Bildungskosten Kind / Steuer

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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5erpack
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Bildungskosten Kind / Steuer

Beitrag von 5erpack »

Guten Morgen.

Ich habe eine Frage und vielleicht interessiert das ja noch jemand.
Können kosten für die Schulbildung, nach der obligatorischen Schule, von den Steuern abgezogen werden?
Auch Reisekosten?
Mein älteste geht ins Gymnasium und wir zahlen, Schulgeld, kosten für Bücher und iPad etc und den ÖV der Tochter. In diesem Jahr kommt ihr Bruder noch dazu, er wird auch das kurzzeit Gymnasium machen und hat noch höhere Kosten.
Was genau, wenn überhaupt, könnte man abziehen?

Und, den zustupf den Töchter bekommen hatte, vom bildungsverein, müssenbeor auch angeben oder?
Ich sage eben ja, mein GG besteht vehement darauf, das wir das nicht angeben müssen.
Es steht Aussage gegen Aussage :lol:

Quittungen haben wir alle behalten.

Danke für eure Hilfe.
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Ursi71
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Re: Bildungskosten Kind / Steuer

Beitrag von Ursi71 »

Du kannst nicht die genauen Beträge für die Ausbildung abziehen, sondern nur den Kinderabzug. Dieser Pauschalbetrag kann bis zum Alter von 25 oder zum Abschluss einer Erstausbildung abgezogen werden. Die Höhe variiert nach Kanton. Die Wegleitung zur Steuererklärung gibt die genaue Höhe an.
Es müssen alle Einkommen deklariert werden, auch ein Beitrag von einem Verein. Zu klären wäre aber, ob es sich dabei einfach um einen Zustupf à Fonds perdu handelt, oder um ein Darlehen, das zurückgezahlt werden muss. Ein Darlehen könntest du dann auch im Schuldenverzeichnis aufführen.

5erpack
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Re: Bildungskosten Kind / Steuer

Beitrag von 5erpack »

Ursi also ist das derselbe kinderabzug wie sonst auch, oder ist das was anderes?

Nein es ist kein Kredit, es gibt eine Stelle im Kanton, die den Kindern, einen Beitrag geben für weiterführende schulen(je nach höhe Einkommen entweder gar nichts oder schon ein rechter Batzen).
Dann hätte ich also recht hehe.
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Berlin
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Re: Bildungskosten Kind / Steuer

Beitrag von Berlin »

Nein, Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten von minderjährigen Kindern, die noch bei den Eltern leben, können nicht separat von den Steuern abgezogen werden. Dafür gibt es den pauschalen Kinderabzug.

Das ist zumindest im Kanton Zürich so: [link][https://www.steueramt.zh.ch/internet/fi ... .html/link]
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)

Drag-Ulj
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Re: Bildungskosten Kind / Steuer

Beitrag von Drag-Ulj »

Berlin hat geschrieben: So 26. Jan 2020, 18:33 Nein, Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten von minderjährigen Kindern, die noch bei den Eltern leben, können nicht separat von den Steuern abgezogen werden. Dafür gibt es den pauschalen Kinderabzug.

Das ist zumindest im Kanton Zürich so: [link][https://www.steueramt.zh.ch/internet/fi ... .html/link]
Im Kanton SG dürfen Extrakosten abgezogen werden mit Berücksichtigung eines Selbstbehalts von 2000.-

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Allegra85
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Re: Bildungskosten Kind / Steuer

Beitrag von Allegra85 »

Im Kanton Bern dürfen Schulkosten abgezogen werden bis 6'000.- pro Kind oder max. 10'000.- bei mehreren Kindern. Keine Musikstunden, Schwimmkurse, keine Abo's nur Schulgeld und sonstige Schulkosten.

Edit:
Es sind bis 6200.- für jedes Kind.
Zuletzt geändert von Allegra85 am Di 28. Jan 2020, 09:45, insgesamt 2-mal geändert.
Allegra85 with boys 2009 & 2011

5erpack
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Re: Bildungskosten Kind / Steuer

Beitrag von 5erpack »

Ok dann ist das also Kantonal überall anders.
Merci auf jeden Fall.
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