Kann man da etwas tun?

Moderator: conny85
Oder frau sollte sich mit den Rechten, Gesetzen und kulturellen Gepflogenheiten der Heimat ihres Partners auseinandersetzen, BEVOR sie ihn heiratet, Kinder mit ihm hat und in das entsprechende Land zieht, um dort zu leben.badeentli84 hat geschrieben:Bei so einem Verhalten soll das Sorgerecht eingeschränkt werden, oder mit einem saftigen Bussen zu rechnen wegen Menschenrechtsverletzung! scheinbar gibt es viel Menschen mit begrenzten Denkweisen!
danci hat geschrieben: Und im Übrigen gilt bei gemeinsamer Sorge und Obhut, was bei einem Paar, das zusammenwohnt ja gegeben ist, auch in der Schweiz grundsätzlich das Recht, dass beide Eltern einer Ausreise ins Ausland zustimmen müssen, es gab da auch einen Fall am Zürcher Flughafen, wo die Mutter nachweisen musste, dass der Vater einverstanden ist. Es wird zwar selten wirklich geprüft, aber das Recht besteht so.