Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Moderator: conny85
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Ruf an und bohr nach; du möchtest ja wissen, was Sache ist.
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Sohnemann (07/2009), Mäitschi (06/2012)
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Ich verstehe den Sinn deiner letzten Frage nun auch nicht ... willst du es nun konkret wissen, oder willst du am 1.1. zu 100% antraben müssen?! Damit hast du ja deine Antwort...
(das Verhalten des AGs ist mir auch suspekt, aber es geht um DICH!)
(das Verhalten des AGs ist mir auch suspekt, aber es geht um DICH!)
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
find auch das ist ganz klar deine aufgabe dich drum zu bemühen, nach zuhaken. Sofern dir kein neuer vertrag vorliegt, musst du 100% weiterarbeiten
Zuletzt geändert von hosli85 am Di 27. Okt 2015, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.


Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@Palais
Es ist absolut DEINE Verantwortung
Der AG hat keinen Stress. Du hast einen unbefristet und ungekündigten 100%-Vertrag - d.h. wenn Du nicht fristgerecht kündigst oder er Dir keinen neuen Vertrag gibt, musst Du nach dem Mu-Urlaub wieder 100% arbeiten gehen. Und wenn er Dich offenbar eh mind. 80% möchte, wird es ihm auch nichts ausmachen, wenn Du ab Januar wieder 100% kommst
. Aber eben: Das willst DU ja nicht - darum ist es an Dir, Dich zu bemühen, dass dieser jetzige, gültige Vertrag entweder geändert wird oder Du musst ihn fristgerecht kündigen.
Von daher: Nimm die Hinterbeine in die Hand und ruf dort an - mach klar Schiff und verlange es schriftlich. Und wenn nichts passiert, musst Du wie gesagt diese Woche noch kündigen.
Es ist absolut DEINE Verantwortung

Der AG hat keinen Stress. Du hast einen unbefristet und ungekündigten 100%-Vertrag - d.h. wenn Du nicht fristgerecht kündigst oder er Dir keinen neuen Vertrag gibt, musst Du nach dem Mu-Urlaub wieder 100% arbeiten gehen. Und wenn er Dich offenbar eh mind. 80% möchte, wird es ihm auch nichts ausmachen, wenn Du ab Januar wieder 100% kommst

Von daher: Nimm die Hinterbeine in die Hand und ruf dort an - mach klar Schiff und verlange es schriftlich. Und wenn nichts passiert, musst Du wie gesagt diese Woche noch kündigen.
- palais
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Okay danke.
Dann werde ich das kündigungsschreiben rausschicken. Hatte gehofft, dass ich zumindest noch den unbezahlten Urlaub bekomme, aber nun ja....
Dann werde ich das kündigungsschreiben rausschicken. Hatte gehofft, dass ich zumindest noch den unbezahlten Urlaub bekomme, aber nun ja....
- Mira
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Wieso kündigen? Du wolltest doch wissen was Sache ist wegen der Reduktion? Ruf doch an.
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Sohnemann (07/2009), Mäitschi (06/2012)
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@Palais
Also entweder Dir liegt was an dem UBU und an der 40%-Stelle beim jetzigen AG und dann musst Du Dich halt nochmals darum bemühen - wenn Ihr Euch einig werdet, soll er es Dir vor dem 31.10. einfach noch schriftlich bestätigen (damit Du was in der Hand hast). Wenn Ihr Euch nicht einigen wollt oder könnt - oder Du Dich offenbar aus irgendeinem Grund nicht für eine Lösung bemühen willst - musst Du kündigen. Das ist korrekt.
Aber Achtung: Wenn Du nachher Arbeitslosengeld beziehen möchtest bzw. Dich beim RAV anmelden, hast Du je nachdem eine Sperrfrist bis zu 90 Tagen. Denn so wie Du es jetzt angehst, wirst Du evtl. Mühe haben, nachweisen zu können, dass Du gekündigt hast, weil Dir der AG keine Teilzeitstelle anbieten konnte (und er kann ja sagen, dass er das ja wollte - aber Du dann halt plötzlich gekündigt hast, bevor Ihr Euch einig werden konntet). Von daher: Wenn Du darauf angewiesen bin, Arbeitslosengeld zu bekommen, lass Dir unbedingt vom AG bestätigen, dass er Dir keine Teilzeitstelle anbieten kann/will - sonst stehst Du dann mit abgesägten Hosen da bzw. dann bekommst Du bis zu 3 Monaten kein Geld vom RAV.
Wenn Geld keine Rolle spielt, kannst Du natürlich kündigen - auch ohne vorgängiges Gespräch oder eine vorgängige Bestätigung.
Also entweder Dir liegt was an dem UBU und an der 40%-Stelle beim jetzigen AG und dann musst Du Dich halt nochmals darum bemühen - wenn Ihr Euch einig werdet, soll er es Dir vor dem 31.10. einfach noch schriftlich bestätigen (damit Du was in der Hand hast). Wenn Ihr Euch nicht einigen wollt oder könnt - oder Du Dich offenbar aus irgendeinem Grund nicht für eine Lösung bemühen willst - musst Du kündigen. Das ist korrekt.
Aber Achtung: Wenn Du nachher Arbeitslosengeld beziehen möchtest bzw. Dich beim RAV anmelden, hast Du je nachdem eine Sperrfrist bis zu 90 Tagen. Denn so wie Du es jetzt angehst, wirst Du evtl. Mühe haben, nachweisen zu können, dass Du gekündigt hast, weil Dir der AG keine Teilzeitstelle anbieten konnte (und er kann ja sagen, dass er das ja wollte - aber Du dann halt plötzlich gekündigt hast, bevor Ihr Euch einig werden konntet). Von daher: Wenn Du darauf angewiesen bin, Arbeitslosengeld zu bekommen, lass Dir unbedingt vom AG bestätigen, dass er Dir keine Teilzeitstelle anbieten kann/will - sonst stehst Du dann mit abgesägten Hosen da bzw. dann bekommst Du bis zu 3 Monaten kein Geld vom RAV.
Wenn Geld keine Rolle spielt, kannst Du natürlich kündigen - auch ohne vorgängiges Gespräch oder eine vorgängige Bestätigung.
- palais
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Also ich hab gestern angerufen und so richtig will man mir den Stand des unbezahlten Urlaubs und des Pensums nicht mitteilen. Das wollen sie unbedingt persönlich machen.
Ich hab in meinem Anfangspost vielleicht nicht ganz klargestellt, dass ich seit Mitteilung der SS alles menschenmögliche getan habe, um vor Ende der SS alles in Sack und Tüten zu haben. Klar, der unbez. Urlaub kann erst terminlich festgemacht werden, wenn man weiss, wann der MU endet. Soviel ist mir auch klar. Aber das Pensum hätte wirklich vorher geklärt sein können. Aber nun gut.
Bin mit meinem GG überein gekommen zu kündigen. Die Sperrzeit vom RAV ist mir bewusst, aber wir haben für die geplanten 3 Monate unbez. Urlaubs bereits Geld zur Seite gelegt.
Das sollte also kein Problem sein.
Persönlich hab ich einfach ein Problem damit, ewigs hinterher laufen zu müssen, wie der Stand der Dinge ist etc. Das mag in einem international Konzern und einer Abteilung von mehr wie 15 Personen sicherlich vertretbar sein (wobei das organisatorische sicherlich 10x besser gehandelt wird), aber mein Vorgesetzter hat 3 Mitarbeiter und das Unternehmen nicht mehr wie 150 Angestellte. Das sollte (meine Meinung) doch wohl kein Problem sein..... na egal.
Ich hab in meinem Anfangspost vielleicht nicht ganz klargestellt, dass ich seit Mitteilung der SS alles menschenmögliche getan habe, um vor Ende der SS alles in Sack und Tüten zu haben. Klar, der unbez. Urlaub kann erst terminlich festgemacht werden, wenn man weiss, wann der MU endet. Soviel ist mir auch klar. Aber das Pensum hätte wirklich vorher geklärt sein können. Aber nun gut.
Bin mit meinem GG überein gekommen zu kündigen. Die Sperrzeit vom RAV ist mir bewusst, aber wir haben für die geplanten 3 Monate unbez. Urlaubs bereits Geld zur Seite gelegt.

Persönlich hab ich einfach ein Problem damit, ewigs hinterher laufen zu müssen, wie der Stand der Dinge ist etc. Das mag in einem international Konzern und einer Abteilung von mehr wie 15 Personen sicherlich vertretbar sein (wobei das organisatorische sicherlich 10x besser gehandelt wird), aber mein Vorgesetzter hat 3 Mitarbeiter und das Unternehmen nicht mehr wie 150 Angestellte. Das sollte (meine Meinung) doch wohl kein Problem sein..... na egal.
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Deine Gefühle kann ich grundsätzlich verstehen. Aber: Du willst ja was an Deinem bestehenden Vertrag ändern - also ist es eigentlich schon korrekt, dass Du dem in erster Linie hinter her rennen musst (DU willst/kannst ja nicht gemäss bestehendem Vertrag weiter arbeiten und DU möchtest einen Teilzeitvertrag)
. Klar, wenn einem der AG behalten will, ist es meistens so, dass sich beide um einen neuen Vertrag bemühen. Aber offenbar ist Dein AG nicht sonderlich interessiert daran, Dich zu behalten - von daher ist die Entscheidung zu kündigen, sicher nicht ganz falsch.
Alles Gute.

Alles Gute.
- Allegra85
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Hallo zusammen
Ich habe gut bei meinem neuen Job gestartet:-) Gestern ist dann mein Arbeitszeugniss vom alten Arbeitgeben gekommen und da steht, dass ich vom 1. Feb 2008 - 30.September 2015 40-70% gerarbeitet habe. Jetzt ist es aber so, dass ich das ich bis 1. Mai 2009 einen 100% Vertrag hatte (hatte zwar noch MU). Das sollte dann auch so drin stehen oder?
Ich habe gut bei meinem neuen Job gestartet:-) Gestern ist dann mein Arbeitszeugniss vom alten Arbeitgeben gekommen und da steht, dass ich vom 1. Feb 2008 - 30.September 2015 40-70% gerarbeitet habe. Jetzt ist es aber so, dass ich das ich bis 1. Mai 2009 einen 100% Vertrag hatte (hatte zwar noch MU). Das sollte dann auch so drin stehen oder?
Allegra85 with boys 2009 & 2011
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@Allegra
Ja, das Zeugnis muss mit dem Vertrag übereinstimmen. Ist wohl ein Versehen. Am Besten den alten AG schnell anrufen.
Ja, das Zeugnis muss mit dem Vertrag übereinstimmen. Ist wohl ein Versehen. Am Besten den alten AG schnell anrufen.
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Guten Morgen
Ich habe hier ja auch schon mitgeschrieben, also mehrheitlich meine Fragen gestellt
.
Nun, auch ich habe eine neue Stelle bekommen, nicht in dem Umfeld wo ich wollte und auch nicht geographisch da wo ich wollte aber ich bin happy und nach einem schlechten Start arbeite ich jetzt wirklich gerne da! Gestern hatte ich ein weiteres Bewerbungsgespräch und sollte nun endlich meinen Lebenslauf nachreichen
. Nun mein Problem: ich habe am alten Ort per 1.8. aufgehört zu arbeiten, das Semester am neuen Ort ging aber erst Mitte Oktober los. Muss ich die Lücke, die ich durch den Schulwechsel und Stufenwechsel zwingen habe (2 Monate), wirklich auf dem Lebenslauf ausweisen? Sämtliche Schulen wissen, dass normale Schulen im August anfangen und FH/HF eben erst im Oktober. Es braucht mir einfach so viel Platz auf dem Lebenslauf
Ich habe hier ja auch schon mitgeschrieben, also mehrheitlich meine Fragen gestellt

Nun, auch ich habe eine neue Stelle bekommen, nicht in dem Umfeld wo ich wollte und auch nicht geographisch da wo ich wollte aber ich bin happy und nach einem schlechten Start arbeite ich jetzt wirklich gerne da! Gestern hatte ich ein weiteres Bewerbungsgespräch und sollte nun endlich meinen Lebenslauf nachreichen


Sommerkind 7/08 und 
und Glückskeks 3/13


Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@Manasota
Nö... 2 Monate Lücke ist schon noch verträglich bzw. das musst Du ihm Lebenslauf nicht extra aufführen (Faustregel ist, dass eine Lücke bis 3 Monate ok ist).
Aber wieso hattest Du ein weiteres Bewerbungsgespräch, wenn Du grad eine neue Stelle angefangen hast und dort happy bist?
Nö... 2 Monate Lücke ist schon noch verträglich bzw. das musst Du ihm Lebenslauf nicht extra aufführen (Faustregel ist, dass eine Lücke bis 3 Monate ok ist).
Aber wieso hattest Du ein weiteres Bewerbungsgespräch, wenn Du grad eine neue Stelle angefangen hast und dort happy bist?

Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@Lunida
Merci! Dann nehme ich das grad wieder raus.
Ich muss/möchte mehr Prozente arbeiten als das ich das jetzt tue. Daher die weiteren Gespräche.
Merci! Dann nehme ich das grad wieder raus.
Ich muss/möchte mehr Prozente arbeiten als das ich das jetzt tue. Daher die weiteren Gespräche.
Sommerkind 7/08 und 
und Glückskeks 3/13


Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Ah, alles klar! Viel Glück in dem Fall!Manasota hat geschrieben:@Lunida
Merci! Dann nehme ich das grad wieder raus.
Ich muss/möchte mehr Prozente arbeiten als das ich das jetzt tue. Daher die weiteren Gespräche.
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Hä!? Lunida, da redet alle Welt vom wirklich LÜCKENFREIEN Lebenslauf und jetzt sagst du, dass bis 3 Monate ok sind???? Das höre ich jetzt echt zum ersten Mal!! Bin grad geschockt, da ich meinen Lebenslauf auch um einiges kürzen könnte und mir das noch nie jemand im HR gesagt hat...du übrigens auch nicht
Ich führe ja sogar "stellensuchend" auf von 1 Monat. .... zzh!

Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@beluga
Jetzt bin ich verunsichert...
Jetzt bin ich verunsichert...

Sommerkind 7/08 und 
und Glückskeks 3/13


Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@Beluga
Nicht gleich dramatisieren!
Ja, im Grundsatz ist das so: Lückenloser Lebenslauf! Aber: Ein bisschen gesunder Menschenverstand gehört dazu. Wenn jemand z.B. immer wieder 1-2 Monate Pause zwischen den Jobs hatte (wieso auch immer) und jede einzelne davon aufführt, macht das sicher keinen Sinn bzw. wirkt abschreckend. Wenn es wirklich nur 1-2 Monate zwischen den einzelnen Stellen war, kann man das schon offen lassen. Da muss man nicht alle 4-8 Wochen zwischen 2 Stellen (die es ja schnell mal geben kann, wenn man einfach mal 1-2 Monate Pause vor dem neuen Job möchte) aufführen. Aber wichtig ist: Die Daten im Lebenslauf müssen mit den Daten im Arbeitszeugnis übereinstimmen. Wenn dort steht "hat bei uns bis zum 31.7.2015 gearbeitet", dann muss auch im Lebenslauf bis 31.7.2015 stehen.
Logisch: Wenn man 4-5 Mal nach Jobs immer 1-2 Monate Lücke hat, wirkt das merkwürdig. Aber eben: Wenn man einfach mal 1-2 Monate Lücke zwischen einem Job hatte, ist das schon noch ok... das ist für mich auch nicht wirklich eine Lücke
. Aber eben: Spätestens ab 3 Monaten unbedingt etwas schreiben ("stellensuchend", "Hausfrau und Mutter", etc.).
Selbstverständlich kann man aber auch bei einer einmonatigen Lücke etwas schreiben. Aber eben: Wenn sie nur dadurch bedingt ist, dass der neue Vertrag erst 1-2 Monate nach Auslaufen des bisherigen Vertrages anknüpft, kann man ja nichts schreiben. Wenn die Lücke hingegen ist, weil man arbeitslos/stellensuchend war, eine grössere Reise gemacht hat oder sich bewusst eine Auszeit als Hausfrau und Mutter genommen hat (die ja aber meistens länger als 2 Monate ist) würde ich das hingegen wieder aufführen.
Nicht gleich dramatisieren!


Logisch: Wenn man 4-5 Mal nach Jobs immer 1-2 Monate Lücke hat, wirkt das merkwürdig. Aber eben: Wenn man einfach mal 1-2 Monate Lücke zwischen einem Job hatte, ist das schon noch ok... das ist für mich auch nicht wirklich eine Lücke

Selbstverständlich kann man aber auch bei einer einmonatigen Lücke etwas schreiben. Aber eben: Wenn sie nur dadurch bedingt ist, dass der neue Vertrag erst 1-2 Monate nach Auslaufen des bisherigen Vertrages anknüpft, kann man ja nichts schreiben. Wenn die Lücke hingegen ist, weil man arbeitslos/stellensuchend war, eine grössere Reise gemacht hat oder sich bewusst eine Auszeit als Hausfrau und Mutter genommen hat (die ja aber meistens länger als 2 Monate ist) würde ich das hingegen wieder aufführen.
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Ok, war ein klein klein wenig übertrieben...geb's zu!
Verstehe trotzdem nicht, warum ich aufführen sollte, dass ich eine "Pause brauchte" hingegen, wenn der Vertrag halt einen Monat zu spät gemacht wurde, sprich das Startdatum halt nicht optimal lückenlos an den alten Job anbindet, hingegen nicht. Ich kam ein paar Mal vom Ausland zurück und da gab es halt mal ein/zwei Monate wo ich suchte. Muss ich denn das immer erwähnen, dass ich stellensuchend war. Der normale Menschenverstand weiss ja, dass ich wohl nicht einfach einen Job aus dem Ärmel schütteln konnte.... in dem Fall!

Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Beluga
aber in diesem Fall würdest Du ja schreiben (Achtung Beispiel):
03/15 - 06/15 Auslandaufenthalt in Amerika (First Certificate)
08/15 - 12/15 Firma XY
das ist ja dann kein Problem, weil es durchaus sein kann, dass man nicht grad lückenlos wieder einen Job hat. Da würde ich nicht extra "auf Jobsuche o.ä." schreiben.
Aber längere oder mehrere solcher Lücken führen dann zu Fragen. Wie auch mehr oder weniger originelle Bezeichnungen wenn man arbeitslos war oder die Stelle gekündigt hat (z.B. Intensives Arbeiten mit dem Material Holz zur Selbstfindung o.ä.
, schon gesehen...).
Ich hab mal gekündigt ohne eine neue Stelle zu haben da ich noch unendlich viele Ferien hatte, die mir dann ausbezahlt wurden. So hatte ich noch 10 Wochen bezahlt ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen. Im CV führe ich dies nicht explizit aus (könnte es natürlich erklären). Es ist aber (meines Erachtens) nicht tragisch, da ich sonst relativ lange Arbeitsverhältnisse habe. Deshalb kommt es halt immer auch auf den individuellen Fall drauf an.
aber in diesem Fall würdest Du ja schreiben (Achtung Beispiel):
03/15 - 06/15 Auslandaufenthalt in Amerika (First Certificate)
08/15 - 12/15 Firma XY
das ist ja dann kein Problem, weil es durchaus sein kann, dass man nicht grad lückenlos wieder einen Job hat. Da würde ich nicht extra "auf Jobsuche o.ä." schreiben.
Aber längere oder mehrere solcher Lücken führen dann zu Fragen. Wie auch mehr oder weniger originelle Bezeichnungen wenn man arbeitslos war oder die Stelle gekündigt hat (z.B. Intensives Arbeiten mit dem Material Holz zur Selbstfindung o.ä.

Ich hab mal gekündigt ohne eine neue Stelle zu haben da ich noch unendlich viele Ferien hatte, die mir dann ausbezahlt wurden. So hatte ich noch 10 Wochen bezahlt ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen. Im CV führe ich dies nicht explizit aus (könnte es natürlich erklären). Es ist aber (meines Erachtens) nicht tragisch, da ich sonst relativ lange Arbeitsverhältnisse habe. Deshalb kommt es halt immer auch auf den individuellen Fall drauf an.