muss
- ab dem 31. Krankheitstag übernimmt die Versicherung

Und wenn ich nun nicht irre, kann der Karenztag zur Lohnfortzahlung a) nur dann eingebunden werden, wenn eine KTG-Versicherung besteht, die im Gesamten höhere Leistungen/Dauer erbringt wie nach OR.
Geht's nur nach OR/ArG, so gibt's keine Karenztage.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

sarault
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von sarault »

Hattest du ein Arztzeugnis?
Ich musste im Stundenlohn jeweils schon ab dem 1. TAG ein Zeugnis bringen sonst habe ich kein Geld bekommen.

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Mugger
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Mugger »

@jamiro
Bei der KTG-Versicherung haben viele Arbeitgeber eine Karenzfrist, wo sie das Taggeld selber bezahlen müssen. Es ging mir hier nicht darum, dass man das bei der Versicherung meldet. Sondern dass ich als Arbeitnehmer weiss, zu welchen Konditionen ich krankenversichert bin. In unserem Geschäft steht geschrieben dass ich ab dem 1. Tag ein Krankentaggeld zu Gute habe (auch als Stundenlöhndler). Ob das der AG selber bezahlt oder schlussendlich eine Versicherung ist mir in diesem Fall herzlich egal.
Zudem werden die Krankentage kumuliert, wenn man z.B. in einer Schwangerschaft krank ist und somit ist es auch im Interesse des AG dass alle Krankentage aufgelistet sind, damit man der Versicherung belegen kann wieviele Karenztage man als AG schon bezahlt hat und ab wann ein allfälliges Taggeld der Versicherung zum Tragen kommt.
Mugger mit Jonas *27.07.04 und Jasmin *12.05.02

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Nika
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Nika »

Hallo zusammen

Vielen dank für eure antworten. Hab ehrlichgesagt gedacht das sei nicht so kompliziert?? :shock:

Wenn meine tochter nicht kurz vorm dehydrieren gewesen wäre, hätte ich natürlich schon einen babysitter gesucht, aber so hätte ich mich nicht getraut diese verantwortung abzuschieben....

Ha e nun einfach für beide wochen einen tag "krank" eingegeben und schaue was passiert. Vermutlich wird mir das für die tochter nicht bezahlt, aber jänu.

Aber da wir im verkauf ohnehin immer etwas zu kurz kommen (arbeitszeit, wenig lohn, kurse nicht vollumfänglich bezahlt), probier ich es halt einfach mal.
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Sonneonline
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von Sonneonline »

@Nika
Wurden dir die Kranktage nun bezahlt?
Ich frage aus persönlichem Interesse, weil ich aktuell selbst krank bin und ebenfalls im Stundenlohn arbeite...

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sünneli81
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Re: Krank/stundenlohn

Beitrag von sünneli81 »

Ui ui ui

diese Antworten sind ja zum Teil haarsträubend!!

Bezahlt werden muss IN JEDEM FALL!!! Die Frage ist nur, ob eine Krankentaggeldversicherung besteht oder nicht! Denn wenn eine besteht, dann kriegst man in der Regel 80% vom Lohn, den man zu Gute hätte, wenn man gearbeitet hätte. Besteht keine!!, so muss der Arbeitgeber (gem. OR) den Lohn für eine angemessene Zeit SELBER bezahlen und zwar zu 100%! Die angemessene Zeit richtet sich dann nach der ortsüblichen Skala (Berner-Basler oder Zürcher Skala)! Dabei ist das Dienstjahr entscheidend! Das kann gegoogelt werden.

Diejenigen von euch, die bei Krankheit nicht entlohnt wurden, sind definitiv übergangen worden. Das Gesetz sieht nämlich eine Lohnfortzahlungspflicht vor! Diese kann über eine eben nicht obligatorische KTG abgedeckt werden oder aber der AG bezahlt aus eigener Tasche. Was er übrigens für einzelne Tage auch mit KTG muss, üblicherweise besteht nämlich eine Karenzfrist bei den Versicherungen.

Zusätzlich kommt natürlich noch hinzu, ob ein GAV vorliegt oder nicht. Wenn einer vorliegt, dann ist primär der GAV zu konsultieren. Dieser dürfte in der Regel aber eher besser gestellt sein, als wenn nur das OR zur Anwendung käme. Sicherlich aber nicht schlechter!

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