Ich habe eine Frage und vielleicht interessiert das ja noch jemand.
Können kosten für die Schulbildung, nach der obligatorischen Schule, von den Steuern abgezogen werden?
Auch Reisekosten?
Mein älteste geht ins Gymnasium und wir zahlen, Schulgeld, kosten für Bücher und iPad etc und den ÖV der Tochter. In diesem Jahr kommt ihr Bruder noch dazu, er wird auch das kurzzeit Gymnasium machen und hat noch höhere Kosten.
Was genau, wenn überhaupt, könnte man abziehen?
Und, den zustupf den Töchter bekommen hatte, vom bildungsverein, müssenbeor auch angeben oder?
Ich sage eben ja, mein GG besteht vehement darauf, das wir das nicht angeben müssen.
Es steht Aussage gegen Aussage

Quittungen haben wir alle behalten.
Danke für eure Hilfe.