
Auf den Abrechnungen ist ersichtlich, dass auf das Krankentaggeld sämtliche Sozialabzüge gemacht wurden (was natürlich zusätzlich zu den 20 %, die er weniger erhält, nochmals einen erheblichen "Batzen" ausmacht). Nach Rücksprache mit der Personalverantwortlichen seines AG sagt diese, das sei so üblich - das hätten sie schon immer so gemacht. Die Treuhänderin meines Freundes sagt aber ganz klar, dass auf Krankentaggeld lediglich AHV/IV abgezogen werden dürfe.
Was stimmt denn nun wirklich? Ich denke kaum, dass so etwas individuell geregelt werden darf..?