Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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chnurzi
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von chnurzi »

krambambuli

sie kann es ja eben NICHT abschliessen, da ein reißverschluss fehlt. wo soll denn so das schloss montiert werden? :wink:
ähm und irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass es so einfach ist, ein trampolin mit netz umzudrehen? sodass es auf dem kopf steht? gehen da nicht die Sicherheitsstangen oder das netz kaputt? *amkopfkratz*

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Barbamama79
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Barbamama79 »

Ich würde es auch abschliessen. Wenn es ein Netz hat ist es auch ohne Reissverschluss abschliessbar. Entweder man montiert beim Eingang auf verschiedenen Höhen ein Schloss, so dass man nicht mehr durch kommt, oder man schlauft auf verschiedenen Höhen ein Seil ein und schliesst es unten zusammen. Ist etwas mühsamer als mit einem Reissverschluss, aber durchaus machbar.
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Krambambuli
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Krambambuli »

ich wäre sehr einfallsreich @chnurzi

denn wenn was passiert, wären die anderen auch enorm einfallsreich!

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Barbamama79
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Barbamama79 »

.... oder mit Veloschlössern. Wir haben so Familienveloschlösser, welche alle drei mit dem gleichen Schlüssel funktionieren.
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badeentli84
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von badeentli84 »

Mein Tip:

Baustellenschild "Betreten auf eigene Gefahr" dran befestigen. :mrgreen:
Quikquikquik

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Jala
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Jala »

Allegra85 hat geschrieben: Wie wäre es mit einem Schild am Trampolinnetz, dass es nur von Kindern bis 50kg genützt werden darf? Das könnte eventuell Besuch der Nachbarn ein bisschen in die Schranken weisen.
Habe ich mir beim Durchlesen auch gedacht mit dem Schild. Finde ich eine gute Idee. Am Besten gut sichtbar neben dem Eingang montieren und gut befestigen.
...mit 2 Chind a de Hand ond 2 Stärnli fest im Härz...

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chnurzi
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von chnurzi »

ich denke nicht, dass sich durch ein schild etwas an der haftungspflicht ändert.

Famy3:
evtl. eine abdeckplane kaufen und das trampolin bei nichtgebrauch abdecken. wäre evtl. eine option?

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Krambambuli
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Krambambuli »

so ein schild führt zu einem müden lächeln. bin ich überzeugt. und vor haftungsschäden bewahrt es auch nicht da keine versicherung exisiert wie bei baustellen etc.

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danci
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von danci »

Es ist nicht mein Fachgebiet, aber das mit der Haftung ist schon so eine Sache:

Wenn ich mein Velo in einem Veloraum eines Mehrfamilienhauses abstelle und jemand es einfach nimmt und sich damit ein Bein bricht, hafte ich? Bitte. Ein Trampolin, welches nicht mit dem Boden verbunden ist, ist kaum ein Werk wie ein Spielplatz, sondern eine bewegliche Sache. Somit wäre ich nicht ganz überzeugt von dieser angeblichen Haftung. Und selbst wenn, hat man die Möglichkeit sich zu verteidigen, wenn man es ordentlich unterhalten hat und der andere es unsachgemäss gebraucht hat. Da wäre es sinnvoll, noch auf die Benutzungsregeln hinzuweisen, aber mehr braucht es meiner Meinung nach nicht. Man sollte zudem auch wissen, dass sie sich strafbar macht, wenn sie es gegen Deinen Willen gebraucht resp. gebrauchen lässt.

Da es auf gemeinsamen Grund steht, braucht es eine Zustimmung, diese hat die Nachbarin gegeben. Ist sie nicht mehr damit einverstanden, dass es da steht, so muss sie Gründe dafür vorbringen, was sich denn geändert hat.

Ich denke, ich würde ihr ein Schreiben zukommen lassen, darin erklären, dass Du ausdrücklich nicht damit einverstanden bist, dass das Trampolin von anderen Personen benutzt wird, sie Dich bei Kinderbesuch ja gerne für eine Ausnahme fragen darf. Im Übrigen bittest Du um etwas Rücksichtnahme betreffend des Lärms.
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danci
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von danci »

@ Krambambuli
Eine Baustelle ist rechtlich auch ein "Werk", ein Trampolin meines Erachtens nicht, sofern es eben nicht betoniert ist oder in den Boden eingelassen.
Die Grosse, 2008
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Famy3
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von Famy3 »

Ich danke Euch für die verschiedenen Ideen :)
Ich werde nun so vorgehen, dass ich ihr einen Brief schreibe. Dazu versuche ich es irgendwie abzuschliessen. Obwohl ich mir vorstellen könnte, dass sie einfach den Gummizug am Netz lösen und trotzdem einsteigen...

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mariposa_1
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Re: Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Beitrag von mariposa_1 »

Phase 1 hat geschrieben: An die TE melde das ganze der Verwaltung!
Auch das sie Lärm machen ect und das dann die Polizei dazu ziehen wenn es nach 22 Uhr noch Krach gibt!
Das bietet dann wohl eine perfekte Grundlage für einen Nachbarschaftsstreit.

Ich finde das mit dem Brief schreiben eine gute Idee. Noch besser fände ich es, sie direkt darauf anzusprechen wenn sie alleine ist und natürlich auch nüchtern. Alkoholisierte Leute können halt mühsam sein.

Wir wohnen schon länger im gleichen Haus. Vor ein paar Jahren haben wir auch mal gefeiert und waren sicher auch mal zu laut. Unsere Nachbarn sind fast alles ältere Leute die sich nicht daran gestört haben. Ausser ein Nachbar, er ist Polizist und wir haben immer gemerkt dass er uns gegenüber eher skeptisch war.
Nun ist es aber so gekommen, dass wir älter geworden sind und selten feiern und laut schon gar nicht mehr. Die Kinder des Polizisten sind aber auch älter geworden und was soll ich sagen.....sie feiern, trinken, lachen und reden häufig bis in die Nacht :wink:
Tja so schnell kann es gehen und die Situation kehrt sich :mrgreen:
Seither haben wir ein gutes Verhältnis zueinander. :lol:
chline buddha 2017 ♡

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