Palmolive
Habe ich es richtig verstanden? Ihr habe ein Baugesuch eingereicht, es wurde öffentlich ausgeschrieben, die Gemeine hat einen Baurechtliche Entscheid erlassen und auf diesen hat Euer Nachbar Einsprache gemacht und der Fall ist jetzt beim Baurekursgericht hängig?
Siehe unter
http://www.baurekursgericht-zh.ch/verfa ... n-faq.html
9 - Ist im Falle des Unterliegens eine Umtriebsentschädigung zu bezahlen und wie hoch ist diese?
Der obsiegenden privaten Partei wird zumeist eine Umtriebsentschädigung zugesprochen, sofern sie sich durch einen Anwalt vertreten lässt (vgl. § 17 VRG). Diese Entschädigung muss beantragt werden, ist aber nicht kostendeckend und beläuft sich im Normalfall auf Fr. 1'500 (Verfahren mit Augenschein).
Bei uns können die Nachbarn keine Einsprache direkt auf die Gemeinde machen, sondern nur den Baurechtsentscheid einfordern. Wenn sei diesen haben, können sie es ans Baurekursgericht weiterziehen, wenn sie damit nicht einverstanden sind.
http://www.baugesuche.zh.ch/internet/ba ... ahren.html
Edit: Ich habe gerade gesehen, dass es bei Euch im Kanton Obwalden anders läuft.
http://www.ow.ch/de/verwaltung/dienstle ... st_id=2680 Ich würde auf dem Bauamt nachfragen, falls Du es in der Zwischenzeit nicht schon lange gemacht hast. Bei uns gibt es diesen Punkt nicht: "Innerhalb der Auflagefrist können Einsprachen gegen das Baugesuch schriftlich mit Antrag und Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese stellt die Einsprachen den Gesuchstellenden zur Stellungnahme zu. In der Regel wird eine Einspracheverhandlung durchgeführt."