Weiterbildung in Mutterschaftsurlaub
Moderator: conny85
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Weiterbildung in Mutterschaftsurlaub
Ich plane eine berufsbezogene Weiterbildung zu machen. Start wäre Herbst 2016, dauert bis Sommer/Herbst 2017.
Falls ich in nächster Zeit schwanger werde, wäre es rein rechtlich gesehen i.O während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs die Veranstaltungen zu besuchen?
Über Unterbrechen und mit der nächsten Gruppe weiterfahren habe ich mich noch nicht informiert, bin auch unsicher ob dieser Lehrgang jedes Jahr angeboten wird. Und vorziehen würde ich es, die WB in einem Zug durchzuziehen...
Klar, ich könnte mit der Anmeldung zu warten, aber gute Ausbildungen sind schnell ausgebucht… und falls die Schwangerschaft auf sich warten lässt, wäre es schade, wenn ein Jahr verstreicht ohne die gewünschte WB.
Bereits jetzt danke für eure Antworten!
Falls ich in nächster Zeit schwanger werde, wäre es rein rechtlich gesehen i.O während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs die Veranstaltungen zu besuchen?
Über Unterbrechen und mit der nächsten Gruppe weiterfahren habe ich mich noch nicht informiert, bin auch unsicher ob dieser Lehrgang jedes Jahr angeboten wird. Und vorziehen würde ich es, die WB in einem Zug durchzuziehen...
Klar, ich könnte mit der Anmeldung zu warten, aber gute Ausbildungen sind schnell ausgebucht… und falls die Schwangerschaft auf sich warten lässt, wäre es schade, wenn ein Jahr verstreicht ohne die gewünschte WB.
Bereits jetzt danke für eure Antworten!
Re: Weiterbildung in Mutterschaftsurlaub
Das habe ich auch gemacht! Sogar während Mutterschaftsurlaub die Eidg. Prüfung abgelegt.[-]
Re: Weiterbildung in Mutterschaftsurlaub
Hallooo
Ich hatte im Herbst 2014 eine Weiterbildung begonnen und war ab Januar 2015 im Mutterschutz. Die Zeit für die Weiterbildung wird mir vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Ich hatte die gleichen bedenken wie du, also habe ich beim Rechtsdienst des Kaufmännischen Verbandes nachgefragt. Die meinten, ich dürfe die Weiterbildung besuchen. (Die Weiterbildung ist 1/2 Tag pro Woche)
Liebe Grüsse
Ich hatte im Herbst 2014 eine Weiterbildung begonnen und war ab Januar 2015 im Mutterschutz. Die Zeit für die Weiterbildung wird mir vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Ich hatte die gleichen bedenken wie du, also habe ich beim Rechtsdienst des Kaufmännischen Verbandes nachgefragt. Die meinten, ich dürfe die Weiterbildung besuchen. (Die Weiterbildung ist 1/2 Tag pro Woche)
Liebe Grüsse
Re: Weiterbildung in Mutterschaftsurlaub
Du wirst ja bei der Weiterbildung kein Geld vom AG erhalten - von daher kannst Du das auch während dem Mu-Urlaub problemlos machen.
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Re: Weiterbildung in Mutterschaftsurlaub
Wie das mit dem Arbeitgeber geregelt wird ist noch nicht klar.
Geld direkt werde ich nicht bekommen, aber:
-Wie ist es, wenn der Arbeitgeber die Kosten der WB übernimmt?
-Wenn ich einen Teil der Zeit für die WB als Arbeitszeit aufschreiben kann? (Natürlich würde ich die WB während dem Mutterschaftsurlaub auf meine Zeit besuchen)
Geld direkt werde ich nicht bekommen, aber:
-Wie ist es, wenn der Arbeitgeber die Kosten der WB übernimmt?
-Wenn ich einen Teil der Zeit für die WB als Arbeitszeit aufschreiben kann? (Natürlich würde ich die WB während dem Mutterschaftsurlaub auf meine Zeit besuchen)
Re: Weiterbildung in Mutterschaftsurlaub
Als Arbeitszeit darfst Du es - rein rechtlich - nicht aufschreiben. Denn dann ist es eine vom AG bezahlte Tätigkeit. Es ist aber ein Graubereich, d.h. während dem Mu-Urlaub darfst Du Dir diese Arbeitszeit nicht auszahlen lassen. Wenn diese Zeit aber einfach auf Dein Komp-Guthaben kommt und Du die Zeit irgendwann nach dem Mu-Urlaub einziehst, ist es ok.
Wenn er einfach die Kosten der WB übernimmt, ist es kein Problem.
Wie gesagt: Jede bezahlte Tätigkeit ist verboten während des Mu-Urlaubes. Eine (bezahlte) Weiterbildung ist ok.
Wenn er einfach die Kosten der WB übernimmt, ist es kein Problem.
Wie gesagt: Jede bezahlte Tätigkeit ist verboten während des Mu-Urlaubes. Eine (bezahlte) Weiterbildung ist ok.
Re: Weiterbildung in Mutterschaftsurlaub
Sobald Du vom Arbeitgeber entlöhnt wirst, egal in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt ausbezahlt wird, erlischt dein weiterer Anspruch auf Mutterschaftsurlaubsentschädigung - auch rückwirkend! Massgebend ist also der Zeitpunkt deiner Leistung.-Wenn ich einen Teil der Zeit für die WB als Arbeitszeit aufschreiben kann? (Natürlich würde ich die WB während dem Mutterschaftsurlaub auf meine Zeit besuchen)
Aber, wo kein Kläger - kein Richter. Nur, die Auszahlung müsste clever erfolgen ...
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
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Re: Weiterbildung in Mutterschaftsurlaub
Besten Dank für eure Antworten!
Dann bin ich beruhigt und werde die WB in Angriff nehmen! Am einfachsten scheint mir die Regelung, 50 % meine Zeit, 50 % Arbeitszeit. Falls ich dann tatsächlich während der WB im Mutterschaftsurlaub sein sollte, wird nicht jeder Tag 50/50 der WB abgerechnet, sondern 100/0... Naja, erst muss ich schwanger werden und mit Baby die WB durchziehen können
Danke
Dann bin ich beruhigt und werde die WB in Angriff nehmen! Am einfachsten scheint mir die Regelung, 50 % meine Zeit, 50 % Arbeitszeit. Falls ich dann tatsächlich während der WB im Mutterschaftsurlaub sein sollte, wird nicht jeder Tag 50/50 der WB abgerechnet, sondern 100/0... Naja, erst muss ich schwanger werden und mit Baby die WB durchziehen können

Danke
Re: Weiterbildung in Mutterschaftsurlaub
glücks-igel
Übernimmt der Arbeitgeber auch die Weiterbildungskosten, wenn Du z.B. nach der Geburt des Kindes das Arbeitsverhältnis kündigst, weil er die keine Teilzeitbeschäftigung anbieten kann? Ich habe mir auch eine Weiterbildung vom früheren Arbeitgeber zahlen lassen und musste mich nach Abschluss noch 3 Jahre verpflichten. Wenn ich vorher aufgehört hätte, hätte ich einen Teil der Kosten zurückzahlen müssen.
Übernimmt der Arbeitgeber auch die Weiterbildungskosten, wenn Du z.B. nach der Geburt des Kindes das Arbeitsverhältnis kündigst, weil er die keine Teilzeitbeschäftigung anbieten kann? Ich habe mir auch eine Weiterbildung vom früheren Arbeitgeber zahlen lassen und musste mich nach Abschluss noch 3 Jahre verpflichten. Wenn ich vorher aufgehört hätte, hätte ich einen Teil der Kosten zurückzahlen müssen.
Meitli 12/05
Bueb 06/07
Bueb 06/07
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Re: Weiterbildung in Mutterschaftsurlaub
Danke für den Hinweis Schwups!
Ich habe mit den Arbeitgeber noch nichts besprochen, werde diesen Gedanken im Hinterkopf behalten! Teilzeit sollte eigentlich kein Problem sein, bin jetzt bereits nicht volle 100 % im Büro und beim Jahresgespräch habe ich jeweils die Wahl ob weiter wie bisher oder ob ich eine Veränderung wünsche. Von da her bin ich zuversichtlich... aber trotzdem weiss man nie wies ist, wenns dann so weit ist...
Ich habe mit den Arbeitgeber noch nichts besprochen, werde diesen Gedanken im Hinterkopf behalten! Teilzeit sollte eigentlich kein Problem sein, bin jetzt bereits nicht volle 100 % im Büro und beim Jahresgespräch habe ich jeweils die Wahl ob weiter wie bisher oder ob ich eine Veränderung wünsche. Von da her bin ich zuversichtlich... aber trotzdem weiss man nie wies ist, wenns dann so weit ist...