Zahlpflichten des Vaters

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Charisma
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Re: Zahlpflichten des Vaters

Beitrag von Charisma »

nun, es geht darum, dass unser Kind gerne alleine zug fahren möchte.

er kann lesen, und ist sehr verantwortungsbewusst.
er könnte am Wohnort in den Zug gesetzt werden und vom Vater an seinem Wohnort in der Nàhe abgeholt werden, da er so nicht umsteigen müsste.

aber der Vater sieht das nicht und hat sich bereits seine meinung gebildet und auch seinen standpunkt fest gelegt.
Es würde vieles vereinfachen finde ich und auch, weil unser kind das selber wünscht, finde ich das eigentlich dass man das unterstützen müsste. der Vater könnte das GA wia FVP beziehen was auch günstiger kommen würde. Zugfahrt wäre direkt und dauert ca. 1.5 stunden. er kann ein buch lesen, zum fenster heraus schauen, zeichnen und scheut sich auch nich tmmit anderen in kontakt zu treten - würde aber nicht mitj emandem mit gehen.

in dieser Hinsicht, braucht es das OK vom Vater, da ich ihm auch nicht sagen will, dass er also seinen Sohn halt z.B am Montag hier her bringen muss und ich ihn künftig auch nicht mehr entgegen bringen will. ich will das irgendwie auch nicht.
Besonders dann nicht, wenn er frei hat und selbständig also der vater ihn an seinem Wohnort holt.
wir wollen das thema heute anschauen, bezw. mitihm bereden und unser kind möchte dies als seinen wunsch und seine Bitte erörtern.
in meinem beisein.

Alles mit Vorbereitung versteht sich. Handynummer aufgeschrieben, meine kennt er auswendig und den regel ganzklar formuliert.

sonst am Wohnort, ist er auch schon bus gefahren oder vom Grossi nach Hause (Zug direkt ca 10-15 minuten von BHF zu BHF)
Er würde am BHF abgeholt werden und auch bis zum Zug begleitet werden, bis er im Zug sitzt und abfährt.

Es geht um diese selbständigkeit. ich hab es schon mit anderen die unseren Sohn kennen und auch im erziehungsbereich arbeiten, angeschaut und diskutiert und alle trauen dies auch unserem Sohn zu. und er wünscht sich das.

jp3077
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Re: Zahlpflichten des Vaters

Beitrag von jp3077 »

Das Problem ist wohl das ihr das schon miteinander diskutiert habt? "aber der Vater sieht das nicht und hat sich bereits seine meinung gebildet und auch seinen standpunkt fest gelegt."

Für den Vater wäre dies ja ein grosser Vorteil, was an Reisezeit gespart wird. Wenn sich das Kind alleine auf den Weg zum Vater macht ist dies auch ein Kompliment für den Vater, oder war die Zeit im Auto so unangenehm? Anderseits muss sich das Kind dann auch darauf verlassen können dass der Vater am Bahnhof ist.

Argument: Wer weiss wie lange der Sohn wirklich Lust hat alleine zu reisen, vielleicht ist dieser Wunsch nach einem Monat vorbei?

Dein Sohn könnte sagen dass er auch ein Mann sein möchte und seinen Vater selbstständig wie seine Freunde besuchen will.
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Charisma
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Re: Zahlpflichten des Vaters

Beitrag von Charisma »

ja das thema hatten wir schon mal, aber damals war er noch jünger und für mich wars auch okey so.
und er hat eben damals schon gesagt, dass er vor 12/13 nicht alleine fahren wird...

Es wäre für alle ein Vorteil, auch für mich, da sein Vater ihn sehr selten abholt und meist nur dann sehr zuvorkommend ist, wenn er bereits eine neue Frau an seiner seite hat.... und sonst, ist er einfach ein Arsch zu mir... so meine erfahrungen und beobachtungen...

ich denke, dass der Vater am BHF sein wird, darauf ist verlass.

Dein argument sowie was der Sohnemann sagen kann, finde ich gut. in diese richtung wollten wir das gespräch führen. aber halt nicht mit diesen worten, aber das klingt gut!

:) Danke!

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Stella*
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Re: Zahlpflichten des Vaters

Beitrag von Stella* »

Der Vater ist übrigens von deinem Sohn genau gleich ein Elternteil wie du auch. Genau wie du will er auch das Beste für euren Sohn - auch, wenn ihr teilweise unterschiedliche Unterziehungsmethoden habt und du das Gefühl hast, deine Ansicht sei die "Richtige".

Vielleicht willigt der Vater ein, dass ihr es mal ausprobiert oder ev. mal für eine Teilstrecke? Finde es schon grad ein ziemlicher Unterschied, von einer Reise von 10-15 Minuten, die er allein gemacht hat auf 1.5 Stunden (in einem früheren Post hast du geschrieben, dass es knapp 2 Zugstunden sind).

Charisma
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Re: Zahlpflichten des Vaters

Beitrag von Charisma »

ja, Stella, mit umsteigen sind es 2h.

wenn ihn der Vater abholt, nach 1.5h wäre das der ort wo sie so oder so umsteigen müssten.

er ist wohl auch ein Elternteil, da hast du recht. aber.. naja, dazu äussere ich mich nicht. ich hab diesbezüglich genug geschrieben und es hat wenig damit zu tun ob meine Ansichten richtig sind oder nicht. man muss es halt eben erleben um es beurteilen zu können. und das hast und tust du nicht.

es wäre schön, wenn er einwilligt und ich wäre sicherlich sehr überrascht aber erfreut. und würde das bestimmt auch mitteilen.

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Stella*
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Re: Zahlpflichten des Vaters

Beitrag von Stella* »

Ich hoffe auch für euch, dass er einwilligt.

Obwohl du schreibst, dass du dich nicht darüber äusserst, hast du dies in den vorhergehenden Posts bereits ziemlich ausführlich getan. :wink: Ich kann und will nicht beurteilen, was richtig und was falsch ist. Ich will dir nur sagen, dass er auch seine Gründe hat, wieso er so handelt, wie er es macht und er bestimmt für euren Sohn das Beste will - genau wie du (auch wenn du es vielleicht nicht so siehst). Du erlebst übrigens auch nur deine Seite und nicht die vom Vater von deinem Sohn. :wink:

Charisma
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Re: Zahlpflichten des Vaters

Beitrag von Charisma »

ich hoffe es auch.

ja, eben, weil ich mich schon dazu geäussert hab, schreibe ich, dass ich es lassen werde ^^

ich weiss seine Gründe und die sind nicht im besten für unseren Sohn, nicht immer. ich bin sehr tollerant grundsätzlich.
Er hat seine Gründe und standpunkte, dass er uach etwas bestimmen kann.

als er das gemeinsame sorgerecht wollte zum beispiel, meinte er, dass ich ihm da nicht im weg stehen will. tat ich nicht, aber ich hab nie einen brief erhalten.
der grund fürs gemeinsame sorgerecht war, seine worte: "ich will gleichbereichtigung. du könntest mir meine Ferien mit unserem Kind mies machen, in dem du dich quer stellen würdest" er hatte ferien geplant, eine Flussreise mit einem anderen paar und unserem Kind in Frankreich. ich sah und seh es heute nicht, warum ich mich querstellen sollte, sofern er unser Kind wieder heim bringt^^

ich erläuterte also seine aussage mit der frage: "also, mit anderen worten, korrigier mich wenn ich mich irre, willst du die gleichberechtigung insofern, dass wenn ich mal wieder mit unserem Sohn in die Ferien will, z.b Türkei und duuu hast das gefühl es hersche zu viel krieg dort, würdest du dich quer stellen, ganz egal, wo der krieg ist und wo der ferienort ist und wie es auf der internationalen informationsseite aussieht ob gefahr besteht oder nicht?"

"genau, unter umständen, ja. aber auch, weil ich den behörden nicht traue, das wenn dir was zustossen würde, er sonst wohin käme"

und ich hab geschluckt, "aha. okey. das ist dein hauptgrund - die gleichberechtigung."
zum andern, mir passiert nichts und wenn doch, sähe ich keinen grund warum die behörden sich quer stellen sollten, wenn dein Sohn dich A; ja kennt und B alt genug wäre um zu sagen, dass er bei dir leben wollen würde. also, er käme so oder so zu dir"

sei ihm egal.
nun, wie gesagt, ich habe nie einen zettel oder brief von der Gemeinde erhalten, dass er antrag stellt auf gemeinsames sorgerecht.

ebenso, durfte ich mir des öfteren schon anhören, dass mir unser kind zu viel sein könnte, wenn ich mich dafür einsetze, für z.b gitarrenunterricht - die könnte er ja auch bei ihm nehmen o.O alle 14 tage am wochenende.
als ich krank war und froh gewesen wäre, unser Kind nicht gleich durch die halbe schweiz zu holen und er doch etwas entgegenkommen könnte - war er mir zu viel.
und auf das wird es hier und heute auch herauslaufen.
da ich am Montag nicht noch ins BEO fahren will drei stunden ihn bei seiner mutter und ihm im ferienort abholen um eine stunde zu sitzen und dann wieder drei stunden zurück zu fahren. ohne stau gerechnet und den wird es haben.

du siehst, liebe Stella und glaub mir, ich seh oft das positive, seine Gründe sind eine form von "macht" dass er auch was bestimmen kann.
egal was der Sohn will.
und ich seh deinen standpunkt und ich finde es toll, ich rede auch oft so.

ich sehe also sehr gut und an empathie, fehlt es mir leider absolut auch nicht, wäre ich oft froh, hätte ich weniger davon.
und begegne dem ganzen sehr oft mit einem gesunden menschenverstand.

das nur so als beispielt.
er macht seine Vater arbeit gut, verstehst du?
er schaut zum kind. er unternimmt viel, er verzieht ihn, er lernt zwar keinen anstand oder vergisst ihn immer wieder, und lernt einfach nur dumm zu komentieren, aber auch das ist okeey, wichtig ist, er schaut zu ihm und nimmt die pflichten, sprich die aufsichtspflichten wahr.

und glaub mir, ich hab oft ein schlechtes gewissen, sprich eben, die alimenten einfach so anpassen zu lassen ohne es ihm an zu kündigen.
dabei, müsste das einfach so gehen.

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Stella*
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Re: Zahlpflichten des Vaters

Beitrag von Stella* »

Ich will dich übrigens nicht als intolerant hinstellen, gell. Ich habe auch für vieles Verständnis, was du hier schreibst, u.a. weil ich diesbezüglich leider auch schon Erfahrung habe. Mein GG war vor mir schon einmal verheiratet und hat 2 Kinder. Sie waren 12 und 14 Jahre alt, als wir uns kennengelernt haben (inzwischen sind beide erwachsen). Da war auch nicht immer alles nur Friede, Freude, Eierkuchen…

Hast du denn mit ihm schon mal über die Anpassung der Alimente gesprochen?

Charisma
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Re: Zahlpflichten des Vaters

Beitrag von Charisma »

Wir haben es am Freitag angesprochen, nun ist unser Sohn das erste mal alleine Zug gefahren.
unser sohn wollte dass ich es anspreche, also hab ich alles hervorgenommen an Honig um ihm den um den Mund zu schmieren.
es hat geklappt, auch wenn die erste Frage "wer zahlt das" gewesen ist.

er schaut wegen dem GA mit dem FVP und dann sollte es reibungslos gehen. ich hab ihm dann noch angeboten, weil er ja das gesagt hat wegen dem zahlen, dass ich auch die hälfte sonst ans GA zahle.

es hat also alles geklappt und unser Sohn ist das erste mal alleine Zug gefahren.

@Stella, nein ich hab ihn glaub ausser damals als er das gemeinsame Sorgerecht wollte, nichts angesprochen.
Weiss nicht wie..

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Stella*
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Re: Zahlpflichten des Vaters

Beitrag von Stella* »

Hey, das ist doch super, dass er zugestimmt hat - gratuliere zu eurem Erfolg! Wie fand es dein Sohn?

Habt ihr im Alimenten-Vertrag eine Klausel drin wegen der Anpassung? Bei meinem GG stand im Scheidungsurteil, dass sich die Alimente der Teuerung anpassen (anhand vom Index). Ansonsten könntest du mal eine Aufstellung mit den Ausgaben für deinen Sohn machen und deinem Ex damit aufzeigen, dass ein älteres Kind mehr kostet und ihn direkt fragen, ob es ihm möglich ist, die Alimente anzupassen. Gerade bei Kleidern macht es ja einen rechten Unterschied, denn ab einem gewissen Alter möchte ja das Kind keine Kleider mehr tragen, die schon jemand anders hatte. Und wenn man alles neu kaufen muss, ist es halt schon recht teuer. :?

Vielleicht ist ja dein Ex auch damit einverstanden, dass er mit eurem Sohn 1xmal pro Saison Kleider und/oder Schuhe kauft anstatt den Alimenten-Betrag anzupassen. Das wäre für die beiden ein schönes Erlebnis und für dich eine finanzielle Entlastung.

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