Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Moderator: Züri Mami
Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Hier ist die Sek (7./8. Klasse) für die, die später ins Gymi (ab 9. Klasse) wollen in der gleichen Schule wie das Gymi selbst. Ergo gelten eigentlich auch die gleichen Regeln wie für die Gymi-Schüler. Und das ist wie bei AnneSo "help yourself".
Kind informiert selbst über An-/Abwesenheiten für Zahnarzt oder so
Kind krank: Kind muss das in der Schul-App eintragen. Ich krieg dann online einen Link zum Bestätigen.
Handy dürfen sie dabei haben, aber nur zu gewissen Zeiten nutzen. Wenn aber etwas ist dürfen sie es nach Absprache mit Lehrpersonen jederzeit nutzen.
Mein Kind ruft dann auch selbst an, wenn es tagsüber krank wird und heim will. Aber müssen tun sie das glaub nicht.
Ich erhalte grundsätzlich keine Infos direkt von der Schule (ausser Einladung zum Elternabend, oder gravierende allgemeine Ereignisse wie ein Polizeieinsatz). Sonst läuft alles direkt über die Kinder.
Bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrpersonen schaut meist ein Zivi für die Klasse.
Die meisten Kids sind eh den ganzen Tag in der Schule. Der Stundenplan ist mit 45 Min Schule - 10 Min Pause durchgetacktet. Zeit zum Heimgehen bei Kurzausfällen bleibt da eh nicht.
Kind informiert selbst über An-/Abwesenheiten für Zahnarzt oder so
Kind krank: Kind muss das in der Schul-App eintragen. Ich krieg dann online einen Link zum Bestätigen.
Handy dürfen sie dabei haben, aber nur zu gewissen Zeiten nutzen. Wenn aber etwas ist dürfen sie es nach Absprache mit Lehrpersonen jederzeit nutzen.
Mein Kind ruft dann auch selbst an, wenn es tagsüber krank wird und heim will. Aber müssen tun sie das glaub nicht.
Ich erhalte grundsätzlich keine Infos direkt von der Schule (ausser Einladung zum Elternabend, oder gravierende allgemeine Ereignisse wie ein Polizeieinsatz). Sonst läuft alles direkt über die Kinder.
Bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrpersonen schaut meist ein Zivi für die Klasse.
Die meisten Kids sind eh den ganzen Tag in der Schule. Der Stundenplan ist mit 45 Min Schule - 10 Min Pause durchgetacktet. Zeit zum Heimgehen bei Kurzausfällen bleibt da eh nicht.
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Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Sali Sonrie,
ich selbst bin ebenfalls Oberstufenlehrkraft und viele der Punkte kenne ich ebenfalls so als üblich.
Seit dem neuen Datenschutzgesetz wurde das nochmals eine Runde strenger. Es gibt Schuleinheiten, wo das Absenzenwesen über ein Sekretariat läuft & dann die Adressen nur dort bekannt sind. Auch Klassenlisten sind leider nicht mehr erlaubt aus Datenschutzgründen. Teilweise hat die KLP Einblick, teilweise das gesamte Lehrerteam teilweise nur die SL.
Ebenso mit den Natelnummern, ich kenne kaum eine Schule, wo den Lehrkräften ein Arbeitsnatel zur Verfügung gestellt wird & die Lehrperson ist nicht verpflichtet ihre private Nr. rauszugeben. Ich selbst habe ein Schulnatel (auf eigene Kosten) und viele Schulen nutzen Klapp.
Und ja, ich hatte schon mehrfach Jugendliche, die sich selbst krank gemeldet hatten und einen halbtag bzw. bis zu einer Woche krank feierten. Der eine so geschickt, dass es erst auffiel, als wir verunsichert bewusst eine zusätzliche Nachfrage stellten. Der Jugendliche loggte sich in Vaters Mailady ein, versandte von dort die Entschuldigung, wartete unsere Antwort ab, löschte beides, ging aus dem Haus bis die Eltern weg waren und ging dann wieder zurück ins Zimmer.
Habe ich schon mehrfach erlebt.
Die Schule gibt das Abmeldeprozedere vor, oftmals ist es halt so, dass morgens die Absenzen auf irgend einem Weg allen verfügbar gestellt wird & alle vor dem Schulstart sich informieren müssen. Zu Lektionsbeginn ist es dann aufwändig und nicht mehr möglich. Es gibt Schulen, die dafür Klapp nutzen, es gibt Schulen mit einer Mailady & es gibt Schulen, wo die Lehrkräfte tageweise das Telefonämtli haben und jeder einen Zeitslot übernehmen muss oder dann eine Pausenaufsicht.
Es gibt auch Schulen, wo einfach die KLP und die Lehrkraft der ersten Lektion informiert werden müssen. Eine Vereinheitlichung ist jedoch sinnvoll, denn sonst könnte das heissen, dass LP A ein Mail möchte, LP B eine Klapp-nachricht, LP C ein Anruf, ... und da jeden Tag eine andere Lehrkraft die Klasse zuerst hat, ändert sich das täglich.
Von daher macht eine Vereinheitlichung schon Sinn.
ich darf die Jugendlichen ebenfalls nach Hause schicken, sofern der Zustand das erlaubt und muss einfach die Eltern orientieren. Meist übernimmt das der Jugendliche und bestätigt mir, dass die Eltern gleichentags das Einverständnis gaben, was ich mir auch festhalten muss. Eine WA-Antwort der Eltern lasse ich mir auch kurz zeigen vom Kind.
Wohnt jemand nahe und hat nur etwas kleines (Bauchweh, etc.), ist auch eine Variante ein Gspänli mitgehen zu lassen, welche zurück kommt. Bei 39 Grad Fieber sollen die Eltern den Jugendlichen abholen, da finde ich das Risiko zu gross.
Wir dürfen keine SuS privat transportieren aus versicherungsrechtlichen Gründen. Passiert etwas, haben wir keine Deckung durch die Schule und dann ein Riesenproblem. Als einmal eine Jugendliche die Hand verletzte und daher nicht das Rad nutzen konnte, erbot ich mich sie mitzunehmen (ich kaufte dort noch ein.) ich musste dies von der SL sowie von den Eltern bestätigt haben, dass dies okey wäre.
Zur Rückmeldung:
bitte gib diese jeweils. ich mache es auch so, denn mir ist unwohl, wenn jemand nach Hause muss. Auch wenn die Eltern informiert sind, kann immer etwas passieren. bei mir kann das jedoch der Jugendliche selbst tun, aber auch ich möchte eine Bestätigungsmitteilung, dass er gut zu Hause ankam und ja, ich bin auch schon der Heimweg eines Kindes abgefahren, als ich nichts hörte. Die Mitteilung kann ich während des Unterrichts sehen und bin dann beruhigt.
In der OS ist reagieren oft schwierig.
Und, ich kenne 2 Fälle, bei denen je eine Jugendliche auf dem Schulweg verunfallte, eine davon tödlich verunglückte.
Die Schülerin (äusserst zuverlässig) kam zum Nami-unti nicht bei der Schule an, so dass LP und Freundin sich sorgten.
Die LP schickte dann die Kollegin los, weil man von einer Panne ausging (sie wohnte ländlich & normalerweise fahren sie gemeinsam), sie fuhr dann los, als sie nicht kam. Die Freundin fuhr zurück und war gemeinsam mit der Erstrettung an der Unfallstelle und musste das mit eigenen Augen mitansehen. Sie kam total verstört zurück in die Schule. Hier war unglücklich, dass die Rettung sie nicht sah und nicht betreuen konnte. Die Klasse und Schule wurde dann aber vom Kriseninterventionsteam betreut.
Arztbesuch:
die Lehrkraft kann nicht vom Unterricht weg.
Wenn Schuluntersuche anstehen, dann absolvieren die Jugendlichen den Weg selbstständig & das Programm war so gestaltet, dass sie selbstständig arbeiten konnten. An einem Ort musste man gemeinsam mit allen zum Schulzahnarzt arbeiten, wo die Jugendlichen gemäss Zahni im Wartezimmer hätten Aufgaben lösen sollen mit meiner Aufsicht & immer einer zum Zahni musste. Das fand ich unpraktisch und sehr schwierig umsetzbar, was ich dann auch anbrachte. Wie sollte man im Wartezimmer mit regulären Patienten dort Schulunterricht durchführen können, da fühlte ich mich total am falschen Ort.
Aber wenn der Arzt in der Nähe ist, ist das bereits ab der Mittelstufe zumutbar, dass der Weg zum Arzt selbst absolviert wird.
In der Badi müssen die Jugendlichen jedes Mal eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten mitbringen, wenn sie bleiben möchten.
Man beendet dann die Lektion offiziell & verabschiedet jeden der SuS die bleiben beim Eingang. Mit dem Rest verlässt man die Badi & geht entweder zurück in die Schule oder verabschiedet sie draussen.
Dann wäre es ihre Entscheidung, wenn sie den Eintritt nochmals bezahlen & zurückgehen, da ich sie draussen entlassen hatte & keine Aufsichtspflicht mehr habe. all jene ohne Unterschrift muss ich jedoch aus dem Bad begleiten bzw. sicherstellen, dass sie die Badi verlassen hatten, da ich keine Erlaubnis für den Tag habe. Eine Pauschalerlaubnis ist nicht gültig, da sie nicht brauchbar wäre. Das geht einzig für Absenzen-handhabungen oder beispielsweise für die Lagerwoche mit entsprechender Erlaubnis.
Vieles ist rechtlich heikel und streng. Es geht nicht darum, dass ich pragmatisch reagieren könnte, sondern es geht um meine Absicherung und um eine klare Übergabe der Verantwortung wegen der Aufsichtspflicht.
Jokertag läuft bei uns auch so und begrüsse ich auch:
Das Formular entspricht dem Gesuch, wird weitergegeben und auch abgelegt (oft gibt es Regelungen, wie oft man länger wegbleiben darf, dazu muss über die Jokertage Buch beführt werden.)
vielerofts gilt der Grundsatz, dass bei keinen Prüfungen gefehlt werden darf, ausser die Lehrkraft ist einverstanden. Zudem finde ich es auch richtig, dass der Jugendliche von sich aus alle über seine Abwesenheit orientiert & Informationen bereits vorgängig einholt & Auträge zum Nacharbeiten zusammenträgt. Dazu gehört auch, dass er/sie alle LP informieren muss.
Es gilt doch das Holprinzip, wenn er schon fehlt & nicht die LP muss ihm die Unterlagen nachtragen (zB wie bei einer Krankheit.)
Studenausfälle sind ebenfalls sehr unterschiedlich geregelt, entweder übernimmt jemand, sie werden gespettet (die LP hat Aufsicht auf 2 Klassen und kann somit keine gescheite Einheit durchführen.) oder auf andere Klassen verteilt. Nachmittags können sie oft heimgeschickt werden in der OS (auch ohne Info).
Generell läuft die Kommunikation im Alltag über die Jugendlichen und erst danach über die Eltern.
daher kann ich viele der Handhabungen nachvollziehen, eben weil ich beide oder alle Seiten dahinter kenne.
hoffe, dir damit weiterzuhelfen.
freundliche Grüsse
Canarrant
ich selbst bin ebenfalls Oberstufenlehrkraft und viele der Punkte kenne ich ebenfalls so als üblich.
Seit dem neuen Datenschutzgesetz wurde das nochmals eine Runde strenger. Es gibt Schuleinheiten, wo das Absenzenwesen über ein Sekretariat läuft & dann die Adressen nur dort bekannt sind. Auch Klassenlisten sind leider nicht mehr erlaubt aus Datenschutzgründen. Teilweise hat die KLP Einblick, teilweise das gesamte Lehrerteam teilweise nur die SL.
Ebenso mit den Natelnummern, ich kenne kaum eine Schule, wo den Lehrkräften ein Arbeitsnatel zur Verfügung gestellt wird & die Lehrperson ist nicht verpflichtet ihre private Nr. rauszugeben. Ich selbst habe ein Schulnatel (auf eigene Kosten) und viele Schulen nutzen Klapp.
Und ja, ich hatte schon mehrfach Jugendliche, die sich selbst krank gemeldet hatten und einen halbtag bzw. bis zu einer Woche krank feierten. Der eine so geschickt, dass es erst auffiel, als wir verunsichert bewusst eine zusätzliche Nachfrage stellten. Der Jugendliche loggte sich in Vaters Mailady ein, versandte von dort die Entschuldigung, wartete unsere Antwort ab, löschte beides, ging aus dem Haus bis die Eltern weg waren und ging dann wieder zurück ins Zimmer.
Habe ich schon mehrfach erlebt.
Die Schule gibt das Abmeldeprozedere vor, oftmals ist es halt so, dass morgens die Absenzen auf irgend einem Weg allen verfügbar gestellt wird & alle vor dem Schulstart sich informieren müssen. Zu Lektionsbeginn ist es dann aufwändig und nicht mehr möglich. Es gibt Schulen, die dafür Klapp nutzen, es gibt Schulen mit einer Mailady & es gibt Schulen, wo die Lehrkräfte tageweise das Telefonämtli haben und jeder einen Zeitslot übernehmen muss oder dann eine Pausenaufsicht.
Es gibt auch Schulen, wo einfach die KLP und die Lehrkraft der ersten Lektion informiert werden müssen. Eine Vereinheitlichung ist jedoch sinnvoll, denn sonst könnte das heissen, dass LP A ein Mail möchte, LP B eine Klapp-nachricht, LP C ein Anruf, ... und da jeden Tag eine andere Lehrkraft die Klasse zuerst hat, ändert sich das täglich.
Von daher macht eine Vereinheitlichung schon Sinn.
ich darf die Jugendlichen ebenfalls nach Hause schicken, sofern der Zustand das erlaubt und muss einfach die Eltern orientieren. Meist übernimmt das der Jugendliche und bestätigt mir, dass die Eltern gleichentags das Einverständnis gaben, was ich mir auch festhalten muss. Eine WA-Antwort der Eltern lasse ich mir auch kurz zeigen vom Kind.
Wohnt jemand nahe und hat nur etwas kleines (Bauchweh, etc.), ist auch eine Variante ein Gspänli mitgehen zu lassen, welche zurück kommt. Bei 39 Grad Fieber sollen die Eltern den Jugendlichen abholen, da finde ich das Risiko zu gross.
Wir dürfen keine SuS privat transportieren aus versicherungsrechtlichen Gründen. Passiert etwas, haben wir keine Deckung durch die Schule und dann ein Riesenproblem. Als einmal eine Jugendliche die Hand verletzte und daher nicht das Rad nutzen konnte, erbot ich mich sie mitzunehmen (ich kaufte dort noch ein.) ich musste dies von der SL sowie von den Eltern bestätigt haben, dass dies okey wäre.
Zur Rückmeldung:
bitte gib diese jeweils. ich mache es auch so, denn mir ist unwohl, wenn jemand nach Hause muss. Auch wenn die Eltern informiert sind, kann immer etwas passieren. bei mir kann das jedoch der Jugendliche selbst tun, aber auch ich möchte eine Bestätigungsmitteilung, dass er gut zu Hause ankam und ja, ich bin auch schon der Heimweg eines Kindes abgefahren, als ich nichts hörte. Die Mitteilung kann ich während des Unterrichts sehen und bin dann beruhigt.
In der OS ist reagieren oft schwierig.
Und, ich kenne 2 Fälle, bei denen je eine Jugendliche auf dem Schulweg verunfallte, eine davon tödlich verunglückte.
Die Schülerin (äusserst zuverlässig) kam zum Nami-unti nicht bei der Schule an, so dass LP und Freundin sich sorgten.
Die LP schickte dann die Kollegin los, weil man von einer Panne ausging (sie wohnte ländlich & normalerweise fahren sie gemeinsam), sie fuhr dann los, als sie nicht kam. Die Freundin fuhr zurück und war gemeinsam mit der Erstrettung an der Unfallstelle und musste das mit eigenen Augen mitansehen. Sie kam total verstört zurück in die Schule. Hier war unglücklich, dass die Rettung sie nicht sah und nicht betreuen konnte. Die Klasse und Schule wurde dann aber vom Kriseninterventionsteam betreut.
Arztbesuch:
die Lehrkraft kann nicht vom Unterricht weg.
Wenn Schuluntersuche anstehen, dann absolvieren die Jugendlichen den Weg selbstständig & das Programm war so gestaltet, dass sie selbstständig arbeiten konnten. An einem Ort musste man gemeinsam mit allen zum Schulzahnarzt arbeiten, wo die Jugendlichen gemäss Zahni im Wartezimmer hätten Aufgaben lösen sollen mit meiner Aufsicht & immer einer zum Zahni musste. Das fand ich unpraktisch und sehr schwierig umsetzbar, was ich dann auch anbrachte. Wie sollte man im Wartezimmer mit regulären Patienten dort Schulunterricht durchführen können, da fühlte ich mich total am falschen Ort.
Aber wenn der Arzt in der Nähe ist, ist das bereits ab der Mittelstufe zumutbar, dass der Weg zum Arzt selbst absolviert wird.
In der Badi müssen die Jugendlichen jedes Mal eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten mitbringen, wenn sie bleiben möchten.
Man beendet dann die Lektion offiziell & verabschiedet jeden der SuS die bleiben beim Eingang. Mit dem Rest verlässt man die Badi & geht entweder zurück in die Schule oder verabschiedet sie draussen.
Dann wäre es ihre Entscheidung, wenn sie den Eintritt nochmals bezahlen & zurückgehen, da ich sie draussen entlassen hatte & keine Aufsichtspflicht mehr habe. all jene ohne Unterschrift muss ich jedoch aus dem Bad begleiten bzw. sicherstellen, dass sie die Badi verlassen hatten, da ich keine Erlaubnis für den Tag habe. Eine Pauschalerlaubnis ist nicht gültig, da sie nicht brauchbar wäre. Das geht einzig für Absenzen-handhabungen oder beispielsweise für die Lagerwoche mit entsprechender Erlaubnis.
Vieles ist rechtlich heikel und streng. Es geht nicht darum, dass ich pragmatisch reagieren könnte, sondern es geht um meine Absicherung und um eine klare Übergabe der Verantwortung wegen der Aufsichtspflicht.
Jokertag läuft bei uns auch so und begrüsse ich auch:
Das Formular entspricht dem Gesuch, wird weitergegeben und auch abgelegt (oft gibt es Regelungen, wie oft man länger wegbleiben darf, dazu muss über die Jokertage Buch beführt werden.)
vielerofts gilt der Grundsatz, dass bei keinen Prüfungen gefehlt werden darf, ausser die Lehrkraft ist einverstanden. Zudem finde ich es auch richtig, dass der Jugendliche von sich aus alle über seine Abwesenheit orientiert & Informationen bereits vorgängig einholt & Auträge zum Nacharbeiten zusammenträgt. Dazu gehört auch, dass er/sie alle LP informieren muss.
Es gilt doch das Holprinzip, wenn er schon fehlt & nicht die LP muss ihm die Unterlagen nachtragen (zB wie bei einer Krankheit.)
Studenausfälle sind ebenfalls sehr unterschiedlich geregelt, entweder übernimmt jemand, sie werden gespettet (die LP hat Aufsicht auf 2 Klassen und kann somit keine gescheite Einheit durchführen.) oder auf andere Klassen verteilt. Nachmittags können sie oft heimgeschickt werden in der OS (auch ohne Info).
Generell läuft die Kommunikation im Alltag über die Jugendlichen und erst danach über die Eltern.
daher kann ich viele der Handhabungen nachvollziehen, eben weil ich beide oder alle Seiten dahinter kenne.
hoffe, dir damit weiterzuhelfen.
freundliche Grüsse
Canarrant
Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Ich danke euch, es hilft mir die Dinge irgendwie einordnen zu können wenn ich andere Seiten / Meinungen höre. In manchen Dingen scheinen wir sehr verwöhnt zu sein von der Primarschule, so zb was die Arztbesuche und öv angeht: Schulzahnarzt ist in der nächsten Stadt (ca 5km weg) und wird in der Primarschule mit einem Schulbus organisiert, die Kinder werden von Assistenz-LP begleitet. Offenbar ist es in vielen OS normal dass die Kinder mit öv gehen, für uns war das ganz neu, ist aber gut zu wissen, dass wir hier wohl zu hohe Erwartungen hatten. Es hat für Verärgerung gesorgt, dass bei der Anmeldung nicht kommuniziert wurde wie der Arztbesuch organisiert wird und 2 wochen vorher die Info kam, dass die Eltern bitte fahren sollen oder die Kinder mit dem öv schicken.
Stunden fallen hier wöchentlich aus, mal haben sie später schule, mal langen Mittag oder früher aus, das ist für mich ok, tochter hat einen Schlüssel und ist mit dem velo mobil, insofern kein Problem, war reines Interesse wie es andere Schule handhaben.
Datenschutz/Abmeldung im Sekretariat:
Die Abmeldung im Sekretariat erfolgt nicht erst seit das Datenschutzgesetz strenger wurde, sondern wurde in dieser Schule immer schon so gehandhabt. Mühsam ist nicht das anrufen an sich, sondern das tägliche anrufen zwischen 7h und 7.20h, vor allem wenn man berufstätig ist. Hier gibts aber keine Alternative. Irgendjemand wehrt sich standhaft gegen die Einführung einer App, die Hintergründe sind unklar (wer und warum). Klassenliste haben wir übrigens bei Schuleintritt bekommen - inkl. Wohnort und Spindnummer, soviel hierzu.
Auch wird seitens Schule erwartet dass sich die Eltern untereinander informieren und organisieren wer die Kinder vom Skilager abholen kommt, wenn der Abholtermin sponti aufgrund von Schneefall (!) einen halben Tag vorverlegt wird..... diese Info kam übrigens nicht von der Schule direkt, sondern via Kinder. (also die, die ihr Handy dabei hatten und daran dachten Bescheid zu geben).
Kind krank nach Hause schicken:
die Turn-LP hat meine Tochter nach Hause geschickt, FR Nachmittag um 15h weil sie Fieber hatte - es wurde niemand angerufen oder informiert, sie selber darf kein handy dabei haben und kann sich auch nicht melden.
Die LP KANN mich auch gar nicht anrufen, da sie keine Kontaktdaten von mir in der Turnhalle dabei hat, die Turnhalle ist am anderen Ende des Schulgeländes wie das Sekretariat, welches aber zb FR Nachmittag nicht besetzt ist. Ich erwarte auch nicht, dass LP via ihrem privaten Natel erreichbar sind.
Rückmeldung geben: warum? Um die LP zu beruhigen die das Kind ohne info an die Eltern auf dem Heimweg schickt?
Vielleicht bin ich ja gar nicht zu Hause? Und wem? Kontakt zur LP habe ich keinen und offenbar war diese auch nicht beunruhigt, denn nachgefragt hat niemand. Der Sekretärin? DIe hat letztens das Telefon auf ihr Handy umgeleitet, war offenbar im Auto unterwegs und meinte, ich solle bitte eine Email schreiben sie könne jetzt auch nichts machen.
Grundsätzlich ist es so, dass wir als Eltern hier überhaupt nicht informiert werden, weder nach einer Bedrohungssituation in der Schule (Elternteil ausgerastet, Schulklasse verbal bedroht), noch wenn es um weniger akute Vorfälle geht. Dies hat halt zur Folge, dass man den Erzählungen der Kinder Glauben schenken muss, welche, je nach Kind, mehr oder weniger nah an der Realität sind. Man kann sich vielleicht vorstellen wie Gerüchte sich in Dörfern verbreiten - rasend schnell und mit viel Phantasie.
Und so nach einem Dreivierteljahr fragt man sich, wie man sein Kind denn im Notfall erreichen könnte (Sekretariat nicht besetzt?), wie die SL im Notfall gedenkt zu informieren (zb Unfall mit dem Car auf dem Weg ins Skilager, etc.) oder wenn eben etwas in der Schule passiert. Ich hab diese Fragen der SL gestellt und folgende Antwort bekommen:
1.) Kind erreichen: im einem wirklichen Notfall würde die Sekretärin dann schon sicherstellen, dass jemand in der schule informiert werden würde
2.) Notfall zb. Unfall im skilager: je nach SIutation würde entschieden werden wer wie durch wen informiert werden würde
3.) in der schule passiert etwas: man schaut dann je nach situation
Je länger ich hier schreibe umso klarer merke ich, dass mir einfach vieles zu schwammig und unklar ist, was die KOmmunikation angeht. Im normalen Alltag ist das alles kein Problem, aber es fehlt das Vertrauen, dass in einer Notsituation eine Kommunikationsmöglichkeit besteht welche auch "verhebet".
Entweder sollte das Kind mehr Verantwortung übernehmen dürfen/können (dann braucht es aber die tools dazu) oder aber es braucht eine Kommunikation zwischen Schule und Eltern die nicht auf Zufall beruht. Auch ist es m.E. nicht mehr zeitgemäss davon auszugehen, dass Eltern ständig zeitlich verfügbar und zu Hause sind um als Fahrdienst zu dienen.
Stunden fallen hier wöchentlich aus, mal haben sie später schule, mal langen Mittag oder früher aus, das ist für mich ok, tochter hat einen Schlüssel und ist mit dem velo mobil, insofern kein Problem, war reines Interesse wie es andere Schule handhaben.
Datenschutz/Abmeldung im Sekretariat:
Die Abmeldung im Sekretariat erfolgt nicht erst seit das Datenschutzgesetz strenger wurde, sondern wurde in dieser Schule immer schon so gehandhabt. Mühsam ist nicht das anrufen an sich, sondern das tägliche anrufen zwischen 7h und 7.20h, vor allem wenn man berufstätig ist. Hier gibts aber keine Alternative. Irgendjemand wehrt sich standhaft gegen die Einführung einer App, die Hintergründe sind unklar (wer und warum). Klassenliste haben wir übrigens bei Schuleintritt bekommen - inkl. Wohnort und Spindnummer, soviel hierzu.
Auch wird seitens Schule erwartet dass sich die Eltern untereinander informieren und organisieren wer die Kinder vom Skilager abholen kommt, wenn der Abholtermin sponti aufgrund von Schneefall (!) einen halben Tag vorverlegt wird..... diese Info kam übrigens nicht von der Schule direkt, sondern via Kinder. (also die, die ihr Handy dabei hatten und daran dachten Bescheid zu geben).
Kind krank nach Hause schicken:
die Turn-LP hat meine Tochter nach Hause geschickt, FR Nachmittag um 15h weil sie Fieber hatte - es wurde niemand angerufen oder informiert, sie selber darf kein handy dabei haben und kann sich auch nicht melden.
Die LP KANN mich auch gar nicht anrufen, da sie keine Kontaktdaten von mir in der Turnhalle dabei hat, die Turnhalle ist am anderen Ende des Schulgeländes wie das Sekretariat, welches aber zb FR Nachmittag nicht besetzt ist. Ich erwarte auch nicht, dass LP via ihrem privaten Natel erreichbar sind.
Rückmeldung geben: warum? Um die LP zu beruhigen die das Kind ohne info an die Eltern auf dem Heimweg schickt?
Vielleicht bin ich ja gar nicht zu Hause? Und wem? Kontakt zur LP habe ich keinen und offenbar war diese auch nicht beunruhigt, denn nachgefragt hat niemand. Der Sekretärin? DIe hat letztens das Telefon auf ihr Handy umgeleitet, war offenbar im Auto unterwegs und meinte, ich solle bitte eine Email schreiben sie könne jetzt auch nichts machen.
Grundsätzlich ist es so, dass wir als Eltern hier überhaupt nicht informiert werden, weder nach einer Bedrohungssituation in der Schule (Elternteil ausgerastet, Schulklasse verbal bedroht), noch wenn es um weniger akute Vorfälle geht. Dies hat halt zur Folge, dass man den Erzählungen der Kinder Glauben schenken muss, welche, je nach Kind, mehr oder weniger nah an der Realität sind. Man kann sich vielleicht vorstellen wie Gerüchte sich in Dörfern verbreiten - rasend schnell und mit viel Phantasie.
Und so nach einem Dreivierteljahr fragt man sich, wie man sein Kind denn im Notfall erreichen könnte (Sekretariat nicht besetzt?), wie die SL im Notfall gedenkt zu informieren (zb Unfall mit dem Car auf dem Weg ins Skilager, etc.) oder wenn eben etwas in der Schule passiert. Ich hab diese Fragen der SL gestellt und folgende Antwort bekommen:
1.) Kind erreichen: im einem wirklichen Notfall würde die Sekretärin dann schon sicherstellen, dass jemand in der schule informiert werden würde
2.) Notfall zb. Unfall im skilager: je nach SIutation würde entschieden werden wer wie durch wen informiert werden würde
3.) in der schule passiert etwas: man schaut dann je nach situation
Je länger ich hier schreibe umso klarer merke ich, dass mir einfach vieles zu schwammig und unklar ist, was die KOmmunikation angeht. Im normalen Alltag ist das alles kein Problem, aber es fehlt das Vertrauen, dass in einer Notsituation eine Kommunikationsmöglichkeit besteht welche auch "verhebet".
Entweder sollte das Kind mehr Verantwortung übernehmen dürfen/können (dann braucht es aber die tools dazu) oder aber es braucht eine Kommunikation zwischen Schule und Eltern die nicht auf Zufall beruht. Auch ist es m.E. nicht mehr zeitgemäss davon auszugehen, dass Eltern ständig zeitlich verfügbar und zu Hause sind um als Fahrdienst zu dienen.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
@Sonrie
Ohne auf alle einzelnen Aspekte einzugehen. Ich verstehe Deine Fragen und auch gewisse Verunsicherung. Ich kann nur aus unserer Erfahrung berichten, meine beiden Kinder gingen ins Langzeitgymnasium (Kanton Zürich), d.h. ab der 7. Klasse resp. 1. Oberstufe. Für mich war es anfänglich auch eine grosse Umstellung, aber ich habe es dann als Schritt der "Loslösung" gesehen und auch so akzeptiert.
Wie schon von Vorschreiberinnen erwähnt: Im Gymnasium gibt es sozusagen keine Kommunikation / Information zwischen Schule und Eltern mehr. In der ganzen 6-jährigen Gymizeit gibt es 2! Elternabende. Alles was schulorganisatorisches betrifft läuft nur über die Schüler:innen, es fallen relativ viele Stunden aus, das erfahren die Schüler:innen über einen Online-Zugang zum tagesaktuellen Stundenplan oder vor Ort in der Schule. Kurz: Wenn die Eltern nichts von der Schule hören, dann ist alles ok. Wenn es irgendwelche individuellen Probleme gibt, dann wird man von der Schule kontaktiert.
Allerdings gab es im letzten Jahr (tragischerweise) einen Suizid an der Schule. In diesem Fall hat die Schule sehr offen und transparent reagiert und allen Eltern mehrere e-Mails geschrieben. Das gleiche galt für die ganze Corona-Massnahmen-Zeit.
Ansonsten erhielt ich jeweils nur wenige Informationen pro Jahr: eine Mail als Einladung zum jährlichen Besuchstag, 2 Mal im Jahr die postalische Zusendung des Schul-Magazins und eine Weihnachtskarte. Und zwei Mal pro Jahr die Zeugnisse zur Unterschrift. Nicht mehr.
Ohne auf alle einzelnen Aspekte einzugehen. Ich verstehe Deine Fragen und auch gewisse Verunsicherung. Ich kann nur aus unserer Erfahrung berichten, meine beiden Kinder gingen ins Langzeitgymnasium (Kanton Zürich), d.h. ab der 7. Klasse resp. 1. Oberstufe. Für mich war es anfänglich auch eine grosse Umstellung, aber ich habe es dann als Schritt der "Loslösung" gesehen und auch so akzeptiert.
Wie schon von Vorschreiberinnen erwähnt: Im Gymnasium gibt es sozusagen keine Kommunikation / Information zwischen Schule und Eltern mehr. In der ganzen 6-jährigen Gymizeit gibt es 2! Elternabende. Alles was schulorganisatorisches betrifft läuft nur über die Schüler:innen, es fallen relativ viele Stunden aus, das erfahren die Schüler:innen über einen Online-Zugang zum tagesaktuellen Stundenplan oder vor Ort in der Schule. Kurz: Wenn die Eltern nichts von der Schule hören, dann ist alles ok. Wenn es irgendwelche individuellen Probleme gibt, dann wird man von der Schule kontaktiert.
Allerdings gab es im letzten Jahr (tragischerweise) einen Suizid an der Schule. In diesem Fall hat die Schule sehr offen und transparent reagiert und allen Eltern mehrere e-Mails geschrieben. Das gleiche galt für die ganze Corona-Massnahmen-Zeit.
Ansonsten erhielt ich jeweils nur wenige Informationen pro Jahr: eine Mail als Einladung zum jährlichen Besuchstag, 2 Mal im Jahr die postalische Zusendung des Schul-Magazins und eine Weihnachtskarte. Und zwei Mal pro Jahr die Zeugnisse zur Unterschrift. Nicht mehr.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)
Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Ich glaube ihr missversteht mich.... ich hab keine Mühe mit loslassen oder "nicht informiert sein" solange dies dann über das Kind läuft. Tut es aber nicht, es wird eben doch von den Eltern verlangt dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt anrufen (täglich übrigens) wenn das Kind krank ist und parat stehen wenn sie sponti entscheiden, dass sie früher vom Lager nach Hause kommen bzw. sich Eltern bitte untereinander darüber informieren weil eben nicht alle Kinder die Möglichkeit hatten, dies zu übernehmen.
Ich bin die allererste die die volle Verantwortung dem Kind übergibt, wirklich, aber dann braucht es auch die tools dazu.
Ich bin die allererste die die volle Verantwortung dem Kind übergibt, wirklich, aber dann braucht es auch die tools dazu.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Ich habe ein Kind in der Mittelstufe und eines in der Oberstufe
Mittelstufe: Unterricht fällt aus, meist ist dies eine Randstunde, -> Kind kommt heim. Unterricht fällt an anderem Tag aus, sollen sagen, ob es in einer Klasse betreut werden muss oder ob es zuhause bleiben kann. Aufgaben bei krank, selber organisieren -> das kann doof sein bei x Lehrern und wenn Kind immer wieder krank - die Übersicht Aufgaben abzugeben - die korrigierten nachzubessern - das neue zu holen - die Prüfungen einzuschreiben kann schon überwältigen... Ich habe keine Termine für sie bei Schularzt oder Schulzahnarzt.
Kind Oberstufe: Viel einfacher -> Unterricht fällt aus, ganze Klasse hat Auftrag im Zimmer, alle Türen der Oberstufe bleiben eh offen, Ruhe ist. Kind krank -> meine Lieblingsvariante -> anfangs Jahr wird der "Body" zugeteilt. Das heisst, KInd A ist krank und das zugeteilte Kind B übernimmt grad die Blätter und Prüfungsansagen usw.. und bringt es dem kranken Kind nachhause (ohne Blätter läufts dann natürlich über Smartphone. Kein Nachrennen bei den Lehrern und holen mehr nötig. Das ist so super dieses System.
Abmelden bei krankem Kind via Klapp.
Kind krank während der Schule. Ja, da hatte ich auch schon Freude.... Eine Lehrerin hat angerufen, eine andere hat Kind ohne Info nachhause geschickt.
Mein Plan (die Vergangenheit hat mich dann schon gelernt): Beim ersten Gespräch bei dem die Eltern die Lehrperson kennenlernen frage ich gleich, wie gewisse Dinge gehandhabt werden. Es ist mir Wurst, wie sie gehandhabt werden, kann von mir aus jeder seine eigene Schiene fahren - ich will es einfach wissen.
Ich finde schon, man muss wissen wie es läuft, damit man die Kinder auch vorbereiten kann, was zu tun ist bei all diesen Möglichkeiten.
Einfach früher vom Lager kommen und erwarten, dass man da steht geht gar nicht. Könnte ja jeder kommen. Ich weiss auch grad nicht ob ich das als frech oder Gleichgültig anschauen soll. Und 20 Minuten Zeit um das Kind abzumelden geht in meinen Augen auch nicht. Ich finde schon, die Sekretärin muss sich nach zig Eltern richten und nicht zig Eltern nach einer Sekretärin.
...und ich habe zuwenig geschlafen und bin etwas gereizt aber man merkt es bestimmt nicht...
Mittelstufe: Unterricht fällt aus, meist ist dies eine Randstunde, -> Kind kommt heim. Unterricht fällt an anderem Tag aus, sollen sagen, ob es in einer Klasse betreut werden muss oder ob es zuhause bleiben kann. Aufgaben bei krank, selber organisieren -> das kann doof sein bei x Lehrern und wenn Kind immer wieder krank - die Übersicht Aufgaben abzugeben - die korrigierten nachzubessern - das neue zu holen - die Prüfungen einzuschreiben kann schon überwältigen... Ich habe keine Termine für sie bei Schularzt oder Schulzahnarzt.
Kind Oberstufe: Viel einfacher -> Unterricht fällt aus, ganze Klasse hat Auftrag im Zimmer, alle Türen der Oberstufe bleiben eh offen, Ruhe ist. Kind krank -> meine Lieblingsvariante -> anfangs Jahr wird der "Body" zugeteilt. Das heisst, KInd A ist krank und das zugeteilte Kind B übernimmt grad die Blätter und Prüfungsansagen usw.. und bringt es dem kranken Kind nachhause (ohne Blätter läufts dann natürlich über Smartphone. Kein Nachrennen bei den Lehrern und holen mehr nötig. Das ist so super dieses System.
Abmelden bei krankem Kind via Klapp.
Kind krank während der Schule. Ja, da hatte ich auch schon Freude.... Eine Lehrerin hat angerufen, eine andere hat Kind ohne Info nachhause geschickt.
Mein Plan (die Vergangenheit hat mich dann schon gelernt): Beim ersten Gespräch bei dem die Eltern die Lehrperson kennenlernen frage ich gleich, wie gewisse Dinge gehandhabt werden. Es ist mir Wurst, wie sie gehandhabt werden, kann von mir aus jeder seine eigene Schiene fahren - ich will es einfach wissen.
Ich finde schon, man muss wissen wie es läuft, damit man die Kinder auch vorbereiten kann, was zu tun ist bei all diesen Möglichkeiten.
Einfach früher vom Lager kommen und erwarten, dass man da steht geht gar nicht. Könnte ja jeder kommen. Ich weiss auch grad nicht ob ich das als frech oder Gleichgültig anschauen soll. Und 20 Minuten Zeit um das Kind abzumelden geht in meinen Augen auch nicht. Ich finde schon, die Sekretärin muss sich nach zig Eltern richten und nicht zig Eltern nach einer Sekretärin.
...und ich habe zuwenig geschlafen und bin etwas gereizt aber man merkt es bestimmt nicht...

Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Jetzt erinnere ich mich wieder. In Vor-Klapp-Zeiten gabs bei uns in der Primar ein 10 Minuten Fenster. Bei einem Kind musste man exakt um 7.44 anrufen, vorher war die Lehrerin mit Garantie noch nicht im Schulzimmer und später war dann Unterricht und sie hat nur noch keuchend und schnaufend abgenommen.

Bei uns hat aber jede Klasse ein Klassenhandy im Schulzimmer.
Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Dieses System funktioniert aber nur, wenn das andere Kind zuverlässig ist! Mein Sohn musste immer allem nachrennen, wenn er krank war, weild as andere Kind so unzuverlässig war. Es war total mühsam (mein Sohn war in der 1. OS mehemals krank). Haben es dann am Elterngespräch thematisiert, und sie haben nun die Gruppen gewechselt in der 2. OS. Er ist zum Glück jetzt aber eh viel weniger krankDillon hat geschrieben: ↑Mi 7. Mai 2025, 15:27
Kind Oberstufe: Viel einfacher -> Unterricht fällt aus, ganze Klasse hat Auftrag im Zimmer, alle Türen der Oberstufe bleiben eh offen, Ruhe ist. Kind krank -> meine Lieblingsvariante -> anfangs Jahr wird der "Body" zugeteilt. Das heisst, KInd A ist krank und das zugeteilte Kind B übernimmt grad die Blätter und Prüfungsansagen usw.. und bringt es dem kranken Kind nachhause (ohne Blätter läufts dann natürlich über Smartphone. Kein Nachrennen bei den Lehrern und holen mehr nötig. Das ist so super dieses System.

Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Darf ich die ursprüngliche Frage noch ergänzen? Wo bzw wann beginnt die Verantwortung der Schule? Mit dem Betreten des Schulhauses, mit dem Klingeln oder bei der Begrüssung der LP?
Folgendes ist bei uns vorgefallen: Sohn wurde kurz vor dem Klingeln auf dem Schulareal, kurz vor dem Betreten des Schulhauses, aufs Auge geboxt. Es gab "nur" ein blaues Auge. Die Schule fühlt sich nicht zuständig, weil es nicht während der Schulzeit passiert ist.
Wie seht ihr das?
Folgendes ist bei uns vorgefallen: Sohn wurde kurz vor dem Klingeln auf dem Schulareal, kurz vor dem Betreten des Schulhauses, aufs Auge geboxt. Es gab "nur" ein blaues Auge. Die Schule fühlt sich nicht zuständig, weil es nicht während der Schulzeit passiert ist.
Wie seht ihr das?
SCHWEIGEN IST GOLD.
ES SEI DENN, DU HAST KINDER. DANN IST SCHWEIGEN VERDÃCHTIG!
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Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
@Papa: der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern, zumindest hier bei uns, von dem her hat die Schule recht.
Aber die SuS könnten ja dennoch zur Klärung zur KLP oder zur SSA?
Aber die SuS könnten ja dennoch zur Klärung zur KLP oder zur SSA?
Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Ich habe das gefunden, ich finde so macht es auch Sinn:
Die bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) und viele kantonale Schulämter nennen als Richtwert, dass die Schule etwa 10–15 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Aufsicht übernimmt – wenn sich Kinder bereits auf dem Schulareal befinden.
Beispiel: Kanton Zürich (sinngemäß auch in anderen Kantonen ähnlich)
„Die Aufsicht beginnt in der Regel 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulareal.“
(Quelle: Merkblätter für Schulleitungen, z. B. PHZH, bfu)
Die bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) und viele kantonale Schulämter nennen als Richtwert, dass die Schule etwa 10–15 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Aufsicht übernimmt – wenn sich Kinder bereits auf dem Schulareal befinden.
Beispiel: Kanton Zürich (sinngemäß auch in anderen Kantonen ähnlich)
„Die Aufsicht beginnt in der Regel 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulareal.“
(Quelle: Merkblätter für Schulleitungen, z. B. PHZH, bfu)
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Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Ich bin keine LP, aber trotzdem unsere Erfahrung, vielleicht hilft es:
sonrie hat geschrieben: ↑Fr 2. Mai 2025, 11:01
- Ein Kind bekommt Fieber/ ihm wird schlecht und es möchte nach Hause gehen. Darf das Kind einfach geschickt werden oder müssen die Eltern seitens Schule informiert werden?
LP schaut mit dem Kind, ob jemand zu Hause ist, es rein kann etc. Bei uns war es so, dass mir meine Kinder direkt auf dem Nachhauseweg eine WA geschickt haben. Von der LP angerufen wurde ich nur einmal, als meine Tochter den Kopf aufgeschlagen hatte und gewünscht wurde, dass ich sie abhole und sie nicht alleine nach Hause muss. Das war zwar noch in der 6. Klasse, wäre aber in der OS auch so gehandhabt worden.
- Stunden fallen aus weil LP erkrankt sind. Dürfen die Kinder einfach nach Hause geschickt werden?
In solchen Fällen werden bei uns keine Kinder heimgeschickt, sondern erhalten von einer anderen Lehrperson einen Auftrag und arbeiten selbständig. Diese kommt zwischendurch vorbei. Klappen tut dies aber ehrlich gesagt solala. Wenn es eine Randlektion ist und man es bereits einen Tag im Voraus weiss, wird es in der Schulapp geteilt. Blockzeiten gelten im Kt Bern nur bis zur 6. Klasse.
- Reihenuntersuchung Schulzahnarzt: MUSS die Schule einen Transport zum Zahnarzt organisieren oder kann man die Kinder einfach mit öv schicken bzw. die Fahrt den Eltern auftragen? Falls zweiteres, wer trägt in dieser Zeit die Verantwortung?
Bei uns ist der Zahnarzt im Dorf, Arzttermin finden bei eigenen Ärzten statt. Ich kann Dir aber da sagen, dass wir in der Schule jeweils selbständig in Gruppen durch die halbe Stadt Bern geschickt wurden.
Und wer genau trägt denn die Verantwortung für die Kinder während der Unterrichtsszeit? Ist es die LP selber die da in eigenem Ermessen entscheiden kann?
Die LP trägt die Verantwortung und kann da weitgehend selbst entscheiden. Oftmals finden Gruppenarbeiten etc. ausser dem Blickfeld der LP statt.
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Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Das würde mich auch sehr nerven. Bei uns funktionieren alle Abmeldungen seit einem Jahr über die App. Ich liebe es. Man kann das Kind schlimmstenfalls noch 5 Min vorher abmelden und wenn eines fehlt, schaut die LP kurz rein und gut ist. Früher heimkommen etc. gab es hier auch schon, das ist aber dann max. einmal im Jahr. Allerdings bekamen da die SuS auf dem Heimweg ihr Handy und konnten es direkt mit ihren Eltern besprechen wie und was.sonrie hat geschrieben: ↑Mo 5. Mai 2025, 19:31 Ich glaube ihr missversteht mich.... ich hab keine Mühe mit loslassen oder "nicht informiert sein" solange dies dann über das Kind läuft. Tut es aber nicht, es wird eben doch von den Eltern verlangt dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt anrufen (täglich übrigens) wenn das Kind krank ist und parat stehen wenn sie sponti entscheiden, dass sie früher vom Lager nach Hause kommen bzw. sich Eltern bitte untereinander darüber informieren weil eben nicht alle Kinder die Möglichkeit hatten, dies zu übernehmen.
Ich bin die allererste die die volle Verantwortung dem Kind übergibt, wirklich, aber dann braucht es auch die tools dazu.
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Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Das finde ich auch sehr spezielle Regeln, oder eben keine Regelung... Vor allem das mit dem Skilager finde ich geht gar nicht! Da muss doch eine Handynummer von einer Lehrperson kommuniziert werden? Das finde ich jetzt mehr als speziell...
Noch kurz zum Thema e-Bike:
Denke das kann die Schule ja kaum verbieten, aber viele Leute wissen nicht, dass es für e-Bikes eine Prüfung braucht und normalerweise erst ab 14 Jahren (neu 13 Jahre) gefahren werden dürfen! Das bedeutet, dass die meisten Kinder die in der 1. oder 2. Oberstufe gar nicht fahren dürfen.
Leistung/Geschwindigkeit
Ein langsames E-Bike hat eine Leistung bis maximal 500 Watt und fährt mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h. Ohne Pedalbetätigung beträgt die Maximalgeschwindigkeit 20 km/h. Es gehört zur Kategorie «Leicht-Motorfahrrad».
Führerausweis
Wer zwischen 14 und 16 Jahre alt ist, braucht für ein langsames E-Bike zwingend den Führerausweis der Kategorie M . Sie reichen hierfür zunächst ein Lernfahrgesuch ein und erhalten danach eine Einladung für die theoretische Prüfung. Eine praktische Prüfung muss nicht gemacht werden. Personen ab 16 Jahren brauchen für langsame E-Bikes keinen Führerausweis.
Mofa-Führerausweis vor dem 14. Altersjahr
Wir können einen Führerausweis für Töfflis/Motorfahrräder vor Erreichung des 14. Altersjahres erteilen, wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Mindestalter: 12 Jahre
Schulweg mit mindestens 125 Meter Höhenunterschied und länger als 30 Minuten
Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schulbussen nicht möglich oder nicht zweckmässig
Treffen alle Voraussetzungen zu, kann ein Gesuch um Erteilung des Mofa-Führerausweis vor 14. Altersjahr gestellt werden.
Noch kurz zum Thema e-Bike:
Denke das kann die Schule ja kaum verbieten, aber viele Leute wissen nicht, dass es für e-Bikes eine Prüfung braucht und normalerweise erst ab 14 Jahren (neu 13 Jahre) gefahren werden dürfen! Das bedeutet, dass die meisten Kinder die in der 1. oder 2. Oberstufe gar nicht fahren dürfen.
Leistung/Geschwindigkeit
Ein langsames E-Bike hat eine Leistung bis maximal 500 Watt und fährt mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h. Ohne Pedalbetätigung beträgt die Maximalgeschwindigkeit 20 km/h. Es gehört zur Kategorie «Leicht-Motorfahrrad».
Führerausweis
Wer zwischen 14 und 16 Jahre alt ist, braucht für ein langsames E-Bike zwingend den Führerausweis der Kategorie M . Sie reichen hierfür zunächst ein Lernfahrgesuch ein und erhalten danach eine Einladung für die theoretische Prüfung. Eine praktische Prüfung muss nicht gemacht werden. Personen ab 16 Jahren brauchen für langsame E-Bikes keinen Führerausweis.
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Mindestalter: 12 Jahre
Schulweg mit mindestens 125 Meter Höhenunterschied und länger als 30 Minuten
Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schulbussen nicht möglich oder nicht zweckmässig
Treffen alle Voraussetzungen zu, kann ein Gesuch um Erteilung des Mofa-Führerausweis vor 14. Altersjahr gestellt werden.
Grosser 2011 Mittlerer 2013 Jüngste 2018
Es gibt leider nicht sehr viele Eltern, deren Umgang für ihre Kinder wirklich ein Segen ist.
Marie von Ebner-Eschenbach
Es gibt leider nicht sehr viele Eltern, deren Umgang für ihre Kinder wirklich ein Segen ist.
Marie von Ebner-Eschenbach
Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Da hast du recht, ich bin da voll bei dir. Dennoch liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern und nicht der Schule, insofern ist es speziell, wenn sie das dann doch verbieten. (Das Resultat des Verbots: die e-bikes werden nicht beim Veloständer sondern im angrenzenden Wald "parkiert"Enzian hat geschrieben: ↑Di 13. Mai 2025, 11:08
Noch kurz zum Thema e-Bike:
Denke das kann die Schule ja kaum verbieten, aber viele Leute wissen nicht, dass es für e-Bikes eine Prüfung braucht und normalerweise erst ab 14 Jahren (neu 13 Jahre) gefahren werden dürfen! Das bedeutet, dass die meisten Kinder die in der 1. oder 2. Oberstufe gar nicht fahren dürfen.

@Danci:
das mit der App ist hier etwas speziell, es ist die einzige Schule weit und breit die keine App hat, warum weiss man nicht. Ich hatte 2023 den ersten Elternabend dort und es wurde erzählt, dass sie in der Evaluation stecken, mittlerweile ist eine kantonale digitale Umstellung schuld daran, dass es keine App gibt. Ist kein Problem für alle anderen Schulen im Kanton, aber ich weiss nicht wer sich dagegen wehrt und warum.
Mag sein dass es da Widerstand gibt aber hey, zwischen App und einem 20min timeslot zum abmelden gibts ja noch Alternativen, es mangelt ja nicht an Kommunikationsmöglichkeiten....
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
@Sonrie
Würde auch meinen, dass dies die Schule grad gar nichts angeht, wenn die Schüler mit den e-Bikes kommen
Das habe ich jetzt auch noch nie gehört!
Würde auch meinen, dass dies die Schule grad gar nichts angeht, wenn die Schüler mit den e-Bikes kommen

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Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Na ja. Theoretisch ist das ok. Bei meiner Tochter war dann das Problem, dass Kind B in der 7. Klasse rund ein Drittel der Schulzeit gefehlt hat (div Gründe) und sie jeden Tag einen Umweg machen durfte, um HA zu bringen. Wenn sie mal etwas vergessen hatte oder zuerst heim ging, wurde sie zum Dank von der Mutter dieses Mädchen angemotzt. Und die LP hatte Null Gehör für das Problem, für sie war es eine gute Lösung.Dillon hat geschrieben: ↑Mi 7. Mai 2025, 15:27 Kind krank -> meine Lieblingsvariante -> anfangs Jahr wird der "Body" zugeteilt. Das heisst, KInd A ist krank und das zugeteilte Kind B übernimmt grad die Blätter und Prüfungsansagen usw.. und bringt es dem kranken Kind nachhause (ohne Blätter läufts dann natürlich über Smartphone. Kein Nachrennen bei den Lehrern und holen mehr nötig. Das ist so super dieses System.

@ E-Bikes
Sind hier auf dem Schulweg auch verboten, ausser das Kind hat eine Töffoiprüfung (darf ab 13 gemacht werden, aber Führerschein gilt trotzdem ab 14. Geburtstag). Ich finde das ok. Es geht nicht um den Schulweg, sondern halt gesetzeswidrige Fahrten auf dem Schulgelände. Da besteht natürlich eine Verantwortung. Wird das E-Bike anderswo abgestellt, geht es die Schule nichts an.
@ sonrie
Wir haben die App auch erst seit Ende letztem Schuljahr. Übrigens nicht die Klapp, wie alle anderen Gemeinden um uns herum, da diese angeblich nicht mit unsere IT kompatibel ist. Das hat nun zur Folge, dass ich die Klapp für den Religionsunterricht habe, der in der Nachbarsstadt stattfindet und eine eigene für unsere Schule. Die anderen haben alles auf einen Blick. Aber immer noch besser als ohne.
Bei Euch scheint aber tatsächlich die Kombination zwischen grossen Habdyrestriktionen und Übertragung der Kommunikation an die Kinder das Problem zu sein. Geht irgendwie nicht beides.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
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Die Kleine, 2015
Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Als ebikes sind hier generell nicht erlaubt, unabhängig vom Alter. Es gibt nur Ausnahmeregelungen für kinder mit sehr langen Schulwegen.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
Wenn E-Bikes nicht erlaubt sind, dürfen sie dann auch nicht mit dem Töffli kommen?
Bei uns kommen alle mit Bus, Velo, Töffli, E-Trotti, vielleicht E-Bike. Da sagt die Schule rein gar nichts. Es handelt sich um eine Kreisschule und die Kinder kommen aus 4 umliegenden Dörfern.
Bei uns kommen alle mit Bus, Velo, Töffli, E-Trotti, vielleicht E-Bike. Da sagt die Schule rein gar nichts. Es handelt sich um eine Kreisschule und die Kinder kommen aus 4 umliegenden Dörfern.
Re: Aufsichtspflicht Schule - Oberstufe
weiss ich gar nicht, war und ist für uns überhaupt nicht relevant
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")