Überstundenauszahlung
Moderator: conny85
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Überstundenauszahlung
Hallo ihr Lieben
Ich habe mal eine Frage zur Überstundenaiszahlung. Ich habe mal irgendwo gelesen dass die mit 25%igem Lohnzuschlag auszuzahlen sind. Stimmt das? Mein AG hat mir nur die Stunden ohne Zuschlag ausgezahlt. Bez es ist auf dem Lohnausweis nicht mal vermerkt, dass er mir die Überstunden ausgezahlt hat. Mein Bruttolhn war einfach höher als sonst.
Könnt ihr mir da helfen?
Ich habe mal eine Frage zur Überstundenaiszahlung. Ich habe mal irgendwo gelesen dass die mit 25%igem Lohnzuschlag auszuzahlen sind. Stimmt das? Mein AG hat mir nur die Stunden ohne Zuschlag ausgezahlt. Bez es ist auf dem Lohnausweis nicht mal vermerkt, dass er mir die Überstunden ausgezahlt hat. Mein Bruttolhn war einfach höher als sonst.
Könnt ihr mir da helfen?
Re: Überstundenauszahlung
Die Überstunden werden nur mit 25% ausgezahlt wenn nichts anderes vereinbart wurde. Im Vertrag kann geregelt werden, dass die Überstunden 1:1 ausbezahlt werden
Re: Überstundenauszahlung
Überstunden müssen nicht unbedingt mit Zuschlag ausbezahlt werden. Habt ihr kein Personalreglement?
Das du nicht siehst wieviele Stunden zu welchem Ansatz ausbezahlt wurden ist natürlich nicht optimal
Das du nicht siehst wieviele Stunden zu welchem Ansatz ausbezahlt wurden ist natürlich nicht optimal
- Schneeflocke2016
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Re: Überstundenauszahlung
Allenfalls ist es noch relevant, ob die Überstunden angeordnet wurden oder nicht. Musstest du die machen oder sind die einfach entstanden? Ich glaube, wenn sie angeordnet wurden, ist der Zuschlag eher gerechtfertigt. Schau im Personalreglement. Und sonst im OR nachschauen.
kenne mich zu wenig aus, waren nur meine Gedanken dazu. LG.

grosse Brüeder, April 2016
chlini Schwöster, Juni 2019
chlini Schwöster, Juni 2019
Re: Überstundenauszahlung
Der gesetzliche Lohnzuschlag betrifft die Überzeit, nicht die Überstunden.
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Re: Überstundenauszahlung
Hallo
Kannst du nicht einfach mal nachfragen, wie das gelaufen ist? Ist manchmal am einfachsten.
Überstunden und Überzeit werden mit Freizeit von gleicher Dauer oder einem Lohnzuschlag von 25 Prozent abgegolten. Bei Überstunden kann diese Regelung allerdings vertraglich ausgeschlossen werden. Das würdest du dann aber in deinem Arbeitsvertrag oder in eurem Betriebsreglement (falls vorhanden) oder vielleicht (?) auch im GAV (falls vorhanden) finden müssen. Bei Überzeit kann die Abgeltung nicht ausgeschlossen werden.
Liebe Grüsse
Mirabelle
Kannst du nicht einfach mal nachfragen, wie das gelaufen ist? Ist manchmal am einfachsten.
Überstunden und Überzeit werden mit Freizeit von gleicher Dauer oder einem Lohnzuschlag von 25 Prozent abgegolten. Bei Überstunden kann diese Regelung allerdings vertraglich ausgeschlossen werden. Das würdest du dann aber in deinem Arbeitsvertrag oder in eurem Betriebsreglement (falls vorhanden) oder vielleicht (?) auch im GAV (falls vorhanden) finden müssen. Bei Überzeit kann die Abgeltung nicht ausgeschlossen werden.
Liebe Grüsse
Mirabelle
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Re: Überstundenauszahlung
Danke für eure Antworten. Mei meinem AG handelt es sich um ein kleines KMU ohne GAV. Was ist denn genau der Unterschied zwischen Überzeit und Überstunden?
Mein Chef meint jedenfalls er müsse keinen Zuschlag gewähren. Im Arbeitsvertrag steht dazu nur, dass Überstunden mit gleicher Zeit kompensiert werden.
Mein Chef meint jedenfalls er müsse keinen Zuschlag gewähren. Im Arbeitsvertrag steht dazu nur, dass Überstunden mit gleicher Zeit kompensiert werden.
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Re: Überstundenauszahlung
Überstunden sind Arbeitsstunden, welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Wohingegen Überzeit diejenige Arbeitszeit ist, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45/50 Arbeitsstunden pro Woche übersteigt. Überstunden müssen bei einer Auszahlung nicht zwingend mit einem Zuschlag entschädigt werden, Überzeit hingegen muss bei einer Auszahlung mit einem 25%-Zuschlag entschädigt werden.
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Re: Überstundenauszahlung
Ich ergänze noch meine Vorschreiberin: Wenn es sich nun bei den fraglichen Stunden um Überstunden handelt, dann handelt dein Chef korrekt, denn in deinem Arbeitsvertrag steht ja, dass du Überstunden mit Freizeit von gleicher Dauer kompensieren kannst. Nun musst du halt noch drauf dringen, dass du tatsächlich auch kompensieren kannst, das ist schon wichtig.