Baueinsprecher fordert seine Anwaltskosten zu entschädigen

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Benutzeravatar
Palmolive
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: So 22. Feb 2009, 22:26
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Obwalden

Baueinsprecher fordert seine Anwaltskosten zu entschädigen

Beitrag von Palmolive »

Hallo zusammen

Vielleicht kann mir jemand von euch Auskunft geben ;-).
Wir haben ein Baugesuch ausgeschrieben und nun von unserem Nachbarn eine Einsprache erhalten, welche von seinem Anwalt verfasst wurde. Im letzten Satz von der Einsprache steht: Der Einsprecher ist für seine gehabten Anwaltskosten angemessen zu entschädigen.
Was bedeutet das für uns? Kann er tatsächlich eine Entschädigung von uns fordern? Er hat ja die Einsprache freiwillig gemacht und er hätte sie ja auch ohne juristischen Beistand machen können?

Grüsse Palmolive

Doolin
Newbie
Beiträge: 27
Registriert: Do 3. Sep 2015, 16:31
Geschlecht: weiblich

Re: Baueinsprecher fordert seine Anwaltskosten zu entschädig

Beitrag von Doolin »

Ich würde bei der Gemeindeverwaltung nachfragen. Die können dir am besten Auskunft geben. Könnte mir gut vorstellen, dass dies verschieden ist.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob es noch stimmt. Aber in unserer Gemeinde hat man keinen Anspruch, wenn die Einsprache abgewiesen wird. Wir haben jedoch vor über 10 Jahren gebaut. Daher weiss ich nicht, wie es heute ist.

Benutzeravatar
Sabi81
Junior Member
Beiträge: 66
Registriert: So 19. Apr 2015, 08:59
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Seeland

Re: Baueinsprecher fordert seine Anwaltskosten zu entschädig

Beitrag von Sabi81 »

weiss nicht ob du Beiträge aus der app sehen kannst!
[img]https://api.app.swissmom.ch/api/Asset/G ... oding=Jpeg[/img]

Benutzeravatar
Akinom
Member
Beiträge: 472
Registriert: Mo 3. Mai 2004, 18:22
Kontaktdaten:

Re: Baueinsprecher fordert seine Anwaltskosten zu entschädig

Beitrag von Akinom »

Sicher hat er die Einsprache freiwillig gemacht, muss er aber nur machen, weil euer Bauprojekt - seiner Meinung nach - nicht dem Baurecht entspricht. Je nach Komplexität der Einsprache, benötigt dies sehr wohl einen Anwalt. Meist ist es so, dass die Verliererpartei die Anwaltskosten für beide Seiten übernehmen muss. Diejenige Person, die für euch die Baueingabe gemacht hat, sollte dir Auskunft geben können oder das Bauamt.
Bild Bild

Benutzeravatar
Gemelli
Member
Beiträge: 355
Registriert: Sa 29. Sep 2007, 19:28

Re: Baueinsprecher fordert seine Anwaltskosten zu entschädig

Beitrag von Gemelli »

Ich habe es auch so im Kopf, dass die unterlegene Partei die Kosten übernehmen muss. Ist aber wahrscheinlich nicht in allen Kantonen gleich geregelt. Ich würde auch beim Architekten oder/und auf der Gemeinde beim Bauamt nachfragen.

Benutzeravatar
Palmolive
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: So 22. Feb 2009, 22:26
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Obwalden

Re: Baueinsprecher fordert seine Anwaltskosten zu entschädig

Beitrag von Palmolive »

Vielen Dank für eure Auskunft. Werde morgen gleich beim Bauamt nachfragen.

Benutzeravatar
shiraz
Member
Beiträge: 473
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 09:01

Re: Baueinsprecher fordert seine Anwaltskosten zu entschädig

Beitrag von shiraz »

Falls eine Entschädigung gutgesprochen wird, ist abzuklären, wer den Grund verursacht hat.
Also Ihr oder die Gemeinde (Baukommission/Bauamt). IdR die Gemeinde, weil sie ja Eure Baueingabe zu prüfen hat, bevor das Bauvorhaben veröffentlicht wird.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

Benutzeravatar
Schwups
Vielschreiberin
Beiträge: 1195
Registriert: So 20. Mai 2007, 07:59

Re: Baueinsprecher fordert seine Anwaltskosten zu entschädig

Beitrag von Schwups »

Palmolive
Habe ich es richtig verstanden? Ihr habe ein Baugesuch eingereicht, es wurde öffentlich ausgeschrieben, die Gemeine hat einen Baurechtliche Entscheid erlassen und auf diesen hat Euer Nachbar Einsprache gemacht und der Fall ist jetzt beim Baurekursgericht hängig?

Siehe unter http://www.baurekursgericht-zh.ch/verfa ... n-faq.html
9 - Ist im Falle des Unterliegens eine Umtriebsentschädigung zu bezahlen und wie hoch ist diese?
Der obsiegenden privaten Partei wird zumeist eine Umtriebsentschädigung zugesprochen, sofern sie sich durch einen Anwalt vertreten lässt (vgl. § 17 VRG). Diese Entschädigung muss beantragt werden, ist aber nicht kostendeckend und beläuft sich im Normalfall auf Fr. 1'500 (Verfahren mit Augenschein).

Bei uns können die Nachbarn keine Einsprache direkt auf die Gemeinde machen, sondern nur den Baurechtsentscheid einfordern. Wenn sei diesen haben, können sie es ans Baurekursgericht weiterziehen, wenn sie damit nicht einverstanden sind.
http://www.baugesuche.zh.ch/internet/ba ... ahren.html

Edit: Ich habe gerade gesehen, dass es bei Euch im Kanton Obwalden anders läuft. http://www.ow.ch/de/verwaltung/dienstle ... st_id=2680 Ich würde auf dem Bauamt nachfragen, falls Du es in der Zwischenzeit nicht schon lange gemacht hast. Bei uns gibt es diesen Punkt nicht: "Innerhalb der Auflagefrist können Einsprachen gegen das Baugesuch schriftlich mit Antrag und Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese stellt die Einsprachen den Gesuchstellenden zur Stellungnahme zu. In der Regel wird eine Einspracheverhandlung durchgeführt."
Meitli 12/05
Bueb 06/07

Benutzeravatar
Palmolive
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: So 22. Feb 2009, 22:26
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Obwalden

Re: Baueinsprecher fordert seine Anwaltskosten zu entschädig

Beitrag von Palmolive »

Hoi Schwups

Danke für deine Infos.
Das Baugesuch wurde öffentlich ausgeschrieben, jedoch ist die Entscheidung der Gemeinde noch ausstehend. Die Einsprachefrist ist bereits abgelaufen. Unser Nachbar hat gegen unser Bauvorhaben Einsprache gemacht. Die Einsprache wurde von seinem Anwalt verfasst. Wir können nun schriftlich Stellung nehmen dazu. Haben nun aber bereits unseren Anwalt kontaktiert und er wird sich darum kümmern.
Unser Anwalt meint, dass die Kosten, solange der Fall noch nicht beim Kantonsgericht ist, jeder selber tragen muss.
Wir müssen nun eigentlich auf den Bescheid der Gemeinde warten und dann schauen was unser lieber Herr Nachbar alles noch unternimmt.

Antworten