Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Benutzeravatar
Carrys
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 445
Registriert: Do 24. Mär 2005, 22:17

Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Carrys »

Liebe Swissmoms

Meine Tochter ist knapp 16Mt alt und wird ausser Kinderhort 40% ausschliesslich von mir betreut. Ich stille sie auch noch, vermehrt in der Nacht.
Nun sieht es so aus, als würden wir uns trennen. Da er grundsätzlich kaum bei der Betreuung geholfen hat, bin ich mit dem Besuchsrecht vorsichtig. Für mich wäre es zunächst denkbar jeden Samstag ein paar Stunden.
Wenn er nicht darauf eingeht, was wäre dann der nächste Schritt, wenn wir uns nicht einigen können? Was kann er verlangen?

Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion auslösen, wie wichtig die Beziehung zum Vater ist. Ich möchte einfach realistische Rahmenbedingungen.

Danke bereits im Voraus :wink:
Big Boy 2004
Little Girl 2014
Haarige Katze 2010

Babykatze 2016

Mili82
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Di 1. Sep 2015, 13:08
Geschlecht: weiblich

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Mili82 »

Hallo carrys

Als ich mich von kindsvater getrennt habe hatte war meine tochter knapp 2jahre! Ich hatte aber einen anwalt eingeschalten auch für die scheidung... Das besuchsrecht war alle 2wochen von freitag aben bis sonntag abend... Ich musste mich mit diesen terminen auseinander setzen da es immer heisst zum wohle des kindes... Du kannst dich bei der zuständigen kesb invormieren wen du keinen anwalt hast fals ihr euch nicht einigen könnt! Ich allerdings halte nichts von der kesb... Ev einen beistand für das kind der dan regelt wan das papi weekend ist...

Benutzeravatar
shiraz
Member
Beiträge: 473
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 09:01

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von shiraz »

Realistische Rahmenbedingungen?
Nun, das geht von 100/0 bis 0/100.
Wenn ihr beide eure Vorstellungen darlegt und daraus einen Mittelweg findet, sollten doch alle damit Leben können.
Muttermilch kann man übrigens abpumpen und mitgeben - ist also kein Hinderungsgrund.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

Tarte au fraise
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Di 3. Nov 2015, 23:45
Geschlecht: weiblich

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Tarte au fraise »

Eigentlich dürfte er seine Tochter jedes zweite Wochenende besuchen/zu sich holen. Da du aber schreibst dass du sie hauptsächlich betreust, finde ich dein vorschlag ok. Willst du ihn aber wirklich jeden Samstag sehen, oder wie üblich jeden zweiten Samstag? Wenn du wegen dem Besuchstag gestresst oder aufgeregt bist, merkt dies auch deine Tochter. Melde dich doch bei der Mütter-/Väterberatung die können dir sagen wo du einen Mediator/-in für diesen Bereich findest. Ist günstiger als einen Anwalt. Was die Kesb betrifft, da wäre ich auch seeehr vorsichtig. Wünsche dir viel Kraft für die kommende Zeit!

Benutzeravatar
shiraz
Member
Beiträge: 473
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 09:01

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von shiraz »

Tarte au fraise hat geschrieben:Eigentlich dürfte er seine Tochter jedes zweite Wochenende besuchen/zu sich holen.
Woher weisst Du das, wo steht das geschrieben:
Diese Zweiwochenendregelung hat sich mal eingebürgert und die meisten Richter haben danach gehandelt, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gegeben hätte.
Seit Jahren weichen aber die Behörden, zum Glück, immer mehr davon ab.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

Lunida
Inaktiv
Beiträge: 1174
Registriert: Mo 14. Okt 2013, 20:10
Geschlecht: weiblich

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Lunida »

Wenn Du nicht verheiratet bist und Ihr Euch trennt, ist die KESB für das Besuchsrecht zuständig. Ihr könnt gemeinsam einen Vorschlag erarbeiten und der KESB zur Genehmigung vorlegen. Wenn Ihr das nicht schafft, wird die KESB mit Euch eine Besuchsrechtsregelung ausarbeiten. Die wird wohl einiges grosszügiger ausfallen, als Dein Vorschlag. Als ich mich vom Kindsvater trennte, war unser Sohn 10 Monate alt. Vorschlag der Kesb war: 2x 2 Stunden am Abend unter der Woche plus jeden Sonntagnachmittag von 13-18 Uhr. Ab 4jährig dann jedes 2. Weekend von Freitag- bis Sonntagabend.

Möglich sind alle möglichen Varianten.

Benutzeravatar
Carrys
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 445
Registriert: Do 24. Mär 2005, 22:17

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Carrys »

Da meine Tochter keinen Nuggi und kein Schoppen nimmt, ist es das Stillen doch ein massiver Grund warum sie nicht stundenlang bzw. eine Nacht von mir getrennt sein kann.

D.h. da wir nicht verheiratet sind, wird es so oder so an die KESB gehen?

Der Kindsvater war bis jetzt eigentlich nie mit ihr alleine. Sprich Wickeln, Schlafen, Essen etc. das mache alles ich. Mir ist klar, dass eine "jedes zweite Weekend" Regelung nicht im Sinne des Kindes sein kann. Daher möchte ich langsam beginnen und steigern wenn es gut läuft.
Jedoch interessieren mich die Erfahrungen und Modelle von euch.
Big Boy 2004
Little Girl 2014
Haarige Katze 2010

Babykatze 2016

Lunida
Inaktiv
Beiträge: 1174
Registriert: Mo 14. Okt 2013, 20:10
Geschlecht: weiblich

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Lunida »

Bei Kleinkindern bis ca. Kindergarteneintritt wird selten gegen den Willen der Mutter Uebernachtung beim Kindsvater erzwungen. Wobei es natürlich seit diesem Jahr standardmässig das gemeinsame Sorgerecht gibt und von Behörden-Seite dementsprechend da sicher auch ein Effort spürbar ist, dass man bei Trennungen in Sachen Besuchsrecht möglichst fair ist bzw. dem besuchsberechtigten Elternteil ein möglichst grosszügiges Besuchsrecht zuspricht.

Ich denke dennoch nicht, dass Du Eure Tochter bereits in den nächsten 1-2 Jahren über Nacht weg geben musst - aber setz Dich damit auseinander, dass das Besuchsrecht sicher grosszügiger als Dein Wunsch sein wird (d.h. mehr als nur ein paar Stunden jeden Samstag) und sicher auch damit, dass Du eben in spätestens 2-3 Jahren auch 1-2 Nächte pro Woche beim Vater (wenn keine zwingenden Gründe dagegen sprechen) zulassen musst.

Schlussendlich: Auch wenn Du immer wieder betonst, dass sich der Vater bisher nicht gross kümmert - Du hast ja auch mehrfach geschrieben, dass Du ihm auch selten mal eine Chance dazu gegeben hast bzw. seit Geburt Eurer Tochter "klammerst" Du Dich ja recht an sie und hast den Vater bewusst immer auf Distanz gehalten. Ich denke, da musst Du an Dir arbeiten - auch Eurer Tochter zuliebe. Wieso auch immer hast Du Dich mit dem Mann mal eingelassen und ein Kind mit ihm gezeugt - und schlussendlich hat er genau so viel Recht auf Eure Tochter wie Du... egal, ob es Dir passt oder nicht. Sie ist nicht nur Deine Tochter, sondern auch seine... im Endeffekt ist es EURE Tochter! Und im Interesse Deiner Tochter solltest Du - auch wenn Eure Beziehung ja schon seit sehr langer Zeit am A... ist - alles dafür tun, damit sich ein gutes und gesundes Vater-Tochter-Verhältnis entwickeln kann. Es geht hier nun nicht mehr in erster Linie um Dich und Deine (egoistischen) Bedürfnisse - sondern um die Eurer Tochter. Und sie hat ein Recht auf Ihren Vater - egal, was Du von ihm hälst.

Da wird Dir auch die KESB nichts anderes sagen bzw. die KESB wird im Interesse Eurer Tochter entscheiden (und nicht in Deinem!) - das heisst: Sie wird dafür sorgen, dass Eure Tochter ihren Vater so oft wie möglich und so regelmässig wie möglich sehen kann.

Benutzeravatar
Tante82
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 1188
Registriert: Fr 21. Mär 2014, 15:29
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Kanton SG

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Tante82 »

Mein Mann sieht seine grosse Tochter alle 2 Wochen für 2-4 Stunden. Wie lange er sie sehen darf bestimmt sie. Wenn es ihr nicht geht, wird verschoben bis es ihr wieder geht. Die Treffen finden im Beisein von ihr statt. Am Anfang konnte er seine Grosse im beaufsichtigten Hort ohne sie treffen, dass war bedeutend besser. Beide fühlten sich wohler und es war ungezwungener. Hatte er Fragen oder war er unsicher, konnte er sich an die Betreuerinnen wenden. Er fährt dafür extra alle 2 Wochen ca. 1 Stunde um seine Grosse sehen zu dürfen. Aber sie entfremdet sich immer mehr, nennt in schon länger nicht mehr Papa, ihm tut es sehr weh. Er hat jahrelang bei der Behörde um Gespräche und Änderungen der Besuchsregelung gebeten, er wollte sie immer öfters als nur 2-4 Stunden sehen. Sie blockt völlig ab und findet immer wieder neue Einwände warum mehr nicht geht. Mein Mann mag nicht mehr und hat aufgegeben. Er geniesst dafür unsere Tochter nun umso mehr. Und hier darf er sich auch kümmern.

Benutzeravatar
*Lia*
Member
Beiträge: 105
Registriert: Di 1. Jan 2008, 20:43

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von *Lia* »

Hallo

Bei uns war es damals so: mein Grosser war zwei Jahre alt bei der Trennung, meine Kleine noch nicht geboren.
Unsere Mediatorin hat gemeint, sie empfehlen einen Zweijährigen nicht zur Übernachtung beim Vater "zu zwingen". Da mein Ex aber infolge Nachtschichten meinerseits schon öfters alleine gewesen war mit unserem Sohn, hab ich ihn auch von Anfang an über Nacht gegeben. War für mich in Ordnung so. Bzw. da ich weiter arbeiten musste, sogar nötig, dass mein Sohn auswärts schlief.
Als die Kleine dann zur Welt kam, kam er anfangs Stundenweise vorbei. Auch sie verweigerte Schoppen und Nuggi.
Als sie 7 Monate alt war, musste ich wieder arbeiten gehen. Und plötzlich hat sie dann den Schoppen genommen. Wenn sie müssen und es keine Alternative gibt, geht es doch plötzlich doch...
Und von diesem Alter her hat er sie auch über Nacht genommen.
Auch er ist kein Held in der Übernahme der Kinderpflege. Hat damals auch liebend gern alles anderen überlassen.
Doch auch bei ihm: wenn er muss, dann gehts irgendwie.

Eine festgelegte Regelung wirst du nicht finden.
Was meint denn der Vater deiner Tochter dazu? Will er sie überhaupt über Nacht nehmen?

Ich hoffe, ihr findet eine Regelung die für euch beide und vor allem das Kind stimmt. Tut mir leid, dass es soweit gekommen ist. Aber manchmal macht es nicht Sinn, an etwas festzuhalten, das schlechte Stimmung macht...
Weltenentdecker 09/08
Häxli 06/11

non-swiss dad
Member
Beiträge: 115
Registriert: Fr 1. Jan 2010, 22:25
Geschlecht: männlich

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von non-swiss dad »

Carrys hat geschrieben:Da meine Tochter keinen Nuggi und kein Schoppen nimmt, ist es das Stillen doch ein massiver Grund warum sie nicht stundenlang bzw. eine Nacht von mir getrennt sein kann.
Dass das Kind mit 16 Monaten noch gestillt wird wäre für mich eher ein Grund, es mal länger von der Mutter zu trennen, damit es sich normal entwickeln kann.

Benutzeravatar
Stella*
Wohnt hier
Beiträge: 4766
Registriert: So 15. Mär 2009, 22:06
Geschlecht: weiblich

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Stella* »

Ich würde den Partner schnellstmöglich mehr in die Betreuung miteinbeziehen, so dass er möglichst viel weiss und selber kann.

Bei einem so kleinen Kind wäre es mir wichtig, dass es seinen Vater häufig für ein paar Stunden sieht statt selten und dafür lang. Jedes Wochenende finde ich daher sinnvoll. Denkbar wäre auch, dass es am Anfang ein paar Stunden sind und danach kann es auch ein Tag mit einer Nacht sein. Entweder zB immer von einem Abend bis zum nächsten Abend oder abwechselnd FR Abend-SA Abend und SA-Abend bis SO-Abend.

Mit 16 Monaten braucht deine Tochter nicht zwingend einen Schoppen. Falls sie auswärts schläft und den Schoppen verweigert kann sie nachts auch aus einem (Schnabel-)Becher trinken. Das ist vielleicht die ersten Nächte für sie etwas gewöhnungsbedürftig, doch sie wird sich sicher rasch daran gewöhnen.

Shiva
Member
Beiträge: 480
Registriert: Mi 26. Dez 2012, 21:36
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Dehäi

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Shiva »

Ich stimme Stella zu. Binde den Vater sofort mehr ein. Und ja ein 16 Monate altes Kind kann sehr wohl auch anders trinken als nur via Stillen. Es nimmt ja auch Flüssigkeit via Nahrung auf. Also würde ich da jetzt kein Hinderungsgrund sehen.

Hier im Forum liest man oft, dass die Mütter ihre Kinder sehr ungern abgeben aber im Gegenzug beschweren sie sich, dass die Väter sich zuwenig kümmern.

Also unbedingt sofort den Vater mehr einbeziehen. Ich kann gar nicht verstehen, wieso wir Frauen immer denken nur wir könnten die Kinder richtig erziehen. Mein GG hat von Anfang an zu unserem Sohn geschaut (auch oft alleine), damit ich auch für mich einige Stunden hatte nur für mich und er Zeit nur mit unserem Sohn.

Klar wird der Vater, der bis anhin nicht viel mithelfen durfte bei der Betreuung und Erziehung des Kindes in deinen Augen Fehler machen und sicher auch einiges ganz anders, aber wieso muss es denn nur so sein, wie du es haben willst. Ich muss immer noch schmunzeln wenn ich an GG denke. Er hatte einen Nachmittag auf Junior geschaut, da war er 6 Wochen alt, und als ich dann am Abend die Windeln wechseln wollte, hatte er sie verkehrt herum angezogen und weil er Probleme mit dem Schliessen der Windeln hatte, hat er kurzerhand Klebeband genommen. Das sah irrwitzig aus aber es hat gehalten.

Ich kann nur von unserem Sohn reden. Er geniesst jede Minute die er alleine mit seinem Papi verbringen darf. Es gibt viele Sachen, da behauptet er inzwischen "das isch Mannesach" und will mich gar nicht mehr dabei haben. Ich finde es einfach schade, dass viele Frauen ihren Männern und Kindern diese Erlebnisse und Zeit vorenthalten. Das hat in meinen Augen nichts, aber auch gar nichts mit gleichberechtigter Erziehung zu tun.

Benutzeravatar
Netterl
Posting Freak
Beiträge: 3693
Registriert: Fr 4. Feb 2005, 18:16
Wohnort: Bayern

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Netterl »

non-swiss dad hat geschrieben: Dass das Kind mit 16 Monaten noch gestillt wird wäre für mich eher ein Grund, es mal länger von der Mutter zu trennen, damit es sich normal entwickeln kann.
Ein Kind, das so lange stillt, IST normal entwickelt. *kopfschüttel*

Immer diese Vorurteile
Nothing is forever, except death, taxes and bad design

Benutzeravatar
danci
Foren-Guru
Beiträge: 8203
Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Kt. Bern

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von danci »

@ Stella
Den Partner? Ein etwas zu romantisches Wort, wenn man in Trennung ist....

Ich bin ja wirklich ein Fan davon, dass auch die Männer die Betreuung übernehmen müssen, aber wenn es bisher nicht der Fall war und nun eine Trennung im Raum steht, die es eh mit sich bringt, dass man vielleicht auf den anderen nicht so gut zu sprechen ist, dann ist die Forderung man soll ihn jetzt gleich mehr einbeziehen, etwas zu optimistisch. Es muss sich ja auch alles zuerst einspielen und es ist auch für ein Kind nicht das Gleiche, ob es ab Geburt immer wieder von beiden betreut wurde, auch immer mal vom Vater alleine, ob es in einer intakten Familie halt nun neu auch langsam mehr vom Vater betreut wird oder ob der Vater für das Kind mehrheitlich abwesend war, nun nicht mal mehr da wohnt und nun soll das Kind (vielleicht zum ersten Mal?) sofort eine lange Zeit alleine mit dem Vater verbringen. Logisch, ist das zuerst einmal schwer.

Und ja, mein Mann hat von Anfang an mitbetreut, ich habe die Kinder auch dann über Nacht mit ihm alleine gelassen, als sie nachts nicht mehr stillten, was bei uns vor 16 Monaten waren. Die Grosse ist mit 5 Monaten mit Papi 4 Tage weggefahren, der Kleine war mit jährig eine Woche mit Papi in den Ferien. Ich bin als gar keine Gluggenmutter, aber das ist eben unsere Situation, die eines anwesenden Vaters. Das kann man nicht auf alle übertragen.

Zum rechtlichen:
Grundsätzlich heisst es bei kleinen Kindern öfters, aber dafür kürzer. Ich finde das Angebot jede Woche ein paar Stunden und dann ausdehnen angemessen. In der Rechtsprechung ist so ab Kiga-Alter eine Übernachtung "Pflicht". Es wird aber so sein, dass bei Euch die KESB entscheiden wird und ganz ehrlich: da hat jede ihre eigene Praxis, was sie zulässt und was nicht. Es gibt solche, die sind extrem "Väterfreundlich" und puschen von Anfang an auf ein Recht zur Übernachtung und solche, die ein Kontakt zum Vater als nettes nice to have anschauen und natürlich den grossen Teil dazwischen. Ich würde da unverbindlich anrufen und fragen, was Du machen sollst. Letztlich ist es aber so, dass es sein Besuchsrecht ist, d.h. wenn ihr Euch nicht einig seid, ist auch er derjenige, der es einfordern muss. Wenn Du Dich mit seinen Forderungen nicht wohl fühlst, würde ich zuerst mal abwarten, was auf diesem Weg von ihm kommt und dann kannst Du es Dir überlegen, was für Dich auch stimmen würde. In den meisten Fällen versucht die KESB ja zuerst einmal eine Einigung hinzubekommen und das klappt auch oft sehr gut.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

Benutzeravatar
Carrys
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 445
Registriert: Do 24. Mär 2005, 22:17

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Carrys »

@Danci
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Ich würde gerne eine Einigung finden, im Wohle des Kindes. Habe mich jetzt auch über den Beobachter informiert (Leitfaden Trennung) und ansonsten etwas recherchiert. Mein Vorschlag das Kind mehrmals in der Woche zu sehen, scheint absolut eine gängige Praxis und im Wohl des Kindes.
Er nimmt diesbezüglich mir gegenüber keine Stellung. Ich höre nur von anderen, dass er eine 50% Betreuung anstrebt, er will sein Recht durchsetzen.
Nun, ich denke ich rufe mal der KESB an oder? Oder soll ich mir einen Anwalt nehmen? Ohne weiteres wird er wohl nicht auf meinen Vorschlag eingehen. Kann ich dann einfach abwarten und nichts tun?
Big Boy 2004
Little Girl 2014
Haarige Katze 2010

Babykatze 2016

Cinderellamia
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 62
Registriert: Di 15. Sep 2015, 12:49

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Cinderellamia »

Kann er den das Kind zu 50% betreuen, geht das mit seiner Arbeit auf? Nur sein Recht durchsetzten und danach die Vereinbarung nicht einhalten können, geht natürlich nicht.
Das muss von seiner Seite her schon "verhebe"! Du, weisst am besten wie der Kindsvater lebt und ob das überhaupt machbar wäre.
Könnt ihr den noch miteinander reden?

Benutzeravatar
Carrys
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 445
Registriert: Do 24. Mär 2005, 22:17

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Carrys »

Eben, ich frage mich auch wie das gehen soll. Er arbeitet 100% und ist mit seiner Aktivität im Sport mehrmals unter der Woche abends und am Wochenende beschäftigt.
Es macht daher wenig Sinn, denn, sie müsste ja dann mehr in den Hort oder zu seiner Mutter (Alkoholproblem). Ich bin ja jeweils nachmittags zu Hause eben weil ich meine Kinder selber betreuen möchte.

Wir leben momentan noch zusammen. Können aber über dieses Thema nicht sprechen, weil er in solchen Momenten sehr grosskotzig wird und mir schnell droht. Ich habe nicht einmal gehört, das er im Wohl des Kindes handeln möchte. Nur immer: Ich habe Rechte und die setze ich durch.
Wäre schön, er würde mich mal fragen was Sinn macht. Was die Kleine braucht, was geht und was nicht etc. Aber das interessiert ihn gar nicht.
Big Boy 2004
Little Girl 2014
Haarige Katze 2010

Babykatze 2016

Lunida
Inaktiv
Beiträge: 1174
Registriert: Mo 14. Okt 2013, 20:10
Geschlecht: weiblich

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Lunida »

Grundsätzlich ist es eigentlich Sinn und Zweck - und Theorie - des gemeinsamen Sorgerechts, dass auch beide Elternteile zu je 50% die Betreuung, Verantwortung und Pflichten und Rechten tragen/übernehmen. Aber: In der Praxis ist das natürlich selten möglich (weil oftmals die Väter 100% arbeiten und gar keine 50%-Betreuung übernehmen können). Dementsprechend wird die Betreuung halt immer nach den jeweiligen Möglichkeiten festgelegt.

Aber: Wenn Väter zeitlich die Möglichkeit haben, Ihre Kinder 50% zu betreuen und das auch wollen, ist das natürlich der Idealfall - der auch vom Gesetzgeber unterstützt wird. Ich habe zwei Kollegen, die Anfangs dieses Jahres (endlich) das gemeinsame Sorgerecht bekommen haben und sich - aufgrund selbstständiger Tätigkeit - zu 50% an der Kinderbetreuung beteiligen können (und auch wollen). Die Mütter waren in beiden Fällen auch dagegen - aber es wurde dann gegen Ihren Willen so bestimmt, dass die Kinder fortan zu 50% von beiden Elternteilen betreut werden (d.h. sie sind nun jeweils 3-4 Tage pro Woche beim Vater, 3-4 Tage pro Woche bei der Mutter). In beiden Fällen war das natürlich nur möglich, weil die Väter im gleichen Dorf wie die Kinder wohnten - und eben auch zeitlich die Möglichkeit dazu hatte. Aber eben: Vom Gesetzgeber wurde dieser Wunsch unterstützt.

Ich denke, Du musst Dich damit auseinandersetzen, dass ein solches Szenario auch in Deinem/Eurem Fall nicht ganz unwahrscheinlich sein wird. Klar wird das Alter des Kindes berücksichtigt werden - und auch Eure persönlichen Umstände. Aber wenn keine zwingenden Gründe gegen den Vater sprechen (Drogensucht, nicht urteilsfähig, gewalttätig, etc.) und er es sich zeitlich wirklich einrichten kann, gibt es faktisch keinen Grund, warum er nicht - genau so wie Du - 50% der Rechte auf Eure Tochter leben sollte. Denn nochmals: Ihr habt gemeinsames Sorgerecht - er hat genau die gleichen Rechte und Pflichte, wie Du sie hast. Du hast da keine Vorrangsstellung, nur weil Du per Zufall die Mutter bist.

Ich kenne das Gefühl, dass man das Kind dem Vater nicht all zu viel geben möchte. Meistens hat man bei einer Trennung dem Ex-Partner gegenüber sehr diffuse Gefühle - hält vielleicht auch nicht mehr viel von ihm als Mensch... vielleicht nicht mal viel als Vater. Aber: Ich habe mich dann halt immer versucht, aus meiner Mutterrolle (und damit auch aus meinen eigenen egoistischen Gefühlen!) herauszunehmen und daran gedacht, wie ich als Kind fühlte... dass ich meine beiden Elternteile genau gleich liebte, obwohl sie auch sehr verschieden waren, der Vater sicher auch nicht alles so machte, wie die Mutter (vielleicht auch nicht immer alles richtig)... und trotzdem: Ich habe beide Eltern genau gleich geliebt und war froh, dass meine Mutter den Kontakt zu meinem Vater immer unbeschränkt zuliess. Und genau so habe ich es bei meiner Trennung gehalten: Der Vater meines Sohnes hatte - ungeachtet meiner egoistischen Gefühle - immer dieselben Rechte auf unseren Sohn wie ich. Das war mein Credo (obwohl wir nicht mal gemeinsames Sorgerecht haben :wink: ). Aber: Es geht ja auch nicht darum, was auf einem Papier steht... und schon gar nicht um meine Wünsche und Bedürfnisse... es geht um ein Kind, dass das Anrecht auf BEIDE Elternteile hat und auch das Recht hat, beide Elternteile zu lieben.

Wie gesagt: Wenn Dein Ex die Möglichkeiten hat, Euer Kind 50% zu betreuen und auch den Willen dazu, würde ich an Deiner Stelle - Eurem Kind zuliebe - darauf eingehen. Denn wie gesagt: Vor Gericht bzw. bei der KESB werdet Ihr beide gleichberechtigt die gleichen Rechte habe. Du bist nicht diejenige, die entscheiden kann, ob und wann der Vater das Kind sehen darf - und Du bist auch nie die, die ihm das 50%-Betreuungsrecht (das er grundsätzlich mit dem gemeinsamen Sorgerecht hat) verweigern darf. Denn wie geschrieben: Grundsätzlich ist diese 50:50-Betreuung und damit 50:50-Uebernahme aller Rechte und Pflichten eigentlich Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts!

Wenn Euer Kind noch sehr klein ist und praktische Gründe (momentan noch) gegen das 50:50-Betreuungsrecht sprechen, wird das sicher berücksichtigt werden. Aber wie gesagt: Du musst Dich darauf einstellen, dass - wenn der Vater sich zu 50% an der Betreuung beteiligen möchte - diesem Wunsch wenn immer möglich entsprochen werden wird... dem Kind zuliebe!

Benutzeravatar
Carrys
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 445
Registriert: Do 24. Mär 2005, 22:17

Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Carrys »

@Lunida
Ich verstehe deinen Ansatz. Wie gesagt, ich bin nicht gegen den Kontakt von Vater und Kind. Solange er im Wohle ist.
Ich stelle es mir nur sehr schwierig vor, eine 50% Betreuung wenn er doch 100% arbeitet und sonst oft weg ist. In all dieser Zeit war sein Engagement nicht nennenswert und jetzt auf einmal von 0 auf 100? D.h. statt von mir, die ja zu Hause wäre, müsste sie in Hort oder zu seiner Mutter. Wo bitte schön ist dann die 50% Betreuung von ihm?
Abgesehen davon, ich habe zwei Kinder. Sie sind Bruder und Schwester. Sie einfach zu trennen, finde ich ehrlich gesagt auch nicht klug.

Und ja es gab Anzeichen von Gewalt mir gegenüber. Da muss ich hier nicht näher darauf eingehen. Aber das alles ist nicht relevant. Er soll seine Tochter sehen, aber er soll sich das nicht wie ein Ponyhof vorstellen und das ganze nur weil er gekränkt ist, auf die leichte Schulter nehmen. Würde es ihn wirklich interessieren, würde er mal nachfragen wie es ihr geht, was sie braucht etc. Alleine schon die Halbtagsbetreuung im Hort ist für sie eine Herausforderung und klappt, weil ich mittags wieder bei ihr bin. Er findet nach wie vor, man muss Kinder zwingen, schreien lassen etc. damit sie sich mit einer Situation abfinden. Sorry, aber das hat nichts mit Recht einfordern zu tun!
Big Boy 2004
Little Girl 2014
Haarige Katze 2010

Babykatze 2016

Antworten