Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

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Moderator: conny85

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danci
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Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von danci »

@ Lunida

Sorry, aber das stimmt so nicht:
Lunida hat geschrieben:Grundsätzlich ist es eigentlich Sinn und Zweck - und Theorie - des gemeinsamen Sorgerechts, dass auch beide Elternteile zu je 50% die Betreuung, Verantwortung und Pflichten und Rechten tragen/übernehmen.
Falsch. Sinn und Zweck des gemeinsamen Sorgerechts ist es, dass beide Elternteile wichtige Entscheidungen für das Kind (Schule, medizinische Belange, Wohnort, Sprache, Religion) gemeinsam treffen können. Die Betreuung hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Das fällt unter die Obhut. Richtig ist aber, dass der Gesetzgeber mit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge und jetzt dann mit dem neuen Unterhaltsrecht noch mehr, will, dass seitens der Behörden/Gerichte geprüft wird, ob eine alternierende Obhut (jeder mind. 30%) möglich und angemessen ist, dies auch dann, wenn einer nicht einverstanden ist.
Lunida hat geschrieben: Aber: Wenn Väter zeitlich die Möglichkeit haben, Ihre Kinder 50% zu betreuen und das auch wollen, ist das natürlich der Idealfall - der auch vom Gesetzgeber unterstützt wird. Ich habe zwei Kollegen, die Anfangs dieses Jahres (endlich) das gemeinsame Sorgerecht bekommen haben und sich - aufgrund selbstständiger Tätigkeit - zu 50% an der Kinderbetreuung beteiligen können (und auch wollen). Die Mütter waren in beiden Fällen auch dagegen - aber es wurde dann gegen Ihren Willen so bestimmt, dass die Kinder fortan zu 50% von beiden Elternteilen betreut werden (d.h. sie sind nun jeweils 3-4 Tage pro Woche beim Vater, 3-4 Tage pro Woche bei der Mutter). In beiden Fällen war das natürlich nur möglich, weil die Väter im gleichen Dorf wie die Kinder wohnten - und eben auch zeitlich die Möglichkeit dazu hatte. Aber eben: Vom Gesetzgeber wurde dieser Wunsch unterstützt.
Falls das wahr ist, woran ich ehrlich gesagt zweifle, stimmt mich das sehr optimistisch (ich selber finde die alternierende Obhut gut), aber ist ganz klar NICHT die gängige Praxis. Auch wenn der Gesetzgeber das etwas in Gang brachte, wobei sehr zögerlich und selbst in der Botschaft zum neuen Recht nirgends explizit, so wenden die allermeisten Gerichte das nicht an. Stattdessen verfügen sie die Betreuungsform, welche bisher gelebt wurde oder sprechen die Betreuung sogar ganz der Mutter zu, einfach weil sie die Mutter ist. Ich kenne sogar Fälle, wo der Vater vor der Trennung mehr Betreuungsarbeit leistete als die Mutter und trotzdem wurde keine alternierende Obhut verfügt, sondern die Obhut der Mutter zugewiesen. Die alternierende Obhut ist noch lange keine übliche Form, sondern die grosse Ausnahme und dass die Gerichte/Behörden diese entgegen dem Willen der Mutter verfügen, ist erst recht sehr selten, wenn auch seitens des Gesetzes möglich.

Kurz zusammengefasst: Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Carrys Ex 50% der Betreuung bekäme, wahrscheinlich ist es aber nicht. Ob es in diesem Fall gut oder schlecht wäre, dazu masse ich mir kein Urteil an.
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Lunida
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Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Lunida »

@Danci
Es ist wahr - wäre es das nicht, würdest Du mir ja quasi Lügen unterstellen... und ich hoffe nicht, dass Du das (unbekannterweise) tust :wink: .

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danci
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Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von danci »

@ Lunida
Das würde ich nie tun :wink: Aber jeder Fall ist anders und ich vermute einfach mal, dass in diesen beiden Fällen noch andere Faktoren mitgespielt haben...denn wie gesagt, entspricht das ganz und gar nicht der herrschenden Praxis, wie mir vor Kurzem das BJ bestätigen konnte :wink: Zu meinem Leidwesen, denn ich bin wie gesagt, ein grosser Fan davon und finde, dass es, wo möglich, umgesetzt werden müsste, für die Kinder, wie auch aus finanziellen Gründen.
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Majoties
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Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Majoties »

Hey danci wie ist es eigentlich ich und mein Ex betreuen die die Kinder etwa 60% zu 40%
Das heißt sie wohnen an beiden Orten. Mein Ex behaupte immer ich habe die Obhut weil sie zievielrechtlichen Wohnsitz bei mir haben. Von der KESB steht eben auch nicht mehr. Könnte ich da geteilte Obhut verlangen und wenn wo.


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danci
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Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von danci »

Ist denn im Unterhalts-/Betreuungsvertrag die 40:60 Betreuung geregelt? Dann ist sie bereits geteilt. Mit dem Wohnsitz hat das nichts zu tun, dieser ist immer bei einem und muss eigentlich nur bei der geteilten Obhut ausdrücklich festgelegt werden, ansonsten ist er beim obhutsberechtigten Elternteil.
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Lunida
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Re: Besuchsrecht bei Kleinkind / keine Einigung

Beitrag von Lunida »

wipsi hat geschrieben:carrys, es kann nicht sein dass der Vater eine 50% Betreuung ansterbt wenn das Kind danach zum grössten Teil in Fremdobhut ist (Hort, Oma usw.)
Du schreibst ja er arbeite den ganzen Tag. Also entweder er kann nachweisen, dass er sein Arbeitspensum reduziert zum Wohle seines Kindes oder er hat null Chancen.
Keine Behörde würde ihm eine 50%-Betreuung bewilligen wenn er Vollzeit arbeitet und das KInd Fremdbetreut wird, die Kindsmutter aber wohl Zeit hätte.
Gruss wipsi

PS: Mir kommt grad noch was in den Sinn...um was geht es dem Vater eigentlich? Um das Sorgerecht? Oder die Betreuung? Du schreibst er strebe eine 50% Betreuung an...meinst du nicht er meint eher das Sorgerecht? das Sorgerecht hat nichts mit der Betreuung zu tun......
Das Sorgerecht hat er schon (gemeinsames Sorgerecht)

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