Vermieter will Haus verkaufen...Und nun

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Moderator: conny85

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dede
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Re: Vermieter will Haus verkaufen...Und nun

Beitrag von dede »

Hier eine Antwort zu den Fotografien:
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrec ... ieren.html

Ich persönlich würde keine Fotografien von innen machen lassen. Fotos von aussen und Grundriss genügen vollkommen, um einem möglichen Käufer abschätzen zu lassen, ob er das Objekt besichtigen gehen möchte.

Zur Kündigungsfrist und Mieterstreckung:
Da ist sehr vieles möglich.
Wenn der neue Besitzer seine bisherige Wohnung bereits gekündigt hat und das Haus dringend selber zum Bewohnen braucht und sonst auf der Strasse stehen würde, dann gehen die Interessen des neuen Besitzers klar vor. Der aktuelle Mieter hat da klar das Nachsehen und muss raus.
Wenn der (Eigen)Bedarf weniger dringend ist, dann gibt es mehr Spielraum für eine Mieterstreckung, die man einvernehmlich mit dem Vermieter oder über eine Schlichtungsstelle erwirken kann. Eine Rechtsberatung/ Rechtsschutzversicherung kann einen bei den Formalitäten gut unterstützen.

Ganz allgemein seid ihr sicher am besten bedient, wenn ihr intensiv sucht und baldmöglichst eine neue Wohnung findet. Dazu wünsche ich euch viel Erfolg!

Lunida
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Re: Vermieter will Haus verkaufen...Und nun

Beitrag von Lunida »

@Dede
Danke für den Link - wusste ich nicht.

Aber ich seh's bei mir: Wenn ich eine Whg. suche, bin ich halt auch froh, wenn ich zumindest 1-2 Fotos auch von innen sehe. Manchmal muss man ja auch einen gewissen Weg auf sich nehmen, um eine Whg. zu besichtigen - und wenn man ein Haus nur von aussen sieht, ist es halt wirklich schwierig. Die Gefahr, wenn es keine Fotos von innen hat: Es kommen dann viel mehr Leute die Wohnung besichtigen, denen das Innere des Hauses nicht passt (die z.B. die Küche oder das Badezimmer voll scheisse finden). Von daher finde ich halt schon, dass es - für alle Beteiligten (Vermieter, jetziger Mieter, Interessente) Sinn macht, wenn sich der Interessent schon vorgängig optisch ein möglich gutes Bild vom Objekt machen kann und so schon vor der Besichtigung in etwa weiss, worauf er sich einlässt.

@Blackcat
Von daher: Du kannst ja der Maklerin z.B. sagen, dass sie Küche und Bad fotografieren darf (das kann man ja vieles verräumen bzw. das ist dann nicht so persönlich) und vielleicht einfach ein Teil des Hauses (Gang, Gästezimmer, etc.), wo Ihr nicht so viele persönliche Sachen habt. Dann können sich allfällige Interessenten doch so ein ungefähres Bild machen (Bodenbeläge, Ausbaustandard, Grösse Fenster, Lichtverhältnisse, etc.). Oder: Ich habe in den Situationen den Vermietern jeweils gesagt, dass ich ihnen 2-3 Fotos von innen schicke - so konnte ich selber entscheiden, was von meiner Wohnung dann auf eine öffentliche Plattform kommt.

Sonst werdet Ihr einfach sehr viele Leute haben, die vorbei kommen, rein schauen und dann auf den ersten Blick vielleicht schon wieder gehen und sagen: "Hätten wir das gewusst, hätten wir uns das sparen können"... gebt Ihr Interessenten die Möglichkeit, sich ein ungefähres Bild vom Inneren des Hauses zu machen, könnt Ihr so schon einige Interessenten "aussieben" und habt dann evtl. weniger Leute, die das Haus anschauen kommen. Denn spätestens, wenn dann Besichtigungen anstehen, musst Du sowieso soundsovielen Leuten unbeschränkten Zugang zu Eurem Haus ermöglichen (inkl. Schlafzimmer, etc.), d.h. da werden dann auch ganz viele Leute Einblick in Eure Privatsphäre bekommen. Und mich persönlich hat es ehrlich gesagt mehr gestört, wenn jeweils zig fremde Leute durch meine Wohnung getrampelt sind und überall ihre Nase reingesteckt haben, als wenn da 2-3 Fotos von meiner Wohnung auf einer Internet-Seite aufgeschaltet waren.

Daroan75
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Re: Vermieter will Haus verkaufen...Und nun

Beitrag von Daroan75 »

Etwas spät, aber evtl. auch für andere interessant.
Der Vermieter kann dir nur gemäss Mietvertrag künden ( bei uns waren das entsprechend x Monate auf Datum XX.xx.xxxx) Da muss man im Mietvertrag nachsehen, was für Kündigungsfristen und ob bestimmte Kündigungdaten vorgesehen sind.

Das Kündigungschreiben muss der kantonalen Vorlage entsprechen (darf also kein Anruf oder eine e-mail oder ein handschriftlicher Zettel sein) Auf dem Schreiben muss auch die Rechtsmittelbelehrerung sein, welche Fristen man zur Mieterstreckung oder Kündingunsanfechtung beachten muss und wohin sich wenden.

Wir haben dann auch gleich ein Schreiben zur Mieterstreckung aufgesetzt, das geht formlos, ihr braucht da keinen Anwalt.

Dann kam es zur Anhörung vor Gericht, der Vermieter darf seine Punkte aufzählen und die Mieter.
Bei uns war es so, dass der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldete. Und wir konnten aufzählen, dass wir zur Zeit sehr günstig wohnten und in dem Preissegment so schnell nichts finden würden, unsere Kinder eingebunden sind in Schule, Kiga und Vereine, und ich beruflich auch im Dorf verankert war. Haustiere zählen nicht, die muss man halt weggeben, aber die sind kein Grund für eine Mieterstreckung.

Wir bekamen eine Mieterstreckung auf Ende Schuljahr, das war einfach ein halbes Jahr zusätzlich.

Aber die Vermieter fanden es völlig unverschämt von uns (wobei klar war, dass sie gelogen haben, wegen dem Eigenbedarf, nach unserem Auszug wurde alles abgerissen und eine EFH-Überbauung realisiert, die teuer vermietet wurde) Der Hausübergabe war nicht nett und ich kann dann nur empfehlen noch jemanden vom Mieterverband bei der Abgabe dabei zu haben.

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Ups...
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Re: Vermieter will Haus verkaufen...Und nun

Beitrag von Ups... »

Daroan75 hat geschrieben:
Aber die Vermieter fanden es völlig unverschämt von uns
was ich ja ehrlich gesagt schon verstehen kann...

Jamiro

Re: Vermieter will Haus verkaufen...Und nun

Beitrag von Jamiro »

@Ups: Was soll daran unverschämt sein?? Genau dieses Risiko geht man ein, wenn man ein vermietetes Objekt kauft... Ich persönlich finds nur richtig, dass man als junge Familie mit Kindern, die in Kiga und Schule bereits sozial vernetzt sind, nicht innerhalb kürzester Zeit ein gleichwertiges neues Zuhause gefunden haben muss. Was je nach Ort und Höhe der Miete schlichtweg nicht möglich ist.

Daroan75
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Re: Vermieter will Haus verkaufen...Und nun

Beitrag von Daroan75 »

Ups... hat geschrieben:
> [quote="Daroan75"]
>
> Aber die Vermieter fanden es völlig unverschämt von uns [/quote]
>
> was ich ja ehrlich gesagt schon verstehen kann...

Das Haus war ein Abrissobjekt, in dem wir günstig wohnen konnten, aber auch alles selber machen mussten. Der Käufer war ein Sohn aus der verstrittenen Erbengemeinschaft, der wirklich nur kaufte um abzureissen und zu überbauen. Er hatte nie Pläne dort einzuziehen. Das waren ganz dreiste Lügen vor dem Gericht. Sie verlangten eine überissene Reinigung des Hauses, rein aus Schikane, das ja nach unserem Auszug abgerissen werden sollte und die Instandsetzung von Armaturen, die wir bezahlt und eingebaut haben. Desweiteren zahlten sie auch die Mietkaution erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist aus.
Da gab es auch noch andere Vorfälle, wie unangemeldet mit Architekten und Kaufinteressentin während unserer Abwesenheit im Haus herum wandern, Liegenschaftskosten der zweiten Haushälfte, die nicht mehr bewohnt wurde uns aufs Auge zu drücken, usw. Nein, unverschämt waren wir nicht. Wir haben einfach das Schuljahr beendet, meine Stelle auch auf Schuljahrende gekündet und die Sommerferien benutzt Hausrat, Tiereställe und Garten zu zügeln.

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Ups...
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Re: Vermieter will Haus verkaufen...Und nun

Beitrag von Ups... »

@Jamiro
weil genau das so oft extrem ausgenutzt wird. Der Vermieter kündigt (und heisst ja nicht, dass der Vermieter das Haus erst gekauft hat) - wird einfach noch ewig lange der Termin zum Auszug raus geschoben.

Ich persönlich finde es nicht richtig, wenn man einen Vertrag eingeht mit gegenseitigem Kündigungsrecht, dass dann aber doch anficht! Da kann ich den Unmut von Vermietern eben schon auch verstehen! Vor allem wenn noch begründet wird, dass der Wohnraum so billig ist - hallo, dann hat man halt Jahrelang Glück gehabt.

Weshalb gilt denn dasselbe nicht für den Arbeitsplatz? Da sag ich dem Chef halt dann auch, du musst mich weiterbeschäftigen, bis ich etwas vergleichbares gefunden habe in der gleichen Gegend, mind. gleicher Lohn und es sollte mir noch ein wenig besser gefallen als hier...

Ich verstehe Vermieter also wirklich!

@Daroan

ist ja eigentlich egal, weshalb der Vermieter die Wohnung gekündigt hat - er darf ja glaube ich nur wegen Eigenbedarf, oder? Wenn er nun eine Investitionsmöglichkeit für seine Zukunft sieht ist das doch super. Oder möchtest du z.B. dein Lottogewinn nicht kriegen, weil einer, der vor dir angefangen hat Lotto zu spielen auch noch nix gewonnen hat? Und so lange der nicht hat, darfst du auch nicht???

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shiraz
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Re: Vermieter will Haus verkaufen...Und nun

Beitrag von shiraz »

Wohnraum darf immer und von jeder Partei, auf die ordentlichen Termine, gekündigt werden.
Einen Grund benötigt die Kündigung auch nicht, ausser die Gegenpartei verlangt das ausdrücklich.

Der Mieter ist durch die Möglichkeit des Aufschubs vor Härtefällen geschützt - muss diesen Aufschub aber geltend machen./beantragen.
Bei Eigenbedarf des Vermieters jedoch wird der Aufschub nur ausnahmsweise gewährt.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

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Ups...
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Re: Vermieter will Haus verkaufen...Und nun

Beitrag von Ups... »

@shiraz
und wenn die Gegenpartei einen Kündigungsgrund verlangt, und der Vermieter schreibt, ich will die Wohnung einem anderen vermieten? ist das ok?

Naja, was auch immer Härtefälle sind...
ist im Kanton TG nicht wirklich so, unser Nachbar wohnt nun schon seit einem Jahr im gekündigten Haus, hat keine Kinder, arbeitet in einem anderen Kanton, Frau arbeitet bei ihm im Geschäft, gleich teuren Wohnraum gibts überall en Mass... also, so ein Härtefall ist es nicht - nur der Besitzer des Hauses, er kanns nicht verkaufen, weil der doofe Mieter immernoch drin hockt. Bereits 3 Verkäufe sind deswegen in die Hose gegangen.

Also, ich finde das echt extrem einseitig!

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shiraz
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Re: Vermieter will Haus verkaufen...Und nun

Beitrag von shiraz »

Ups

Ja, auch dann ist die Kündigung gültig. Auch hier kann der Mieter Mieterstreckung verlangen und das zuständige Gremium wird ihm stattgeben oder eben nicht. Und wie Du bemerkst, ist die Beurteilung/Gewichtung von Härtefällen eine sehr subjektive Angelegenheit.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

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