Ob du Geld bekommst oder nicht, hängt davon ab, ob dein AG eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat oder nicht. Ichzitiere aus der Seite des SECO:
"Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist vom Gesetz her nicht vorgeschrieben, wird jedoch zum Vorteil beider Vertragsparteien häufig im Arbeitsvertrag vorgesehen. (...)"
Falls eine Krankentaggeldversicherun besteht ist es aber auch möglich, dass du für so kurze Abwesenheiten kein Geld erhälts, da sog. Karenztage zulässig sein können:
"Nach der Gerichtspraxis sind vertragliche Abmachungen zulässig, wonach der Arbeitgeber während einigen wenigen Karenztagen keinen Lohn zahlen muss (je nach Gericht 1 - 3 Karenztage). (...)"
Wenn keine Krankentaggeldversicherung besteht:
Dann muss die Sache gemäss OR geregelt werden. Gem. Art. 324a Abs. 1 OR muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall den vollen Lohn für eine bestimmte Dauer pro Dienstjahr zu bezahlen hat, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Lohn für mindestens 3 Wochen und nachher angemessen länger zu entrichten (Art. 324a Abs. 2 OR).
Im Arbeitsvertrag, GAV oder NAV kann eine längere Dauer für die Lohnfortzahlungspflicht vorgesehen werden. Sofern GAV oder NAV keine für die Arbeitnehmenden günstigere Regelung enthalten, wenden die Gerichte die Skalen (Basler/Berner/Zürcher Skala) zur Bestimmung der genauen Dauer an.
Für mich stellt sich aber die Frage, ob du für die erste Abwesenheit Anrecht auf Lohnfortzahlung hättest. Denn bei dieser ersten Absenz warst ja nicht du krank, sondern deine Tochter.
Nika hat geschrieben:
Jetzt hätte ich vor zwei wochen am do & fr arbeiten müssen (statt mittwoch, eine kollegin wollte tauschen). Am dienstagabend begann bei meiner tochter (1,5) eine wahnsinnig starke magendarmgrippe, die bis sa/so dauerte. Ich konnte also nicht arbeiten gehen.
Am dienstag darauf, hat es mich leider auch erwischt und ich konnte am mittwoch auch nicht arbeiten gehen (samstag war ich wieder anwesend).
Du hast zwar als Elternteil das Recht, zu Hause zu bleiben, wenn dein Kind krank ist, und musst keine Ferien beziehen. In einem solchen Fall ist für eine beschränkte Zeit der Lohn geschuldet nach denselben Regeln wie bei Krankheit eines nicht versicherten Arbeitnehmers.
Die Eltern haben sich allerdings zu bemühen, nach geeigneten Ersatzlösungen (z. B. Pflege des kranken Kindes durch Verwandte oder Bekannte) zu suchen. Diese Pflicht entfällt, wenn die Anwesenheit der Eltern notwendig ist (schwere Krankheit eines Säuglings).
Eine MDG ist bestimmt keine schwere Krankheit, welche die Anwesenheit der Eltern notwendig macht, und Dienstag Abend (Eintritt der Krankheit des Kindes) bis Donnerstag Morgen (Tag, an dem du wieder arbeiten musstest) finde ich persönlich eine genügend lange Zeit, um eine Ersatzklösung zu suchen.
Du siehst, die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Zunächst würde ich abklären, ob eure Firma eine KTG-Versicherung hat oder nicht, und ob Karenztage vereinbart wurden.
Gruss